Ausschreibung des NLQ
Qualifizierungsmaßnahme für Schulleitungen zum Thema Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) - Technische Unterstützung bei der Umsetzung der Reihe sowie Übernahme von Coachings
Einleitung
Der Auftraggeber, das Niedersächsische Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung (NLQ), ist eine öffentliche Einrichtung des Landes Niedersachsen und unterstützt u. a. Bildungseinrichtungen bei der Erfüllung ihres Bildungsauftrags, entwickelt innovative Ideen, gibt Impulse für das Bildungswesen und berät Entscheidungsträger bei der Umsetzung bildungspolitischer Vorhaben. Ein Schwerpunkt des Auftraggebers ist dabei die Lehrkräfte- und Leitungskräftequalifizierung.
Das NLQ führt eine Qualifizierungsmaßnahme für Schulleitungen zum Thema Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) durch. Die bereits etablierte Fortbildungsreihe wird auf Grundlage der Erfahrungen aus dem bisherigen Durchgang inhaltlich weiterentwickelt und in überarbeiteter Form erneut durchgeführt.
Ziel/e
Ziel der Maßnahme ist es, Schulleitungen bei der Initiierung und Gestaltung eines nachhaltigen Schulentwicklungsprozesses im Sinne eines Whole-School-Approach zu unterstützen.
Die Qualifizierungsmaßnahme ist über einen Zeitraum von etwa einem Jahr angelegt und verbindet fachliche Impulse mit praxisorientierten Elementen. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Übertragung der Inhalte auf die eigene schulische Situation und der Entwicklung konkreter Handlungsperspektiven für die jeweilige Schule. Eine Standortbestimmung zu Beginn der Maßnahme bildet dabei eine Grundlage für den individuellen Entwicklungsprozess.
Durch fachliche Inputs, Good-Practice-Beispiele und den Austausch mit anderen Schulen werden die Teilnehmenden dabei unterstützt, einen auf die eigene Schule bezogenen Entwicklungsprozess zu initiieren und im Verlauf der Maßnahme weiterzuentwickeln.
Ein zentraler Aspekt der Qualifizierung ist die Rolle der Schulleitung im BNE-bezogenen Schulentwicklungsprozess. Dabei geht es insbesondere um die Frage, wie Schulleitungen Veränderungsprozesse initiieren und steuern, geeignete Rahmenbedingungen schaffen und unterschiedliche Akteurinnen und Akteure für den Entwicklungsprozess gewinnen können. Auch der Umgang mit möglichen Widerständen sowie die Identifikation und Einbindung unterstützender Personen und Strukturen sind wesentliche Bestandteile eines nachhaltigen Schulentwicklungsprozesses.
Im Rahmen der Fortbildungsreihe werden die Teilnehmenden befähigt, diese Herausforderungen aufzugreifen und konkrete Entwicklungsprozesse an ihrer Schule anzustoßen und weiterzuführen.
Durch eine regionale Durchführung der Veranstaltung wird zudem die Vernetzung der Teilnehmenden gefördert. Die Teilnehmenden arbeiten in Lerntandems zusammen, die sich während der Maßnahme gegenseitig bei ihren Entwicklungsprozessen unterstützen. Der Blick von außen auf die eigene schulische Situation ermöglicht dabei Mikrocoachings und Fallberatungen, durch die konkrete Herausforderungen gemeinsam reflektiert und bearbeitet werden können.
Die Fortbildungsreihe wird durch einen etablierten Moodle-Kurs digital begleitet. Der Kurs stellt den Teilnehmenden Selbstlernangebote und weiterführende Materialien zum Thema BNE sowie Unterlagen und Informationen zur Fortbildungsreihe zur Verfügung. Darüber hinaus unterstützt die digitale Lernumgebung den kontinuierlichen Austausch und die Vernetzung der Teilnehmenden während des gesamten Qualifizierungsprozesses.
Über kommunikative und niedrigschwellige digitale Angebote können die Teilnehmenden den Austausch zwischen den Präsenzphasen selbstgesteuert fortführen, Erfahrungen teilen und sich gegenseitig bei der Umsetzung ihrer schulischen Entwicklungsprozesse unterstützen.
Ziel der Qualifizierungsmaßnahme ist es, Schulleitungen und weitere schulische Verantwortliche dabei zu unterstützen, Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) als Bestandteil von Schulentwicklung systematisch in der eigenen Schule zu verankern und entsprechende Entwicklungsprozesse nachhaltig zu gestalten.
