Kauf und Lieferung von Gaswarngeräten(Los 1: 2 ortsfeste Geräte - Los 2: 1 mobiles Gerät)
Preis
Technischer Wert
Leiferzeit
siehe Vergabeunterlagen
Auf die Präklusion gem. § 160. Abs. 3 Pkt. 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.
Auf die entsprechenden/ einschlägigen vergaberechtlichen Regelungen (GWB/VgV) wird ausdrücklich hingewiesen.
Zur Angebotserstellung sind die von der Vergabestelle hierfür vorgesehenen Vordrucke (s. Unterordner "vom_unternehmen_auszufuellende_dokumente" im Zip Archiv) zu verwenden.
Sofern Unterlagen benötigt werden oder nicht vollständig sind, werden diese durch die Vergabestelle ggfs. nachgefordert, sofern dies vergaberechtlich zulässig ist.
siehe die hierzu einschlägigen Gründe, welche im Teil 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie in der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) hierzu aufgeführt sind:
Sämtliche gesetzliche Ausschlussgründe, unter anderem §§ 123, 124 GWB, § 6 WRegG,
Angaben / Erklärungen gemäß "Eigenerklärung zur Eignung_124LD EU":Erklärung, dass / Angabe
- Angabe, ob eine berufsregisterliche Eintragung (und wenn ja, bei welcher Berufsständischen Organisation) erforderlich ist.- Angabe Mitgliedschaft Berufsgenossenschaft/ des Berufsregisters
Angaben / Erklärungen gemäß "Eigenerklärung zur Eignung_124LD EU":
Angaben zur Nationalität des wirtschaftlichen Eigentümers bzw. wirtschaftlich Berechtigten(gemäß EU-Geldwäscherichtlinie (EU) 2018/843, Geldwäschegesetz (GWG)):
Bei nicht börsennotierten Unternehmen ist/sind die Staatsangehörigkeit(en) des wirtschaftlichen Eigentümers laut Eintrag in dem/den gemäß den Rechtsvorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche eingerichteten Register(n) anzugeben.
Wenn kein entsprechendes Register vorhanden ist (z.B. bei Nicht-EU-Unternehmen), Informationen aus anderen Quellen.
Unternehmen ist börsennotiert: ja neinFalls das Unternehmen nicht börsennotiert ist, Angabe der Staatsangehörigkeit(en).
Finanziellen Vereinbarungen sind den einschlägigen Passagen in dem den Vergabeunterlagen beigefügten Vertragswerk sowie den dort referenziertenVertragsannexen (s. insbes. VOL/B sowie ZVB des Landes Niedersachsen) zu entnehmen
Es gelten die in den Vergabeunterlagen enthaltenen/ referenzierten Einkaufsbedingungen der Vergabestelle (s. insbes. VOL/B sowie ZVB des Landes Niedersachsen) sowie die im Vertragswerk festgelegten Bestimmungen