Interimszulassung Spielbankbetrieb Niedersachsen
VO: VgV Vergabeart:   Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
20.05.2024
27.05.2024 10:00 Ortszeit
27.05.2024 10:05 Ortszeit

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Adresse des Auftraggebers

Niedersächsisches Finanzministerium - Spielbankaufsicht
-
Schiffgraben 10
30159
Hannover
Deutschland
DE929
thomas.kreutz@mf.niedersachsen.de
05111208195

Angaben zum Auftraggeber

Oberste Landesbehörde
Wirtschaftliche Angelegenheiten

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Verwaltungsgericht Hannover
-
Leonhardstr. 15
30159
Hannover
Deutschland
vgh-poststelle@justiz.niedersachsen.de
0511897500

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

92351200-8
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Das Land Niedersachsen beabsichtigt, eine Interimszulassung für den Betrieb von bis zu zehn Spielbanken in Niedersachsen ab dem 01.09.2024 mit einer Laufzeit von maximal einem Jahr an eine Antragstellerin oder einen Antragsteller zu erteilen.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Die Interimszulassung berechtigt zum Betrieb von bis zu zehn Spielbanken in Niedersachsen. Hinsichtlich des Spielbetriebs wird Wert darauf gelegt, dass neben Automatenspiel auch "Großes Spiel" (Roulette, Poker, Black Jack oder ähnliches) angeboten wird. Die Zulassung des bisherigen Betreibers endet zum 31.08.2024. Der operative Spielbetrieb der Spielbanken soll möglichst lückenlos zum 01.09.2024 aufgenommen werden.

Die Erteilung der Interimszulassung erfolgt ausschließlich zu dem Zweck, den Spielbetrieb in Niedersachsen zu ermöglichen, solange die reguläre Spielbankzulassung, die der MSBN Projekt GmbH & Co. KG mit Bescheid vom 15.11.2023 erteilt wurde und die gegenwärtig vor dem Verwaltungsgericht Hannover angefochten ist, nicht wirksam und vollziehbar ist. Sobald die aufschiebende Wirkung dieser Klage entfällt - sei es durch gerichtliche Entscheidung des Rechtsstreits, sei es durch Anordnung der sofortigen Vollziehung durch die Spielbankaufsicht oder durch das Verwaltungsgericht - erlischt auch die Wirksamkeit der Interimszulassung. Dies kann auch bereits vor dem 01.09.2024 erfolgen. Zudem ist die Interimszulassung befristet auf ein Jahr, so dass sie spätestens am 31.08.2025 endet.

Das Zulassungsverfahren richtet sich nach den Bestimmungen des Niedersächsischen Spielbankengesetzes (NSpielbG) vom 16. Dezember 2004, zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 14.12.2023 (Nds. GVBl. S. 320) sowie den nachfolgend näher beschriebenen Voraussetzungen und Bestimmungen. Es handelt sich nicht um ein Ausschreibungsverfahren im Sinne des § 3 Abs. 1 NSpielbG, sondern um die Erteilung einer Interimszulassung nach § 3 Abs. 11 NSpielbG, die aus unionsrechtlichen Gründen im Wege einer Ausschreibung erfolgt, auch wenn der Wortlaut des § 3 Abs. 11 NSpielbG eine Ausschreibung nicht erfordert.

Die Spielbankaufsicht behält sich vor, das Zulassungsverfahren jederzeit ohne Angabe von Gründen zu ändern oder zu beenden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Durchführung des Zulassungsverfahrens oder auf Teilnahme am Zulassungsverfahren. Ebenso besteht kein Rechtsanspruch auf die Erteilung der Interimszulassung oder auf Schadensersatz, sollte eine etwa erteilte Interimszulassung nicht wirksam werden, vor Ablauf der Jahresfrist unwirksam werden oder widerrufen werden.

Kosten für die Erstellung des Antrags werden nicht erstattet.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

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Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

Ort im betreffenden Land
Niedersachsen
Deutschland
DE929

Die Zulassung berechtigt zum Betrieb von Spielbanken im Land Niedersachsen.

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

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Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Es handelt sich bei diesem Zulassungsverfahren NICHT UM EIN FÖRMLICHES VERGABEVERFAHREN. Die vergaberechtlichen Vorschriften (GWB, KonzVgV oder VgV) finden KEINE ANWENDUNG.