Die Qualifizierungsmaßnahme orientiert sich dabei am Ansatz des Whole-School-Approach. BNE soll nicht auf einzelne Unterrichtsangebote oder Projekte begrenzt bleiben, sondern als Querschnittsaufgabe in unterschiedlichen Bereichen des schulischen Handelns betrachtet und weiterentwickelt werden.
Im Rahmen der Qualifizierungsmaßnahme sollen die Teilnehmenden insbesondere dazu befähigt werden,
- den aktuellen Stand der BNE-Entwicklung an der eigenen Schule zu analysieren und daraus konkrete Entwicklungsbedarfe und -ziele abzuleiten,
- auf dieser Grundlage konkrete Maßnahmen und Handlungsschritte für die Weiterentwicklung von BNE an der eigenen Schule zu entwickeln und umzusetzen,
- die eigene Rolle als Schulleitung bzw. BNE-Verantwortliche im schulischen Entwicklungsprozess zu reflektieren und Entwicklungsprozesse zielgerichtet zu initiieren, zu steuern und zu begleiten,
- geeignete Akteurinnen und Akteure innerhalb der Schule einzubinden, Verantwortlichkeiten zu klären und Unterstützungsstrukturen für den Entwicklungsprozess aufzubauen,
- mit möglichen Widerständen und Herausforderungen in schulischen Veränderungsprozessen konstruktiv umzugehen,
- fachliche Impulse und Good-Practice-Beispiele auf die eigene schulische Situation zu übertragen,
- die Entwicklung der eigenen Schule kontinuierlich zu reflektieren und die eingeleiteten Maßnahmen auf Grundlage der gewonnenen Erfahrungen weiterzuentwickeln,
- durch Hospitationen, Coaching, kollegiale Fallberatung und den Austausch mit anderen Schulen unterschiedliche Perspektiven auf die eigene Entwicklungsarbeit zu gewinnen,
- BNE-bezogene Schulentwicklungsprozesse gemeinsam im Schulteam zu gestalten und dabei insbesondere die Zusammenarbeit von Schulleitung und BNE-Ansprechpersonen zu stärken.
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Ein weiteres Ziel der Qualifizierungsmaßnahme besteht darin, die Vernetzung der teilnehmenden Schulen und der beteiligten Personen zu fördern. Der Austausch soll nicht auf einzelne Präsenzveranstaltungen begrenzt bleiben, sondern über die gesamte Laufzeit der Maßnahme hinweg ermöglicht werden. Hierzu dienen insbesondere die regionalen Gruppen, Lerntandems, digitalen Austauschmöglichkeiten sowie die vorgesehenen Hospitations- und Coachingangebote. Das Konzept sieht zudem eine kollegiale Fallberatung und ein Alumni-Netzwerk vor.
Die Qualifizierungsmaßnahme soll darüber hinaus den Transfer zwischen fachlichem Input und schulischer Praxis stärken. Hierzu werden unterschiedliche Formate miteinander verbunden: ein jährlicher BNE-Fachtag, regionale Workshopreihen, digitale Sprechstunden und Check-ins, thematische Vorträge, Hospitationen, Coaching, kollegiale Fallberatung und digitale Begleitangebote.
Die digitale Begleitung über den etablierten Moodle-Kurs unterstützt diesen Prozess, indem sie zusätzliche Materialien bereitstellt, digitale Besprechungsräume ermöglicht, die Vorstellung eigener BNE-Projekte unterstützt und Möglichkeiten zur Vernetzung der Teilnehmenden bietet.
Zielgruppe und Teilnehmerzahl
Die Veranstaltung richtet sich an Schulleitungen und BNE-Ansprechpersonen aller Schulformen. Pro Jahr sollen zwei parallele Reihen der Qualifizierung durchgeführt werden mit jeweils 20-30 Teilnehmenden. Der BNE-Fachtag richtet sich ebenfalls an diese Zielgruppe und ist für bis zu 150 Teilnehmende ausgerichtet.
Auftrag / Leistung
Gesucht wird eine Auftragnehmerin oder ein Auftragnehmer, die oder der im Auftrag des NLQ, Abteilung 4, Fachbereich 42 die folgende Dienstleistung übernimmt.
Leistungen/Tätigkeiten
1. Mitwirkung bei der Vorbereitung und Durchführung des BNE-Fachtags
- Inhaltliche Vorbereitung und Nachbereitung der Vorstellung der Qualifizierungsreihe in Abstimmung mit dem NLQ.
