24E00001: Errichtung und Betrieb von Photovoltaik-Anlagen auf Dachflächen landesei...
VO: VgV Vergabeart:   Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
24.09.2024
02.10.2024 12:00 Ortszeit

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Adresse des Auftraggebers

Land Niedersachsen, vertreten durch das Niedersächsische Finanzministerium, vertreten durch das Niedersächsische Landesamt für Bau und Liegenschaften (NLBL)
03-0220900000-68
Waterloostraße 4
30169
Hannover
Deutschland
DE929
grundsatzvob@nlbl.niedersachsen.de
+49 51176351-196

Angaben zum Auftraggeber

Obere, mittlere und untere Landesbehörde
Wirtschaftliche Angelegenheiten

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Niedersächsisches Landesamt für Bau und Liegenschaften
t:04951176351196
Waterloostraße 4
30169
Hannover
Deutschland
DE929
grundsatzvob@nlbl.niedersachsen.de
+49 51176351-196

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
t:04131153308
Auf der Hude 2
21339
Lüneburg
Deutschland
DE935
vergabekammer@mw.niedersachsen.de
+49 413115-3306
+49 413115-2943

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Lieferungen

CPV-Codes

09331200-0
09330000-1
09332000-5
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Beabsichtigt ist die Vergabe von Leistungen für die Errichtung und den Betrieb von Photovoltaik-Anlagen auf geeigneten Dachflächen landeseigener Bestandsgebäude und Neubauten sowie die Lieferung von Photovoltaik-Strom im Wege eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb. Der Auftragnehmer soll in eigener Verantwortung und auf eigenes Risiko die Photovoltaik-Anlagen errichten und betreiben. Dafür werden dem Auftragnehmer die Dachflächen langfristig zur Nutzung überlassen. Der in den Photovoltaik-Anlagen erzeugte Strom ist vom Auftragnehmer an das Land Niedersachsen in dem Umfang, wie er in den jeweiligen Liegenschaften zeitgleich verbraucht wird, zu liefern.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Der Auftraggeber beabsichtigt mit dem vorliegenden Vergabeverfahren Leistungen für die Errichtung und den Betrieb von Photovoltaik-Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie auf landeseigenen Dachflächen auf Bestandsgebäuden und Neubauten in der festgelegten Region "Südost" (vgl. A. II-III Allgemeine Bieterinformation) wettbewerblich und transparent an einen Auftragnehmer zu vergeben. Die Vergabe der Leistungen erfolgt an das wirtschaftlich günstigste Angebot eines nachweislich fachlich geeigneten Bieters nach Maßgabe der veröffentlichten Bewertungskriterien. Der Auftragnehmer soll insbesondere geeignete Dachflächen ausgewählter landeseigener Liegenschaften mit Photovoltaikmodulen sowie sämtlichen weiteren zur Stromerzeugung und -einspeisung erforderlichen Nebenanlagen ausrüsten und alle dazu notwendigen Planungen und sonstigen Vorarbeiten auf eigene Kosten und eigenes Risiko durchführen. In diesem Zusammenhang ist der Auftragnehmer berechtigt, auch Stromspeicher auf eigene Kosten und eigenes Risiko zu planen, zu errichten und zu betreiben. Die in Betracht kommenden Dachflächen für die Errichtung von PV-Anlagen sollen dem Auftragnehmer - für jede Liegenschaft individuell - für eine Dauer von 25 Jahren nach Ablauf des auf die Inbetriebnahme der jeweiligen Anlage folgenden Jahres zur Nutzung überlassen werden. Die PV-Anlagen sollen bis spätestens 31.12.2030 errichtet und in Betrieb genommen werden. Errichtung und Betrieb erfolgen in eigener Verantwortung des Auftragnehmers; die Anlagen verbleiben in seinem Eigentum. Der Auftragnehmer hat den vor Ort in den PV-Installationen erzeugten Strom nach Maßgabe eines Stromliefervertrages (Onsite-PPA) an das Land Niedersachsen in dem Umfang zu liefern, wie er in den jeweiligen Liegenschaften zeitgleich verbraucht wird; überschüssige Strommengen sind am jeweiligen Standort in das Netz für die allgemeine Versorgung einzuspeisen.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Monaten
300
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Deutschland
DE911

Region "Südost" vgl. A. II-III Allgemeine Bieterinformation.