Fragen zu den Verfahrensunterlagen sind in Textform mittels der e-Vergabe-Plattform Deutsches Vergabeportal ("DTVP") zu übermitteln. Fragen zu den Verfahrensunterlagen werden nur beantwortet, wenn sie rechtzeitig, das heißt spätestens 7 Tage vor Ablauf der Frist zur Abgabe des Antrags über die o. g. Vergabeplattform eingehen. Die Spielbankaufsicht wird an der Stellung eines Antrags interessierten Unternehmen rechtzeitig angeforderte Auskünfte erteilen, wenn und soweit aus der Fragestellung die Relevanz für die Erstellung des Antrags ersichtlich ist. Diese Auskünfte werden allen Unternehmen, welche sich zuvor über die e-Vergabe-Plattform registriert haben, gleichzeitig und in anonymisierter Form mitgeteilt. Die Beantwortung der Fragen erfolgt ausschließlich durch Veröffentlichung von Verfahrensinformationen über die e-Vergabe-Plattform. Um den Erhalt der Auskünfte sicherzustellen, werden interessierte Unternehmen aufgefordert, sich frühzeitig auf der e-Vergabe-Plattform zu registrieren. Die Spielbankaufsicht nutzt die e-Vergabe-Plattform für die Kommunikation während des Zulassungsverfahrens. Interessierten Unternehmen wird empfohlen, sich frühzeitig auf der e-Vergabe-Plattform zu registrieren und die Teilnahme am hiesigen Verfahren zu aktivieren, um über Informationen zum Verfahren eine gesonderte Benachrichtigung zu erhalten. Ungeachtet dessen müssen sich die interessierten Unternehmen regelmäßig und unaufgefordert über die Veröffentlichung neuer Informationen und/oder Unterlagen eigenverantwortlich informieren.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart 1)

Offenes Verfahren

Die wichtigsten Merkmale des Verfahrens

Die Interimszulassung zum Betrieb von Spielbanken wird auf der Grundlage einer öffentlichen Ausschreibung in einem transparenten und diskriminierungsfreien Verwaltungsverfahren durch Verwaltungsakt erteilt.

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) 1)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung 1)

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem 1)

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen 1)

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal 1)

Im Rahmen der elektronischen Kommunikation ist die Verwendung von Instrumenten und Vorrichtungen erforderlich, die nicht allgemein verfügbar sind.

https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YRWD24A

Einlegung von Rechtsbehelfen

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren 1)

Zusätzliche Informationen

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können 1)

Deutsch

Varianten / Alternativangebote 1)

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter 1)

Nicht zulässig
Empfänger des Angebots / Teilnahmeantrags
Verwaltungsangaben

Bindefrist 1)

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Bedingungen für die Öffnung der Angebote 1)

Nachforderung 1)

Manche fehlenden Bieterunterlagen können nach dem Ermessen der Vergabestelle nach Fristablauf nachgereicht werden

Anträge, die nicht sämtliche geforderten Angaben, Nachweise und Unterlagen enthalten, werden ohne Sachprüfung abgelehnt, wenn das Fehlende nicht nachgereicht wird innerhalb einer von der Spielbankaufsicht gesetzten Frist von höchstens einer Woche. Fehlende Angaben, Nachweise und Unterlagen, welche die Wertung betreffen, werden aus Gründen der Gleichbehandlung nicht nachgefordert.

Bedingungen

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eignung zur Berufsausübung
Persönliche Lage der Antragstellerin oder des Antragstellers

