Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um die Erstellung eines C-förmigen 2-geschossigen Dienstgebäudes zzgl. Kellergeschoss. Die Bruttogrundfläche von ca. 2.889² und einem Bruttorauminhalt von ca. 11.587m³.
- Fernwärmeanschluss direkt, Wärmeleistung ca. 75 kW: 1 Stück - Verteiler- und Sammlerkombination mit 6 Heizkreisen: 1 Stück - Absperr-, Misch- und Strangventile: 20 Stück - Fußbodenheizkreisverteiler mit 8 - 11 Heizkreisen: 10 Stück - Umwälzpumpen: 5 Stück - Heizungsrohrleitung, DN 15 - DN 65: 1000m - Fußbodenheizung (Rohre und Trägerplatten): 1300 m² - Stahlröhren- und Flachheizkörper einschl. Ventil und Rücklaufverschraubung: 14 Stück
Das wirtschaftlich günstige Angebot in Bezug aufPreis/Gewichtung: 100 Prozent
Hinweis zum DatenschutzPersonenbezogene daten werden vom Staatlichen Baumanagement Niedersachsen (SBN) nur gemäß den Bestimmungen des geltenden Datenschutzrechts verarbeitet. Die Hinweise zum Datenschutz sind auf der Homepage des SBN (https://www.nlbl.niedersachsen.de/startseite/service/datenschutz/datenschutzerklarung-157346.html) zu finden.
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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