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Angebotspreis

vgl. Anlage II - Zuschlagskriterien

Gewichtung
70,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Ausführungskonzept und Ablaufplan

vgl. Anlage II - Zuschlagskriterien

Gewichtung
30,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Die wichtigsten Merkmale des Verfahrens

Die vier Bewerber, die die meisten Punkte auf sich vereinigen können, werden ausgewählt. Die Bewerber werden anhand ihres Gesamtumsatzes (30 %) und ihrer Referenzen (70 %) ausgewählt. Die Punktevergabe wird wie folgt vorgenommen:

1) Gesamtumsatz (Summe der in den letzten drei Geschäftsjahren erzielten Jahresumsätze des Bewerbers im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Errichtung von PV-Installationen und/oder deren Betrieb)). Hierbei erhält der Bewerber mit dem höchsten Gesamtumsatz 5 Punkte. Die Bewertung der Gesamtumsätze der übrigen Bewerber erfolgt mittels linearer Interpolation (Punktzahl Bewerber = Gesamtumsatz Bewerber x 5 / höchster Gesamtumsatz). Die Punktzahl des Bewerbers wird mit 30 % gewichtet.

2) Anzahl der wertbaren Referenzen (vergleichbare Referenzen des Bewerbers). Hierbei erhält der Bewerber mit der höchsten Anzahl wertbarer Referenzen 5 Punkte. Die Bewertung der Referenzen der übrigen Bewerber erfolgt mittels linearer Interpolation (Punktzahl Bewerber = Anzahl wertbarer Referenzen Bewerber x 5 / höchste Anzahl wertbarer Referenzen). Die Punktzahl des Bewerbers wird mit 30 % gewichtet.

3) Anzahl der wertbaren Referenzen (vergleichbare Referenzen des Bewerbers), welche neben der Errichtung auch den Betrieb von PV-Installationen auf Dachflächen betreffen. Hierbei erhält der Bewerber mit der höchsten Anzahl entsprechender Referenzen 5 Punkte. Die Bewertung der Referenzen der übrigen Bewerber erfolgt mittels linearer Interpolation (Punktzahl Bewerber = Anzahl wertbarer Referenzen Bewerber x 5 / höchste Anzahl wertbarer Referenzen). Die Punktzahl des Bewerbers wird mit 40 % gewichtet.

Erreichen mehrere Bewerber nach Auswertung der Referenzen eine gleiche Punktzahl, entscheidet die qualitative Nähe der eingereichten Referenzen zu der hier zu vergebenden Leistung über die Platzierung des Bewerbers. Je näher die Referenz dem bekanntgemachten Auftrag in qualitativer Hinsicht kommt, desto besser wird diese Referenz bewertet.

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

3
4
Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


vergabe.Niedersachsen

https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YY5D1T9

Einlegung von Rechtsbehelfen

Der Auftraggeber weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß §§ 160 Abs. 1 und 2, 135 Abs. 3 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 GWB lautet:
"(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
§ 135 GWB lautet
"(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen."

Weitere Angaben

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Zusätzliche Informationen

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

3
Monate

Nachforderung

Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.

vgl. B. IV 3a) Allgemeine Bieterinformation

Bedingungen

Ausschlussgründe

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eignung zur Berufsausübung
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, Nachweise) vorzulegen:
' Bewerber-/Bietergemeinschaft: Ist eine Bewerbung als Bewerbergemeinschaft beabsichtigt, so hat die Bewerbergemeinschaft eine entsprechende Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung abzugeben sowie einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen. Das Formblatt 2 (Anlage I) ist zu verwenden.

' Eignungsleihe: Sofern sich der Bewerber zum Nachweis seiner wirtschaftlichen, finanziellen, technischen und/oder beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Mittel und Kapazitäten anderer Unternehmen - sog. eignungsverleihender Unternehmen - beruft (Eignungsleihe), so hat der Bewerber anzugeben, welche eignungsverleihenden Unternehmen einbezogen werden sollen sowie die übernommenen Leistungsbereiche und zur Verfügung zu stellenden Mittel zu beschreiben und zu bezeichnen und von anderen Leistungsbereichen abzugrenzen. Das Formblatt 4 (Anlage I) ist zu verwenden.

' Unterauftragnehmer: Beabsichtigt der Bewerber/Bieter Teile des Auftrags an Unterauftragnehmer zu vergeben, ohne sich gleichzeitig auf deren Eignung zu berufen, soll er diese Unternehmen - sofern zu diesem Zeitpunkt bereits bekannt und ihm zumutbar - ebenfalls benennen. Das Formblatt 4 (Anlage I) ist zu verwenden.

