Bei dem Neubau IMPC - Institut für Medizinische und Pharmazeutische Chemie für die TU Braunschweig handelt es sich um ein Lehr- und Forschungsgebäude, das angrenzend zu bestehenden Institutsgebäuden in Massivbauweise errichtet werden soll.Es entstehen verschiedene Unterrichtsräume und Praktikumslabore für die studentische Ausbildung sowie Labor- und Bürobereiche für die pharmazeutische Forschung.
Auf dem Baufeld wird in der bauseitigen Baugrube ein 6-geschossiges Stahlbetonbauwerk errichtet. Auf einer ca. 80 cm starken Stahlbetonbodenplatte werden das Erdgeschoss sowie die fünf Obergeschosse errichtet. Das Gebäude besteht aus einer klassischen Stahlbetonkonstruktion mit Flachdecken und nur sehr wenigen Unterzügen. Ein Großteil der Konstruktion verbleibt als Sichtbetonoberfläche SB3. Die wesentlichen Eckdaten (ca.-Werte) des zu errichtenden Bauwerkes sind:KG 300:Außenwände: 350 m³ Normalbeton85 m³ Sichtbeton120 m³ Wandartige Träger75 m³ AußenstützenInnenwände: 425 m³ Normalbeton150 m³ Sichtbeton45 m³ InnenstützenDeckenplatten: 600 m³ Normalbeton1200 m³ SichtbetonDachfläche: 415 m³Betonstahl: 930 tHolzstützen: 6 BSH-Binder (tragend/nicht tragend)Treppenhäuser 1 Sonderbauteil repräsentativ2 FluchttreppenhäuserBodenplatte/Fundamente: 930 m³KG 400:7 St. Hauseinführungen verschiedene Ausführung 4 St. BodeneinläufeKG 411140 m Grundleitungen aus PP-Rohr für Schmutzwasser einschl. Formstücke und Zubehör180 m Grundleitungen aus PE-Rohr für Laborabwasser einschl. Formstücke und ZubehörErdarbeiten für vorgenannte Grundleitungsverlegung KG 443520 m Leerrohrinstallation einschl. ZubehörKG 446550 m Ringerder einschl. Zubehör 400 m Fundamenterder einschl. Zubehör 355 m Ableitungen einschl. Zubehör 3.450 m Verbindungsleitungen für Äquipotentialausgleich
Angebotswertung: Zuschlagskriterium Preis; Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen, Erstattungsbetrag aus der Lohngleitklausel, Instandhaltungsangeboten.
Emissionsarmes Bauen:Um im Bauablauf Beeinträchtigungen aus Lärm, Schmutz und Erschütterungen für den bestehenden Betrieb auf das Minimum zu beschränken werden folgende Punkte vorgegeben:- Vorinformation bei lärm- oder erschütterungsintensiven Arbeiten und Nutzungseinschränkungen.- Vorinformation beim Umschluss von TGA-Installationen.- Vorabstimmung zur Verfahrensweise von Abbrucharbeiten.- Einhaltung der Reinigungsintervalle.- Beschränkung von Stemmarbeiten auf ein Minimum.- Ausführung von emissionsarmen Bauweisen.Der Einsatz von abgaserzeugenden Fahrzeugen und Maschinen ist auf das unvermeidliche Mindestmaß zu beschränken, bereits bei kurzen Einsatzpausen sind Motoren bzw. Maschinen abzustellen.
LärmschutzAlle auf der Baustelle eingesetzten Geräte und Maschinen sind dem anerkannten Stand der Technik und der aktuell gültigen Lärmschutzvorschriften (BImSchG) entsprechend auszurüsten und zu betreiben. Die Vermeidung bzw. Reduzierung von Baulärm ist von allen Handwerkern als vorrangig zu betrachten. Die TA Lärm ist zu beachten. Nachweise für die Einhaltung der Emissions- und Immissionsrichtwerte sind vom Auftragnehmer (AN) auf Verlangen vorzulegen.Ggf. weiterreichende Anordnungen und Einschränkungen des Gewerbeaufsichts-amtes und der TU Braunschweig ist Folge zu leisten.
- Fairere Arbeitsbedingungen- Gleichstellung der Geschlechter
Rüge innerhalb von 10 Tagen gegenüber dem Auftraggeber gem. § 160 Abs. 3 GWB. Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ebenfalls unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Vergabenachprüfungsantrag ist ferner nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB schließlich dann unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Für die weiteren Voraussetzungen der Zulässigkeit wird auf §§ 160 und 161 GWB verwiesen.
Die Angebotsabgabe ist ausschließlich elektronisch über den Vergabemarktplatz Niedersachsen - www.vergabe.niedersachsen.de zugelassen. Voraussetzung für die Abgabe eines elektronischen Angebots ist die Registrierung auf der Vergabeplattform Vergabemarktplatz Niedersachsen (www.vergabe.niedersachsen.de) und die anschließende Aktivierung der Teilnahme am Verfahren. Registrierung und Teilnahme sind für Unternehmen kostenfrei. Nur ordnungsgemäß registrierte, am Verfahren teilnehmende Unternehmen werden automatisch über Änderungen an den Vergabeunterlagen oder über Antworten auf Fragen zum Vergabeverfahren informiert. Der Bieter verpflichtet sich mit der Registrierung auf der Vergabeplattform (Vergabe.Niedersachsen) gegenüber dem Auftraggeber, das Nachrichtenpostfach für den Empfang rechtserheblicher Erklärungen in dem betreffenden Vergabeverfahren zu nutzen. Abweichende Mitteilungen/Informationen des Portalbetreibers sind unerheblich.
Bieterfragen / Informationen etc. sind ausschließlich über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform www.vergabe.niedersachsen.de an die Vergabestelle zu richten, Rückantworten / sachdienliche Informationen zum Vergabeverfahren werden auf ebendiesem Weg von der Vergabestelle kommuniziert; von telefonischen Kontaktaufnahmen ist abzusehen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass telefonische Kontaktaufnahmen / Auskünfte keine bindende Wirkung haben. Ferner erklärt sich der Bewerber bzw. der Bieter bei der Verfahrensteilnahme bereit bzw. verpflichtet sich, etwaige Anhänge von der Vergabestelle über die Vergabeplattform oder eine bestimmte E-Mail Adresse übersandten Nachrichten zu öffnen.
Die Bewerber / Bieter, die von der Möglichkeit der freiwilligen Registrierung auf der Vergabeplattform keinen Gebrauch machen, müssen sich selbstständig, z.B. durch eigenverantwortlichen regelmäßigen Abruf, über den Stand des Verfahrens informieren, etwa ob zusätzliche Auskünfte gegeben oder Vergabeunterlagen geändert wurden. Informationen über die Vergabeplattform und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter https://support.cosinex.de/unternehmen/. Telefonischen Support zur Vergabeplattform leistet die Hotline der Vergabeplattform, die telefonisch unter der Rufnummer 0900-1-267463 (1,49 EUR pro Minute aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunkkosten können abweichen) zu erreichen ist.