Der Auftrag umfasst Sanierungsarbeiten wie Betonsanierung von Stützen, Randbalken, Betonstreifen und Stürzen sowie das Entrosten und den Korrosionsschutz von Stahlträgern.
Mit der Ausführung ist zu beginnen innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung durch den Auftraggeber (§ 5 Abs. 2 Satz 2 VOB/B). Die Aufforderung wird Ihnen voraussichtlich bis zum 19.05.2026 zugehen; Ihr Auskunftsrecht gemäß § 5 Abs. 2 Satz 1 VOB/B bleibt hiervon unberührt.
Die Leistung ist zu vollenden (abnahmereif fertig zu stellen) in der im beigefügten Bauzeitenplan ausgewiesenen Fertigstellungsfrist.