' Nichtvorliegen von Ausschlussgründen: Zum Beleg des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen hat jedes Unternehmen, das als Bewerber, Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder eignungsverleihender Unterauftragnehmer an der Bewerbung teilnimmt, Eigenerklärungen darüber einzureichen, dass Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB, nach §§ 21 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 23 Abs. 2 und Abs. 3 AEntG, nach §§ 19 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 21 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und nach § 24 Abs. 1 LkSG nicht vorliegen. Die Formblätter 1 und ggf. 3 (Anlage I) sind zu verwenden.

' Handelsregisterauszug: Jedes Unternehmen, das als Bewerber, Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder eignungsverleihender Unterauftragnehmer an der Bewerbung teilnimmt, hat einen Handelsregisterauszug oder vergleichbaren Nachweis (z.B. Vereinsregister, Partnerschaftsregister), der zum Datum des Abgabetermins für den Teilnahmeantrag nicht älter als drei Monate ist vorzulegen. Ausländische Bieter haben verlangte Nachweise, sofern diese erteilt werden, aus ihrem Herkunftsstaat in deutscher Sprache oder in beglaubigter Übersetzung einzureichen.

' Verpflichtungserklärung Drittunternehmen: Die vom Bewerber oder der Bietergemeinschaft benannten Drittunternehmen geben ihrerseits bereits mit dem Teilnahmeantrag eine Verpflichtungserklärung ab. Dem Bewerber müssen nachweislich die erforderlichen Mittel des eignungsverleihenden Unternehmens zur Verfügung stehen, die für den Leistungsbereich erforderlich sind, für den der eignungsverleihende Unterauftragnehmer nach der Projektstruktur benannt wurde und in dem dieser gegebenenfalls Referenzen vorlegt. Das Formblatt 3 (Anlage I) ist zu verwenden.

' Mehrfachbeteiligung von Drittunternehmen: Eine mehrfache Beteiligung von eignungsverleihenden Unternehmen ist nur zulässig, wenn der Bewerber für diese mit einer Verpflichtungserklärung im Teilnahmewettbewerb nachweist, dass durch geeignete Maßnahmen eine Beeinträchtigung des Geheimwettbewerbs infolge der mehrfachen Teilnahme ausgeschlossen ist. Das Formblatt 5 (Anlage I) ist zu verwenden.

' Eigenerklärung Sanktions-VO: Jedes Unternehmen, das als Bewerber, Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder eignungsverleihender Unterauftragnehmer an der Bewerbung teilnimmt, hat eine Eigenerklärung zur Erfüllung der Verpflichtungen aus Art. 5k der Sanktions-VO (Russland-Bezug) abzugeben. Das Formblatt 7 (Anlage I) ist zu verwenden.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Gesamtumsatz

Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, Nachweise) vorzulegen:

' Erklärung zum Umsatz: Jeder Bewerber hat eine Erklärung zu dem in den letzten drei Geschäftsjahren jeweils erzielten Jahresumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Errichtung von PV-Installationen und/oder deren Betrieb) und zum Gesamtumsatz
(Summe der in den letzten drei Geschäftsjahren erzielten Jahresumsätze im Tätigkeitsbereich des Auftrags) abzugeben; besteht ein Unternehmen noch nicht 3 Jahre, sind entsprechende Angaben für die Jahre des Bestehens des Bewerbers anzugeben. Das Formblatt 8 (Anlage I) ist zu verwenden.

' Unternehmensdarstellung: Jedes Unternehmen, das als Bewerber, Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder eignungsverleihender Unterauftragnehmer an der Bewerbung teilnimmt, hat seine bisherige Geschäftstätigkeit im Rahmen der ausgeschriebenen Leistung und seine jeweilige Konzernstruktur darzulegen. Die Darstellung soll möglichst die Beteiligungsverhältnisse an diesem Unternehmen und die Beteiligungen dieses Unternehmens vollständig wiedergeben. Die Unternehmen haben dem Teilnahmeantrag zudem jeweils eine möglichst vollständige Liste aller verbundenen Unternehmen beizufügen. Verbundene Unternehmen sind solche im Sinne des § 36 Abs. 2 GWB.

