NLQ
Ausschreibung des NLQ
zu einer Fortbildungsmaßnahme (Präsenz) für pädagogisch Mitarbeitende an
Ganztagsgrundschulen und Schulen mit Primarbereich, welche dort bereits im Lan
desdienst tätig sind
Titel der Maßnahme:
"Kompetent in der Ganztagsschule: Handlungssicherheit für pädagogisch Mitarbeitende in Grundschulen
und Schulen mit Primarbereich stärken"
(Modellprojekt zur Umsetzung des KoGaT-Curriculums des BMBFSFJ in Niedersachsen im Kontext des Rechts
anspruchs auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter)
Einleitung
Der Auftraggeber, das Niedersächsische Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung (NLQ), ist eine
öffentliche Einrichtung des Landes Niedersachsen und unterstützt u. a. Bildungseinrichtungen bei der Erfül
lung ihres Bildungsauftrags, entwickelt innovative Ideen, gibt Impulse für das Bildungswesen und berät Ent
scheidungsträger bei der Umsetzung bildungspolitischer Vorhaben.
Die stufenweise Einführung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter und
der damit verbundene Ausbau der Ganztagsgrundschulen bzw. Schulen mit Primarstufe haben in den ver
gangenen Jahren zu einem wachsenden Personalbestand in den Schulen im Bereich des nichtlehrenden Per
sonals geführt. Verschiedene Berufsgruppen und Professionen unterstützen die Schulen bei der Erfüllung
ihres Bildungsauftrages. Dabei müssen sie sowohl fachlich, interdisziplinär als auch multiprofessionell Zusam
menarbeiten, um den vielfältigen Anforderungen einer modernen Schule gerecht werden zu können. Schulen
stehen in diesem Kontext vor der Herausforderung, qualitativ hochwertige Angebote sicherzustellen - und
dies in einem Arbeitsfeld, das teilweise schon jetzt von einem erheblichen Fachkräftemangel geprägt ist.
Pädagogische Mitarbeitende leisten sowohl unterstützend als auch ergänzend wichtige und notwendige
Erziehungsarbeit an öffentlichen Schulen, zudem stellen sie selbst außerunterrichtliche Angebote bereit.
Sie arbeiten zum Teil ohne pädagogische bzw. erzieherische Ausbildung, wirken jedoch maßgeblich am Bil
dungsauftrag der Schulen mit - dafür benötigen auch sie Unterstützung in Form der Vermittlung von Kennt
nissen, die die Handlungssicherheit im Arbeitsalltag erhöhen. Die Fortbildung richtet sich vorrangig an diese
Zielgruppe, die diese Tätigkeit bereits ausübt.
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Ziel/e
Ziel der ausgeschriebenen Fortbildungsmaßnahme ist die Vermittlung der zentralen Inhalte der Basismodule
1 und 2 des ,,Qualifizierungskonzept[s] für Personal im Ganztag ohne pädagogische Ausbildung" (KoGaT1) des
Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ). Integrierend oder ergän
zend sollte die Fortbildungsmaßnahme den rechtlichen Rahmen der Tätigkeit in der Ganztags(grund-)schule
betrachten sowie auf die Themenbereiche "multiprofessionelle Zusammenarbeit", "Sozialraumorientie
rung", "Kinderrechte und Kinderschutz" sowie "psychische und physische Gesundheit" gezielt Bezug neh
men. Die Partizipation der Schülerinnen und Schüler an den Ganztagsschulangeboten sollte in den verschie
denen Themenbereichen integrativ mitgedacht werden. Diese Inhalte sollen die Handlungssicherheit für die
u. g. Zielgruppe in ihrer alltäglichen Arbeit erhöhen und die personelle Qualität der niedersächsischen Ganz
tagsgrundschulen und Schulen mit Primarbereich vorantreiben. Die Maßnahme ist als Modellprojekt zu ver
stehen. Im Rahmen einer Evaluation sollen die gewonnenen Erkenntnisse bei der landesweiten Implemen
tierung dieser Fortbildung dazu dienen, perspektivisch weitere Module des Curriculums sowie etwaige um
fassendere Qualifizierungsmaßnahmen umzusetzen. Zudem soll die grundsätzliche Zielsetzung im Hinblick
auf den Nutzen für die Teilnehmenden ausgewertet werden.
