Lieferung von persönlicher Schutzausrüstung für die Waldarbeit und den forstlichen Außendienst der Niedersächsischen Landesforsten
Los 1 Oberbekleidung als persönliche SchutzausrüstungLos 2 Kopfschutzkombinationen und HandschuheLos 3 KopfbedeckungenLos 4 NaturkautschukgummistiefelDie Niedersächsischen Landesforsten wollen die alle Mitarbeitert:innen, die regelmäßig mit forstlichen Tätigkeiten betraut werden mit einheitlicher persönlicher Schutzausrüstung ausstatten. Gesucht wird marktverfügbare Kleidung und Ausrüstung hoher Qualität, Funktionalität und einer herausragenden Passform. Soweit möglich sollen geschlechterspezifisch geschnittene Kleidung angeboten werden. In der technisch-funktionalen Beschreibung wird dazu jeweils eine Aussage getroffen, ein Frauenschnitt kann Mindest- als auch Leistungsanforderung sein. Die direkte Gestellung betrifft im besonderen Schwerpunkt die Beschäftigten in der Tätigkeit von Forstwirtinnen und Forstwirten und hier insbesondere gefährliche Tätigkeiten nach DGUV Regel Waldarbeit, sowie den forstlichen Außendienst mit der Schwerpunkttätigkeit der Revierleitung. Die bezugsberechtigte Belegschaft der Niedersächsischen Landesforsten wurde nach ihren Tätigkeiten in 6 Bedarfsgruppen aufgeteilt, die sich hinsichtlich des Ausstattungsumfangs und angenommener Tragedauer der verschiedenen Kleidungsstücke unterscheiden. Die Gruppen bilden den betrieblichen Standard für die verschiedenen Tätigkeitsprofile ab, die Ausstattung des einzelnen Mitarbeitenden mit persönlicher Schutzausrüstung wird aber anhand seiner tatsächlich ausgeübten Tätigkeiten bemessen. Die angenommenen Tragedauern in den Nutzergruppen spiegeln die geschätzte Nutzungsdauer der Kleidungsstücke wider. Der tatsächliche Austausch erfolgt aber zum Zeitpunkt der Ablegereife durch Verschleiß, Beschädigung oder Verlust der Schutzwirkung. Die detaillierte Aufstellung in den einzelnen Bedarfsgruppen findet sich vor den technischen Beschreibungen der verschiedenen Gegenstände der persönlichen Schutzausrüstung in der Datei "technisch-funktionale Beschreibung".
Lieferung von persönlicher Schutzausrüstung an die Dienststellen der Niedersächsischen Landesforsten im Bundesland Niedersachsen.
Auch abufberechtigt sind Forstreferate des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung Landwirtschaft und Verbraucherschutz in Hannover, die Nordwestdeutsche forstliche Versuchsanstalt in Göttingen sowie die Nationalparkverwaltung Harz in St. Andreasberg/Wernigerode
Anhand des geschätzten jährlichen Auftragswertes je Kleidungsstück wird ein höchstens möglicher Punktewert errechnet. Von diesem wird zur Ermittlung der tatsächlichen Punkte der Angebotspreis je Kleidungsstück abgezogen.
Je Kleidungsstück wurden dem geschätzten jährlichen Auftragswertes entsprechend auf verschiedene Leistungsmerkmale Punkte verteilt. Die erreichten Punkte werden je Kleidungsstück und im jeweilige Los summiert.
Jeder Gegenstand wird von der Bewertungskommission von 15 Personen einzeln anhand eines einheitlichen Wertungsbogen bewertet und je Merkmal differenzierte Punkte vergeben. Besonders werden hier Funktionalität, Passform, Haptik und Verarbeitung bewertet. Aus den Einzelbewertungen wird ein durchschnittlicher Punktewert errechnet.