Die Anträge haben die nachfolgenden Angaben, Nachweise und Informationen zur persönlichen Lage der Antragstellerin oder des Antragstellers (ASt) zu beinhalten:
(1) Name des ASt sowie Benennung der vertretungsberechtigten Personen bzw. Organe (z.B. Geschäftsführer/in) sowie der Geschäftsfelder des Unternehmens, Angabe der Rechtsform, Sitz und Postanschrift und soweit zutreffend die Höhe des Stammkapitals, Grundkapitals oder der Kommanditeinlage.
(2) Sofern der ASt über keinen Sitz im Inland verfügt, Benennung einer persönlich zuverlässigen empfangsbevollmächtigten Person im Inland mit Angabe der Postanschrift.
(3) Benennung einer Ansprechpartnerin oder eines Ansprechpartners für das Zulassungsverfahren samt Telefonnummer, Faxnummer und Emailadresse.
(4) Benennung ggf. hinzugezogener Berater für die Erstellung des Antrags.
(5) Zusätzliche erforderliche Angaben zum ASt:
- Benennung der mit dem ASt verbundenen Unternehmen im Sinne des § 2 Abs. 2 S. 2 NSpielbG einschließlich der Anteils- und Stimmrechtsverhältnisse nebst diesbezüglichen vertraglichen Regelungen (die Anteils- und Stimmrechtsverhältnisse nebst diesbezüglicher vertraglichen Regelungen müssen nur für verbundene Unternehmen bis zur Ebene einer Großmuttergesellschaft dargestellt werden; für verbundene Unternehmen oberhalb der Ebene einer Großmuttergesellschaft genügt die Nennung der jeweils mehrheitlich beteiligten Gesellschaften).
- Benennung der Gesellschafterinnen und Gesellschafter des ASt, auch im Fall von stillen Gesellschaftern, einschließlich der Anteils- und Stimmrechtsverhältnisse nebst diesbezüglichen vertraglichen Regelungen.
- Benennung der Gesellschafterinnen und Gesellschafter der Unternehmen, die auf die Antragstellerin oder den Antragsteller unmittelbar oder mittelbar einen beherrschenden Einfluss ausüben können, auch im Falle von stillen Gesellschaften, einschließlich der Anteils- und Stimmrechtsverhältnisse nebst diesbezüglichen vertraglichen Regelungen (die Anteils- und Stimmrechtsverhältnisse nebst diesbezüglicher vertraglicher Regelungen müssen nur für Unternehmen bis zur Ebene einer Großmuttergesellschaft dargestellt werden; für Unternehmen oberhalb der Ebene einer Großmuttergesellschaft genügt die Nennung der jeweils mehrheitlich beteiligten Gesellschafterinnen oder Gesellschafter).
- Vorlage des zum Zeitpunkt der Einreichung des Antrags geltenden Gesellschaftsvertrags und sonstiger vertraglicher Regelungen über Anteils- und Stimmrechtsverhältnisse im Original oder als beglaubigte Kopie.
- Offenlegung sonstiger Genehmigungen, Konzessionen oder Aktivitäten des ASt, ihrer/seiner Gesellschafterinnen oder Gesellschafter oder mit ihr/ihm verbundener Unternehmen im Bereich des Glücksspiels.
- Darstellung aller vom ASt betriebenen Geschäftsfelder bzw. erbrachten Dienstleistungen, einschließlich der Erklärung des Unternehmenszieles, (max. 2 Seiten).
- Darstellung der Organisations- und Personalstruktur des ASt unter Benennung der Funktions- und Aufgabenbereiche, bspw. als Organigramm.
(6) Handelsregisterauszug (zum Zeitpunkt des Ablaufs der Antragsfrist nicht älter als 15 Monate). ASt, die ihren Sitz nicht im Inland haben, haben ein entsprechendes Dokument des Ansässigkeitsstaates vorzulegen; soweit eine Zweigniederlassung im Inland besteht, ist der HRA zusätzlich vorzulegen.
(7) Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 Abs. 1 GewO (zum Zeitpunkt des Ablaufs der Antragsfrist nicht älter als 15 Monate). ASt, die ihren Sitz nicht im Inland haben, haben ein entsprechendes Dokument des Ansässigkeitsstaates vorzulegen.
(8) Benennung der für den Betrieb des Spielbankunternehmens im Land Niedersachsen vorgesehenen verantwortlichen Personen mit chronologischen Lebensläufen.
Verantwortliche Personen in diesem Sinne sind
- der ASt selbst (sofern diese oder dieser eine natürliche Person ist),
- die gesetzlichen Vertreterinnen oder Vertreter des ASt (sofern diese oder dieser eine juristische Person oder Personengesellschaft ist) und
- die mit der Leitung des Spielbankunternehmens beauftragten Personen.
Die Lebensläufe müssen in chronologischer Reihenfolge mindestens folgende Angaben beinhalten und unterschrieben sein:
- Familienname, Vorname, Geburtsname und sonstige Namen, Geburtsdatum, Geburtsort, Geburtsland, Staatsangehörigkeit;
- Anschrift des Hauptwohnsitzes;
- berufliche Qualifikation einschließlich der erworbenen Abschlüsse bzw. Qualifikationen;
- Berufserfahrung mit mindestens folgenden Angaben:
- Benennung des Namens und Sitz des Unternehmens bzw. der Unternehmen, bei dem bzw. bei denen die verantwortliche Person angestellt war oder ist,
- Art und Dauer der Tätigkeit einschließlich Nebentätigkeiten mit Ausnahme ehrenamtlicher Betätigungen,
- Vertretungsbefugnisse,
- interne Entscheidungskompetenzen,
- ihr unterstellte Geschäftsbereiche.
(10) Für jede benannte verantwortliche Person im Sinne des Absatz (8) sind folgende Erklärungen und Nachweise vorzulegen:
- Eigenerklärung der verantwortlichen Person über laufende oder abgeschlossene Ermittlungs- und/oder Gerichtsverfahren und nicht getilgte Verurteilungen unter Angabe des Gerichts, der ermittelnden Behörde, dem Aktenzeichen und einer Benennung des Gegenstands der Ermittlungen/der Verurteilung.
- Führungszeugnis nach § 30 oder § 30b BZRG (zum Zeitpunkt des Ablaufs der Antragsfrist nicht älter als 15 Monate). Soweit eine verantwortliche Person ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in den letzten zehn Jahren nicht (ausschließlich) im Inland hatte ist (auch) ein entsprechendes Dokument des jeweiligen Ansässigkeitsstaates vorzulegen.
- Bonitätsauskunft einer unabhängigen Wirtschaftsauskunftei oder Referenzschreiben einer Bank zur Bonität (zum Zeitpunkt des Ablaufs der Antragsfrist nicht älter als 15 Monate).
- Eigenerklärung der verantwortlichen Person, in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen zu leben.
- Einverständniserklärung der verantwortlichen Person, dass sie mit der Vorlage der o.g. Nachweise und Erklärungen einverstanden ist.