Zielgruppe und Teilnehmendenzahl
Die Veranstaltung richtet sich an pädagogisch Mitarbeitende ohne pädagogische Erstausbildung, welche be
reits im Landesdienst an Ganztagsgrundschulen bzw. Schulen mit Primarbereich tätig sind.
Gegenwärtig stehen bei Vollfinanzierung durch das Land Niedersachsen finanzielle Mittel für rund 75 Teil
nehmende zur Verfügung. Denkbar ist gegenwärtig aber auch eine anteilige (50%) Finanzierung, sodass bis
zu 150 Teilnehmende möglich wären. Die Kofinanzierung müsste in diesem Fall durch die jeweilige Schule
oder die Privatperson übernommen werden. Perspektivisch ist es möglich, dass weitere Haushaltsmittel zur
Verfügung stehen. Das Angebot sollte daher eine Verlängerungsoption sowie eine Aufstockung der Teilneh
menden berücksichtigen.
Auftrag / Leistung
Gesucht wird eine Auftragnehmerin oder ein Auftragnehmer, die oder der im Auftrag des NLQ, Abteilung 3,
Fachbereich 33 die folgende Dienstleistung übernimmt.
Leistungen/Tätigkeiten:
1 https://www.bmbfsfj.bund.de/bmbfsfj/service/publikationen/kogat-kompetent-im-ganztag-279880
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Konzeption der oben beschriebenen Fortbildungsmaßnahme: Die Fortbildungsmaßnahme soll einen
Umfang von rund 100 Unterrichtseinheiten (+/-10%) nicht unter- oder überschreiten.
Realisierung ab 4. Quartal 2026, Dauer maximal ein Jahr
Eigenständige Umsetzung der Maßnahme als (überwiegend) analoge Fortbildung, die auch durch
digitale Elemente ergänzt werden kann
parallele Umsetzbarkeit an verschiedenen (mindestens 8, gerne auch 10) Standorten in
Niedersachsen, insbesondere auch außerhalb der Ballungsgebiete, dabei möglichst flächendeckend
Beratung und Begleitung der Teilnehmenden
Evaluation der Maßnahme im Hinblick auf die Wirksamkeit für die Teilnehmenden sowie Mitwirkung
bei der Evaluation des Implementierungsprozesses
Unterstützende Bewerbung der Maßnahme
Enge Abstimmung mit dem Niedersächsischen Kultusministerium (MK) sowie dem
Niedersächsischen Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung (NLQ)
Für die zu erbringende Leistung ist es erforderlich, dass die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer die
folgenden Voraussetzungen aufweist:
1.
Fachliche Anforderungen/Qualitätsstandards
Die fachlichen Anforderungen ergeben sich aus dem oben genannten Curriculum des BMBFSFJ. Der Schwer
punkt soll dabei deutlich auf die o. g. Zielgruppe gerichtet sein. Ein aussagekräftiges Curriculum ist auf Basis
von KoGat vorzulegen.
2.
Kostenaufstellung
Das Angebot muss detaillierte Angaben zu den zu erwartenden Kosten enthalten. Hierzu zählen ins
besondere die Kosten der Durchführung, etwaige Lizenzgebühren auch digitaler Lernumgebungen
sowie die Kosten für Konzeption und Evaluation in Abstimmung mit MK und NLQ.
Die Kosten pro Teilnehmer/Teilnehmerin sollen 600,00 Euro nicht übersteigen.
Angabe von Teilzahlungen, falls gewünscht
Berücksichtigung der Umsatzsteuerbefreiung des NLQ
Zuschlagskriterien
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Wirtschaftlichkeit (Preis-/Leistungsverhältnis) 50 %
Passung des Fortbildungskonzepts zu o. g. inhaltlichen Anforderungen (20%)
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4.
5.
Kenntnis der Tätigkeiten pädagogisch Mitarbeitender in Ganztagsgrundschulen sowie Schulen mit
Primarbereich (10%)
Erfahrung in der Fortbildung von Erwachsenengruppen (10%)
Niedersachsenweite (flächendeckende) Bereitstellung des Fortbildungsangebots (10%)
Angebot
Erwartet wird ein Angebot, aus dem die Kosten für die evtl. Einzelleistungen je nach Art der Tätigkeiten zu
entnehmen sind.
