Malerarbeiten
Ausführungsbeginn: innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung durch den Auftraggeber Ausführungsende: innerhalb von 95 Werktagen nach vorstehend genannter Frist für den Ausführungsbeginn
Dies ist die gemäß § 20 Abs. 4 VOB/A verpflichtende Ex-Ante-Bekanntmachung. Deshalb sind Bewerbungen nicht erforderlich und können nicht berücksichtigt werden.