Alle angebotenen Textilien sollen aus möglichst verantwortungsvoller Produktion stammen. Über die gesetzlichen Mindestanforderungen, zum Beispiel die Einhaltung der ILO Kernarbeitsnormen entsprechend dem NTVerG, hinaus wird im Vergabeverfahren das besondere Engagement der beteiligten Unternehmen honoriert. Hierzu sind für die jeweiligen Kleidungsstücke die Erlangung ökologischen und / oder sozialen Zertifikate z.B. "Öko-Tex Standard", "Öko-Tex Standard 100 für Persönliche Schutzausrüstung", "Grüner Knopf", "Blauer Engel Textilien" und "GOTS Global Organic Textile Standard" oder vergleichbare Zertifizierungen. Auch berücksichtigt wird bei den Wollprodukten mulesingfreie Produktion, z.B. durch Zertifikate wie "Responsible Wool Standard", "New Merino" und "ZQ Merino" oder vergleichbare Standards. Auch eigene Bemühungen, z.B. das Recycling genutzter Kleidung / Teile derer können hier berücksichtigt werden. Eigene Bemühungen sind für die Bewertung der Angebote detailliert und umfassend, auch mit Stückzahlen und Mengen darzustellen.
Das Verfahren ist mehrstufig geplant. Zur Angebotsfrist müssen Musterkleidungsstücke der angebotenen persönlichen Schutzausrüstung in der Betriebsleitung vorliegen. Nach der formalen Prüfung und der Eignungsfeststellung werden anhand der eingereichten Muster die Leistungspunkte der technisch-funktionalen Ausstattung ermittelt. Von den dann 3 führenden Bietern wird jeweils ein 3facher Satz an PSA abgerufen. Dieser muss innerhalb von 14 Tagen, voraussichtlich bis zum 27.11.2025 in der Betriebsleitung angeleifert werden. Anhand dieses Mustersatzes erfolgt eine Anprobe und die Bewertung der Verabeitung, Funktionalität, Schnitt und Haptik durch ein Auswahlgremium mit 15 Mitarbeitenden der NLF in entsprechenden Funktionen. Zum Abschluss wird das wirtschaftlichste Angebot anhand des Angebotspreises und der erreichten Punkte aus den anderen Wertungkriterien ermittelt. Details zum Zeitplan, dem Ablauf der Wertung, Anproben und Größen entnehmen sie bitte den Vergabeunterlagen.
Für die Rahmenbvereinbarung muss persönliche Schutzausrüstung konzipiert und produziert werden. Die Laufzeit ist so gewählt, dass der erwartet Zeitraum für Abrufe und Lieferung der Schutzausrüstung 4 Jahre nicht nennenswert überschreitet.
Vermeidung von PFAS und anderen Ewigkeitschemikalien. Verantwortungsvolle Wollproduktion. Ressourcenschonung in Produktion und Nutzung.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Dei Angebotsöffnung erfolgt digital im Vergabeportal durch 2 Mitarbeitende der NLF.
Die Vergabestelle wird fehlende Erklärungen, Unterlagen und Nachweise mit einer einmaligen Fristsetzung nachfordern. Die Nachforderung entfällt, wenn das eingereichte Angebot in sich so mangelhaft ist, dass es nicht wertungsfähig ist, da wichtige leistungsbezogene Angaben und Unterlagen fehlen.
Kurze Darstellung der Produktionskapazitäten (Stückzahlen, Mindestauftragsmengen;Nachweis von 2 Referenzen über vergleichbare Lieferungen bevorzugt an öffentliche Auftraggeber aus dem Zeitraum der letzten 3 Jahre.
- Nachweis der Einhaltung der in den Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO). Erfüllung der festgelegten Mindestanforderungen gemäß der Niedersächsische Kernarbeitsnormenverordnung, wenn Stoffe oder Bekleidungsstücke in Ländern der DAC-Liste hergestellt oder verarbeitet werden. Alternativ ein Nachweis, dass weder Stoffe noch Bekleidungsstücke in den Ländern der DAC-Liste hergestellt werden.Zahlung von Mindestentgelten und Tariftreue gemäß Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVerG)
.Nachweis eines Qualitätssicherungssystems für die PSA Kat. III und Benennung des zur Qualitätssicherung und der Auftragsabwicklung eingesetzten Personals.
Die genaue Beschreibung des Bedarfes ist in der Leistungsbeschreibung der Vergabeunterlagen und den Tabellen der technisch-funktionalen Beschreibung dargestellt.