Eignungskriterium

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Finanzielle Leistungsfähigkeit

Die Anträge haben die nachfolgenden Angaben, Nachweise und Informationen zum Beleg der finanziellen Leistungsfähigkeit der Antragstellerin oder des Antragstellers zu beinhalten:
(1) Vorlage der veröffentlichten Teile der Jahresabschlüsse der abgeschlossenen Geschäftsjahre 2020, 2021 und 2022.
(2) Kurze Darstellung der geplanten Investitionen.
(3) Vorlage einer Bankbescheinigung, einer Bescheinigung eines Wirtschaftsprüfers oder einer Bescheinigung eines EU/EWR-Abschlussprüfers im Original oder als beglaubigte Kopie, aus der sich nachvollziehbar ergibt, dass der Antragstellerin oder dem Antragsteller die für die geplanten Investitionen erforderlichen Mittel für die vorgesehene Geschäftstätigkeit (z.B. Investitionen) zur freien Verfügung stehen, insbesondere frei von Rechten Dritter.
(4) Vorlage einer Bankbescheinigung, einer Bescheinigung eines Wirtschaftsprüfers oder einer Bescheinigung eines EU/EWR-Abschlussprüfers im Original oder als beglaubigte Kopie, aus der sich nachvollziehbar die Fähigkeit der Antragstellerin oder des Antragstellers ergibt, eine finanzielle Sicherheitsleistung in Höhe von 5 Mio. EUR (Spielbankreserve) aus vorhandenem Kapital bei einem Kreditinstitut zu hinterlegen oder eine gleichwertige Sicherheit unter Beteiligung eines Kreditinstituts (vergleichbar einer selbstschuldnerischen, unwiderruflichen und für die Dauer der Interimszulassung geltenden Bankbürgschaft) beizubringen.
(5) Die rechtmäßige Herkunft der für den Betrieb der Spielbank erforderlichen finanziellen Mittel ist nachvollziehbar darzulegen.
(6) Erklärung, dass über das Vermögen der Antragstellerin oder des Antragstellers, bei juristischen Personen auch bei Vertretungsberechtigten und der Gesellschaft, kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbar gesetzliches Verfahren eröffnet wurde, eine Eröffnung beantragt worden ist oder ein Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist. Hinweis: Es ist das Formblatt Nr. 4 "Ergänzende Erklärungen Antragsteller/in" zu verwenden.
(7) Darlegung sämtlicher in § 10g Abs. 2 Nrn. 2 bis 4 NSpielbG genannten Tatbestände, soweit sie vorliegen und dem Antragsteller bekannt sind. Hinweis: Es ist das Formblatt Nr. 4 "Ergänzende Erklärungen Antragsteller/in" zu verwenden.

