24 E 40256;Dienstgebäude WBV Nord / Kurt-Schumacher-Kaserne; Herrichtung für LKdo NI und KarrC H;Tiefbauarbeiten 2. BA
Kabelgraben ca 1.250 m, Leerrohre ca. 2.800 m, Kabelschächte ca. 17 Stück, Gebäudedurchführungen ca. 28 St, Trinkwasserleitung ca. 450 m, Löschwasserleitung ca. 350 m, Hydranten 5 Stück, Schieber ca 15 St, Kanalneubau DN 250-250 ca 125 m, Schächte 13 St, Speicherelemente Rigole 150 St, Betonsteinpflaster ca. 3.700 m², Natursteinpflaster ca 300 m², unbefestigte Oberflächen ca. 1.500 m²
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Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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