Die vorhandenen Fensterelemente müssen durch 3 neue Fluchttüren ersetzt werden.
Mit der Ausführung ist zu beginnen in der 34. KW 2025, spätestens am letzten Werktag dieser KW.
Die Leistung ist zu vollenden (abnahmereif fertig zu stellen) in der 38. KW 2025, spätestens am letzten Werktag dieser KW.
Dies ist die gemäß § 20 Abs. 4 VOB/A verpflichtende Ex-Ante-Bekanntmachung. Deshalb sind Bewerbungen nicht erforderlich und können nicht berücksichtigt werden.