Der Nachweis zu (3) und (4) kann auch dadurch erbracht werden, dass ein Dritter (z.B. eine Konzerngesellschaft) zu Gunsten der Antragstellerin oder des Antragstellers eine Verpflichtungs- oder Patronatserklärung abgibt. Aus der Verpflichtungs- oder Patronatserklärung muss hervorgehen, dass der Dritte sich im Fall der Erteilung der Interimszulassung unwiderruflich gegenüber der Antragstellerin oder dem Antragsteller verpflichtet, diese(n) mit den erforderlichen finanziellen Mitteln auszustatten. Erforderlich sind die Mittel, welche die Antragstellerin oder der Antragsteller im Wirtschafts- und Finanzplan angegeben hat (3) und welche die Antragstellerin oder der Antragsteller benötigt, um eine Sicherheitsleistung/Sicherheit gemäß (4) hinterlegen bzw. beibringen zu können. Neben der Verpflichtungs- oder Patronatserklärung sind mit dem Antrag die in (3) und (4) geforderten Bescheinigungen bezogen auf den Dritten und dessen Mittel/Kapital einzureichen.

Eignungskriterium

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Referenztätigkeit

Für mindestens eine der mit der Leitung des Spielbankunternehmens beauftragten Personen ist eine persönliche Referenztätigkeit für ein Spielbankunternehmen erforderlich, welche die nachfolgenden Anforderungen erfüllt. Die Nichtvorlage einer Referenztätigkeit, die die genannten Anforderungen erfüllt, führt zum zwingenden Ausschluss des Antrags.

Die beauftragte Person muss eine Tätigkeit für eine Dauer von insgesamt mindestens sieben Jahren für ein Spielbankunternehmen ausgeübt haben, die in Zusammenhang mit dem Betrieb einer staatlich konzessionierten bzw. zugelassenen Spielbank innerhalb der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz steht, deren Angebot Tischspiel (Roulette, Blackjack und Poker) und Automatenspiel umfasst. Hiervon müssen mindestens fünf Jahre eine Tätigkeit in einer Leitungsposition (z.B. Leitung einer Spielbank, Geschäftsführung, Prokurist) betreffen. Nicht ausreichend für die Ausübung einer Leitungsposition ist die stellvertretende Leitung einer Spielbank.
Die geforderte Referenztätigkeit kann auch in der Summe verschiedener Tätigkeiten dieser Person nachgewiesen werden.
Die letzte Tätigkeit in einem Spielbankunternehmen darf nicht mehr als sechs Jahre zurückliegen (04/2018).
Zu der Referenztätigkeit sind mindestens folgende Angaben zu machen:

(1) Name und Adresse des Spielbankunternehmens, für das die Person tätig war, sowie Name einer Ansprechpartnerin oder eines Ansprechpartners einschließlich Telefonnummer und E-Mailadresse bei dem Spielbankunternehmen;

(2) Angabe der Funktion/Position im Spielbankunternehmen, kurze Beschreibung der im Rahmen dieser Funktion/Position ausgeübten Tätigkeit mit Bezug zum Spielbankbetrieb und Dauer der ausgeübten Funktion/Position/Tätigkeit (von MM/JJJJ bis MM/JJJJ);

(3) Name der durch das Spielbankunternehmen betriebenen Spielbank(en) sowie Name und Adresse der Aufsichtsbehörde/des Zulassungsgebers sowie - soweit bekannt - Name einer Ansprechpartnerin oder eines Ansprechpartners einschließlich Telefonnummer und E-Mailadresse bei der Aufsichtsbehörde/beim Zulassungsgeber;

(4) kurze Darstellung der rechtlichen und tatsächlichen Anforderungen an den Spielbankbetrieb und deren Umsetzung;

(5) Ausführungszeitraum (von MM/JJJJ bis MM/JJJJ);

(6) Lage und Anzahl der betriebenen Standorte;

(7) kurze Darstellung des im Spielbankbetrieb angebotenen Tisch- und Automatenspiels.

Die Spielbankaufsicht behält sich vor, die angegebenen Referenztätigkeiten zu überprüfen. Hierzu stimmt die Antragstellerin oder der Antragsteller mit den vorstehenden Angaben Nachfragen der Spielbankaufsicht beim Spielbankunternehmen und/oder bei der Aufsichtsbehörde bzw. dem Zulassungsgeber zu.

Finanzierung 1)

Rechtsform des Bieters 1)

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag 1)

-

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen 1)

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme 1)

Angaben zur beruflichen Qualifikation 1)

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Angaben zur Sicherheitsüberprüfung 1)