' Versicherungsbestätigung: Jeder Bewerber hat eine Versicherungsbestätigung über das Vorliegen einer
Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mind. 5 Mio. EUR für Personenschäden und in Höhe von mind. 5 Mio. EUR für sonstige Schäden je Schadensfall (Gültigkeit mind. für das laufende Kalenderjahr) vorzulegen; alternativ kann eine unwiderrufliche Deckungszusage eines Versicherers (nicht Maklers) vorgelegt werden, in der dieser die Bereitschaft erklärt, im Auftragsfall den Bewerber entsprechend zu versichern. Die Versicherungsbestätigung bzw. Deckungszusage ist in deutscher
Sprache oder in beglaubigter Übersetzung einzureichen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Prozentanteil, genau)
30,00

Eignungskriterium

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Referenzen

Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, Nachweise) vorzulegen:

' Referenzen: Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft hat die technische und berufliche Leistungsfähigkeit durch geeignete Referenzen zur Errichtung und zum Betrieb von PV-Installationen zu belegen. Die Referenzen können von folgenden Beteiligten beigebracht werden

- dem Bewerber,

- einem Mitglied der Bewerbergemeinschaft,

- einem eignungsverleihenden Unterauftragnehmer.

' Anzugeben sind mindestens jeweils zwei (2) vergleichbare Referenzen für die Errichtung und für den Betrieb von PV-Installationen auf Dachflächen innerhalb der letzten fünf (5) Geschäftsjahre. Vergleichbar sind Referenzen, die sich auf Errichtung oder Betrieb von PV-Installationen auf Dachflächen beziehen, die

(1) an unterschiedlichen Standorten,

(2) innerhalb von 18 aufeinanderfolgenden Kalendermonaten fertiggestellt bzw. in Betrieb genommen worden sind und

(3) eine installierte (Gesamt-)Anlagenleistung in Kilowatt peak (kWp) von insgesamt mindestens 300 kWp (Nennleistung) betreffen.

' Für den Betrieb maßgeblich ist die Stellung des Auftragnehmers der Referenz als Anlagenbetreiber im Sinne des § 3 Nr. 2 Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), nachgewiesen durch die Registrierung der jeweiligen PV-Installation im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur. Ist der Auftragnehmer der Referenz nicht Anlagenbetreiber im Sinne des § 3 Nr. 2 EEG, ist ausreichend, dass der Auftragnehmer die Betriebsführung der PV-Installation über eine Dauer von mindestens 12 Monaten vertraglich übernommen hat. Die Betriebsführung muss mindestens folgende Leistungen umfassen:

(1) Inspektion, Wartung und Instandsetzung sowie

(2) Abrechnung von Stromlieferungen und Umsetzung der Anforderungen an die vertragliche Belieferung von Letztverbrauchern mit Strom gemäß den §§ 40 ff. EnWG. Das Formblatt 6 (Anlage I) ist zu verwenden.

' Um als Referenzprojekt berücksichtigt werden zu können, sind folgende Angaben zu machen:

- Auftraggeber, einschl. Ansprechpartner, Adresse, E-Mail-Adresse und Telefonnummer (Angabe mehrerer Auftraggeber möglich)

- Auftragnehmer, einschl. Adresse und Angabe, ob im laufenden Verfahren Stellung als Bewerber, Mitglied der Bewerbergemeinschaft oder eignungsverleihender Unterauftragnehmer

- übernommener Leistungsumfang (d.h. Errichtung und/oder Betrieb)

- Leistungszeitraum für Errichtung bzw. Betrieb der PV-Installation(en)

- installierte Leistung der PV-Installation(en)

- Anzahl der Standorte der PV-Installationen

- Anlagenbetreiber der PV-Installation(en) i.S.v. § 3 Nr. 2 EEG (MaStR-Auszug in Kopie ist beizufügen) oder vertragliche Übernahme der Betriebsführung der PV-Installation(en) (Inspektion, Wartung und Instandsetzung sowie Abrechnung von Stromlieferungen und Umsetzung der Anforderungen an die vertragliche Belieferung von Letztverbrauchern mit Strom gemäß den §§ 40 ff. EnWG) (Eigenerklärung zum Leistungsumfang ist beizufügen).

' Weitere Angaben sind freiwillig, können jedoch zur Bewertung der qualitativen Nähe der eingereichten Referenz zu der hier zu vergebenden Leistung und Entscheidung über die Platzierung des Bewerbers bei Punktegleichstand herangezogen werden.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Prozentanteil, genau)
70,00

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Siehe Vergabeunterlagen

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung