Bei den Bauleistungen handelt es sich um die Erstellung der Trockenbauarbeiten von drei drei-geschossigen Dienstgebäuden. Die Bruttogrundfläche eines Gebäudes beträgt ca. 1.300 m² mit einem Bruttorauminhalt von ca. 13.000 m³. Die Arbeiten sind gebäudeweise durchzuführen.
Beabsichtigt ist die Errichtung von 3 Bürogebäuden. Folgende Massen stellen sich für 1 Gebäude wie folgt zusammen: Hauptmassen sind: Wände: nich tragende innere Trennwand nach DIN 18183-1, d=125mm: ca. 2246m², F90- nichtragende innere Trennwand nach DIN 18183-1, d=125mm: ca. 15m², freistehende Vorsatzschalen nach DIN 18183-1: ca. 60m², F30- Schachtwand nach DIN 4103-1: ca. 60m²- Decken: Unterdecke mit akustsch wirksamen Holzwolle- Leicht-baupla?en (625x625mm) und sichtbarem Einlegesystem aus T-Schienen: ca. 1870m², Unterdecke aus Langfeld AkusOk Elemen-ten, gelochte Gipsplatten mit umlaufend ungelochtem Rand (400x1800mm) und verdeckter Montage aus T-Schienen : ca. 615m², Unterdecke einlagig Gips-Lochpl., D 12,5mm Akustkvlies UK Stahlblechpro?l verzinkt: ca. 157m², Unterdecke Gipspl. einlagig Baupl.A, D 12,5mm, UK Stahlblechpro?l verzinkt Grund-Tragpro?l Noniusabhänger: ca. 169m², Unterdecke Gipspl. einlagig Baupl.H2, D 12,5mm, UK Stahlblechpro?l verzinkt Tragpro?l Noniusabhänger Abhänger: ca. 62m²
Das wirtschaftlich günstige Angebot in Bezug aufPreis/Gewichtung: 100 Prozent
Hinweis zum DatenschutzPersonenbezogene daten werden vom Staatlichen Baumanagement Niedersachsen (SBN) nur gemäß den Bestimmungen des geltenden Datenschutzrechts verarbeitet. Die Hinweise zum Datenschutz sind auf der Homepage des SBN (https://www.nlbl.niedersachsen.de/startseite/service/datenschutz/datenschutzerklarung-157346.html) zu finden.
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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