- Vorstellung der Qualifizierungsreihe, ihrer Zielsetzung und ihres Ablaufs im Rahmen des BNE-Fachtags.
- Vorbereitung der Präsentation und der hierfür erforderlichen Materialien.
- Teilnahme am BNE-Fachtag zur Vorstellung der Qualifizierungsreihe.
- Für das Jahr 2027 ist die Durchführung derzeit für den 04.03.2027 in Hannover vorgesehen. Die konkrete Ausgestaltung erfolgt in Abstimmung mit dem NLQ.
2. Technisches Onboarding und Einführung der Teilnehmenden
- Vorbereitung und Durchführung der digitalen Einführung der teilnehmenden Schulen in die eingesetzte digitale Arbeitsumgebung.
- Einführung in die für die Qualifizierungsreihe relevanten Funktionen und Arbeitsmöglichkeiten.
- Unterstützung bei der Einrichtung und Nutzung der digitalen Zugänge.
- Klärung technischer Fragen im Zusammenhang mit dem Einstieg in die digitale Lernumgebung.
3. Transfer- und Orientierungstermine
- Vorbereitung und Durchführung von zwei digitalen Gruppenterminen zur Unterstützung des Transfers der Inhalte in die schulische Praxis.
- Unterstützung bei der Übertragung der im Rahmen der Qualifizierungsreihe erarbeiteten Inhalte auf die schulische Entwicklung.
- Durchführung von zwei weiteren Orientierungsterminen im Vorfeld der Qualifizierung zur Klärung von Fragen.
4. Individuelle Online-Lernbegleitung / Coaching
- Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung individueller Online-Coachings.
- Unterstützung der teilnehmenden Schulen bei der Umsetzung ihrer BNE-bezogenen Schulentwicklungsprojekte.
- Reflexion konkreter Herausforderungen und Entwicklung möglicher Handlungsschritte.
- Begleitung der Schulen bei der Weiterentwicklung ihrer individuellen Vorhaben.
- Abstimmung der Coachingtermine und Zuordnung der Coaches zu den teilnehmenden Schulen.
6. Digitale Plattformpflege und Teilnehmendensupport
- Anpassung der bestehenden digitalen Qualifizierungsumgebung an die konkrete Ausgestaltung des aktuellen Durchgangs.
- Redaktionelle Überarbeitung und Anpassung der Kursstruktur, Inhalte und Materialien.
- Technische Anpassung der digitalen Arbeitsumgebung in Abstimmung mit dem NLQ.
- Berücksichtigung der zwischen dem NLQ und dem Auftragnehmer abgestimmten inhaltlichen und organisatorischen Anforderungen.
- Bereitstellung und Aktualisierung von Materialien und Inhalten.
- Administration der Nutzerkonten und Unterstützung bei Zugangs- und Nutzungsfragen.
- Technische Unterstützung bei der Nutzung digitaler Besprechungsräume und weiterer Funktionen.
- Unterstützung der Teilnehmenden bei technischen und organisatorischen Fragen im Zusammenhang mit der digitalen Qualifizierungsumgebung.
- Unterstützung bei der digitalen Vernetzung und beim Austausch der Teilnehmenden.
7. Präsenzbegleitung
- Begleitung ausgewählter Präsenzveranstaltungen der Qualifizierungsreihe.
- Unterstützung bei der organisatorischen und technischen Durchführung.
- Ansprechperson für die Teilnehmenden während der Veranstaltungen.
- Unterstützung des NLQ und der Referierenden bei der Durchführung der vorgesehenen digitalen bzw. technischen Elemente.
8. Projektabstimmung und laufende Zusammenarbeit
- Regelmäßige Abstimmung mit dem NLQ zu organisatorischen, technischen und inhaltlichen Fragen.
- Unterstützung bei der Koordination der einzelnen Programmbausteine.
- Unterstützung bei der Weiterentwicklung der Abläufe und der digitalen Begleitung.
Optionale zusätzliche Leistungen
11. Zusätzliche Gruppentermine
- Vorbereitung und Durchführung von vier zusätzlichen Gruppenterminen zur vertieften Begleitung der teilnehmenden Schulen.
12. Erweiterter Teilnehmendensupport
- Erweiterung des laufenden Teilnehmendensupports um 2 Stunden pro Monat über einen Zeitraum von 12 Monaten.
13. Gezielte Weiterentwicklung der digitalen Qualifizierungsmaßnahme
- Technische und redaktionelle Weiterentwicklung der Kursumgebung auf Grundlage der Erfahrungen aus der Durchführung.
