8. Referenzen zu Internetwerbung bzw. online-Werbevermarktung mit Angaben zu Auftraggeber, selbst erbrachtem Dienstleistungsumfang, Werbeformaten, technischer Plattform, eingesetzter Technik. Es werden maximal fünf Referenzen berücksichtigt. Bewerber, die keine Referenz benennen, werden ausgeschlossen (Mindestkriterium).
9. Beschreibung der eingesetzten Consent-Banner-Lösungen (Hersteller, eingesetzt von/bis) und AdServer-Infrastruktur (inkl. Ausspielungsvolumen).
10. Beschreibung der Einhaltung der Vorgaben der EU-DSGVO sowie Einhaltung der Vorgaben aus dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 28. Mai 2020 (I ZR 7/16 - Cookie-Einwilligung II).