Wärmeerzeugungsanlage
Errichtung einer Heizzentrale bestehend aus 8 Erdwärmepumpen als Direktverdampfer und 3 Luftwärmepumpen, Kältemittel R290. 8 Erdkollektorflächen á 200 m² mit 2 Ebenen, Pufferspeicher für Heizen/Kühlen, zentraler Regelung aus dem Technikgebäude. Sandbett und Überdeckung der Kollektorflächen und Sammelschacht. Nachwärmenetz zu den einzelnen Gebäuden ca. 200 m als flex. Kunststoff-Mantelrohr. Trink- und Abwasserinstallation des Technikgebäudes Dezentrale Be-/Entlüftung Zentrale
Das wirtschaftlich günstige Angebot in Bezug aufPreis/Gewichtung: 100 Prozent
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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