Zuschlagskriterien
1. Preis / Wirtschaftlichkeit des Angebots - 50 %
Bewertet wird der angebotene Gesamtpreis für die ausgeschriebenen Leistungen.
2. Fachlich-inhaltliches Umsetzungskonzept zur BNE-Schulentwicklung - 10 %
Bewertet wird die Qualität des im Angebot dargestellten Vorgehens zur Begleitung von Schulen bei der Entwicklung und Umsetzung von BNE als Schulentwicklungsaufgabe, insbesondere unter Einbeziehung des Whole-School-Approach.
3. Konzept für individuelle Lernbegleitung und Coaching - 10 %
Bewertet wird die Qualität des dargestellten Vorgehens für die individuelle Begleitung der teilnehmenden Schulen, insbesondere hinsichtlich Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Coachingtermine sowie der Bearbeitung konkreter schulischer Entwicklungsfragen.
4. Konzept für digitale Begleitung, Plattformpflege und Teilnehmendensupport - 10 %
Bewertet wird die Qualität des dargestellten Konzepts für die redaktionelle, technische und administrative Betreuung der digitalen Lernumgebung sowie für den laufenden Support der Teilnehmenden.
5. Konzept für Transfer, Hospitationen und kollegialen Austausch - 10 %
Bewertet wird die Qualität des dargestellten Vorgehens zur Unterstützung des Transfers in die schulische Praxis sowie zur Vorbereitung, Organisation und Reflexion von Hospitationen und Austauschformaten.
6. Methodisch-didaktisches Gesamtkonzept - 10 %
Bewertet wird die Qualität des dargestellten methodisch-didaktischen Vorgehens für die verschiedenen Präsenz-, Online-, Gruppen- und Individualformate der Qualifizierungsreihe.
Angebot
Erwartet wird ein Angebot, aus dem die Kosten für die Einzelleistungen je nach Art der Tätigkeiten zu entnehmen sind.
Leistungszeitraum
Die Leistungen sollen nach Zuschlagserteilung beginnen und mit vollständiger Leistungserbringung abgeschlossen sein.
Technische Voraussetzungen
Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer erfüllt die Voraussetzungen für die digitale Durchführung der Veranstaltung/en und verpflichtet sich, diese über BigBlueButton (BBS) oder Webex des Auftraggebers zu erbringen. Die Abstimmungen erfolgen zu gegebener Zeit zwischen Auftragnehmerin bzw. Auftragnehmer und den Verantwortlichen im NLQ.
Abrechnung
Die Abrechnung erfolgt nach Abschluss der Veranstaltung bzw. Abnahme der Leistung durch Rechnungsstellung an den Auftraggeber. Teilzahlungen können bei Bedarf für erbrachte Einzelleistungen oder Meilensteine vereinbart werden, wenn sie im Angebot ausgewiesen sind. Vorleistungen sind gem. § 56 LHO Abs. 1 LHO und der VV Nr. 2 Satz 2 zu § 56 LHO nicht zulässig.
Reisekosten
Unterkunft und Verpflegung werden bei Bedarf von Amts wegen zur Verfügung gestellt. Die Erstattung erforderlicher Reisekosten erfolgt nach den Bestimmungen der Niedersächsischen Reisekostenverordnung (NRKVO) v. 10.01.2017 (Nds. GVBl Nr. 1/2017, S. 2 ff.) Bei Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln erfolgt eine Erstattung der Bahnfahrtenkosten der II. Klasse. Fahrpreisermäßigungen sind auszunutzen.
Niedersächsisches Lerncenter (NLC)
Es besteht Einverständnis zum Anlegen eines Accounts für die Referierenden im Niedersächsischen Lerncenter (NLC) - falls noch nicht vorhanden.
AGB der Bieterinnen und Bieter
Soweit im Angebot eigene AGB der Bieterinnen und Bieter zugrunde gelegt werden, führt dies zum Ausschluss vom Verfahren.
Datenschutz / Informationssicherheit
Sofern vom Auftraggeber personenbezogene Daten an die Auftragnehmerin bzw. den Auftragnehmer übermittelt oder von dieser bzw. diesem im Auftrag des Auftraggebers selbst erhoben und ausgewertet werden, verpflichtet sich die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer zur Einhaltung der einschlägigen Bestimmungen der Datenschutzgesetze, insbesondere der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Niedersächsischen Datenschutzgesetzes (NDSG) sowie zur Einhaltung der rechtlichen Vorgaben zur Informationssicherheit des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport (MI). Die personenbezogenen Daten sind von der Auftragnehmerin bzw. dem Auftragnehmer nur zum Zwecke der Auftragsabwicklung zu erheben, zu verarbeiten, zu nutzen und nach den einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften zu löschen.
Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer informiert sich regelmäßig über eventuelle sicherheitsrelevante Vorfälle (z. B. Abfluss von Daten, relevante Störungen, Cyber-Angriffe usw.) auch beim Cloud-DiensteAnbieter. Sicherheitsrelevante Vorfälle sind dem Auftraggeber unverzüglich nach Kenntnisnahme zu melden. Dies gilt auch für Beauftragte Dritter.
Nutzungsrechte
Sofern nichts anderes vereinbart ist, räumt die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer dem Auftraggeber das ohne die Zustimmung des Urhebers übertragbare und räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkte Nutzungsrecht an allen urheberrechtlich geschützten Arbeitsergebnissen ein. Soweit die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer Dritte mit Arbeiten betraut, muss sie bzw. er sich von diesen entsprechende Rechte einräumen lassen und auf den Auftraggeber weiter übertragen. Die Auftragnehmerin bzw. der Auftraggeber gewährleistet, dass die von ihr bzw. ihm erbrachten Leistungen und das Arbeitsergebnis frei von Rechten Dritter sind, die ihre Nutzung durch den Auftraggeber ausschließen und/oder beeinträchtigen. Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer stellt den Auftraggeber von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die diese gegen den Auftraggeber aufgrund einer Verletzung ihrer Rechte durch die Nutzung der Leistungen und Arbeitsergebnisse geltend macht. Der Freistellungsanspruch des Auftraggebers umfasst auch die Kosten der Rechtsverteidigung.
Mitteilungen an die Presse oder die Öffentlichkeit über Thema, Inhalt, Ergebnisse oder sonstige Einzelheiten der von der Auftragnehmerin bzw. dem Auftragnehmer zu erbringenden Leistung/en sind, soweit sie den vereinbarten Umfang der projektbezogenen Öffentlichkeitsarbeit überschreiten, allein dem Auftraggeber vorbehalten.
Die Nennung des Auftraggebers als Referenzkunden in jeglicher Form ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung erlaubt. Gleiches gilt für jede anderweitige Werbung durch Nennung des Auftraggebers.
Beauftragung Dritter
Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer darf nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers im Rahmen der Erbringung der ihr bzw. ihm nach diesem Vertrag obliegenden zu erbringenden Leistungen, qualifizierte Dritte beauftragen. Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer bleibt weiterhin vollumfänglich für die Erbringung der Leistungen und Pflichten aus diesem Vertrag verantwortlich. Sie bzw. er trägt das Haftungsrisiko und die Verantwortung für die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften durch den ausgewählten Dritten. Vor dem Einsatz von Dritten ist die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer zur sorgfältigen Überprüfung dieser Person(en) und insbesondere ihrer Zuverlässigkeit und Eignung nach Ausbildung und Erfahrung sowie Befähigung zur Erbringung der vertragsgemäß vereinbarten zu erbringenden Leistungen, verpflichtet. Sofern die Leistungen des Dritten gegen das Gebot der vertragsgemäßen Leistungserbringung verstoßen, hat die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer nach Aufforderung durch den Auftraggeber den Dritten zu ersetzen. Sonstige Rechte des Auftraggebers wegen eines Verstoßes der Auftragnehmerin bzw. des Auftragnehmers gegen dessen Vertragspflichten bleiben hiervon unberührt.
Frist für Fragen der Bietenden
Die Frist zur Beantwortung von Fragen der Bieterinnen und Bieter zur Ausschreibung wird auf 6 Tage vor Ablauf der Bieterfrist festgesetzt, die Fragen müssen daher 10 Tage vor Ablauf der Bieterfrist vorliegen.
Sonstiges
Ein Auftrag kann nur unter der Voraussetzung, dass ausreichend Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, erteilt werden.
Eine Vereinbarung soll für zwei Fortbildungsdurchgänge geschlossen werden (2026/2027 und 2027/2028). Eine Verlängerung um ein zwei weitere Jahre bzw. für zwei weitere Durchgang (2028/2029 und 2029/2030) ist bei ausreichend zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln, erfolgter Evaluation und Bedarf auf der Grundlage der Vereinbarung möglich. Die Entscheidung wird zu gegebener Zeit vom Auftraggeber getroffen.
Hildesheim, 22.09.2026