Beispiele:
- Stundensatz für Besprechungen online
- Stundensatz für Besprechungen in Präsenz
- Stundensatz für telefonische Beratungen
- Stundensatz für Materialienerstellung
- Stundensatz für Entwicklung und/oder Erstellung eines Konzepts
- Tages-, Halb-, Stundensatz für Leitungs-/Referierenden-/Moderatorentätigkeiten in Veranstaltungen
des NLQ
- Teilkosten für die einzelnen Arbeitspakete (Teilleistungen)
- Ggf. sonstige Kosten (bitte erläutern)
Leistungszeitraum
Die Leistungen sollen nach Zuschlagserteilung beginnen und bis zum 31.12.2027 abgeschlossen sein.
Technische Voraussetzungen
Abrechnung
Die Abrechnung erfolgt nach Abschluss der Veranstaltung bzw. Abnahme der Leistung durch Rechnungsstel
lung an den Auftraggeber. Teilzahlungen können bei Bedarf für erbrachte Einzelleistungen oder Meilensteine
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vereinbart werden, wenn sie im Angebot ausgewiesen sind. Vorleistungen sind gern. § 56 LHO Abs. 1 LHO
und der VV Nr. 2 Satz 2 zu § 56 LHO nicht zulässig.
Reisekosten
Unterkunft und Verpflegung werden bei Bedarf von Amts wegen zur Verfügung gestellt. Die Erstattung
erforderlicher Reisekosten erfolgt nach den Bestimmungen der Niedersächsischen Reisekostenverordnung
(NRKVO) v. 10.01.2017 (Nds. GVBI Nr. 1/2017, S. 2 ff.) Bei Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln erfolgt
eine Erstattung der Bahnfahrtenkosten der II. Klasse. Fahrpreisermäßigungen sind auszunutzen.
Niedersächsisches Lerncenter (NLC)
Es besteht Einverständnis zum Anlegen eines Accounts für die Referierenden im Niedersächsischen
Lerncenter (NLC) - falls noch nicht vorhanden.
AGB der Bieterinnen und Bieter
Soweit im Angebot eigene AGB der Bieterinnen und Bieter zugrunde gelegt werden, führt dies zum Aus
schluss vom Verfahren.
Datenschutz / Informationssicherheit
Sofern vom Auftraggeber personenbezogene Daten an die Auftragnehmerin bzw. den Auftragnehmer über
mittelt oder von dieser bzw. diesem im Auftrag des Auftraggebers selbst erhoben und ausgewertet werden,
verpflichtet sich die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer zur Einhaltung der einschlägigen Bestimmun
gen der Datenschutzgesetze, insbesondere der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Niedersäch
sischen Datenschutzgesetzes (NDSG) sowie zur Einhaltung der rechtlichen Vorgaben zur Informationssicher
heit des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport (Ml). Die personenbezogenen Daten sind von
der Auftragnehmerin bzw. dem Auftragnehmer nur zum Zwecke der Auftragsabwicklung zu erheben, zu ver
arbeiten, zu nutzen und nach den einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften zu löschen.
Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer informiert sich regelmäßig über eventuelle sicherheitsrele
vante Vorfälle (z. B. Abfluss von Daten, relevante Störungen, Cyber-Angriffe usw.) auch beim Cloud-Dienste-
Anbieter. Sicherheitsrelevante Vorfälle sind dem Auftraggeber unverzüglich nach Kenntnisnahme zu melden.
Dies gilt auch für Beauftragte Dritter.
Nutzungsrechte
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Sofern nichts anderes vereinbart ist, räumt die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer dem Auftraggeber
das ohne die Zustimmung des Urhebers übertragbare und räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkte
Nutzungsrecht an allen urheberrechtlich geschützten Arbeitsergebnissen ein. Soweit die Auftragnehmerin
oder der Auftragnehmer Dritte mit Arbeiten betraut, muss sie bzw. er sich von diesen entsprechende Rechte
einräumen lassen und auf den Auftraggeber weiter übertragen. Die Auftragnehmerin bzw. der Auftraggeber
gewährleistet, dass die von ihr bzw. ihm erbrachten Leistungen und das Arbeitsergebnis frei von Rechten
Dritter sind, die ihre Nutzung durch den Auftraggeber ausschließen und/oder beeinträchtigen. Die Auftrag
nehmerin bzw. der Auftragnehmer stellt den Auftraggeber von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die diese
gegen den Auftraggeber aufgrund einer Verletzung ihrer Rechte durch die Nutzung der Leistungen und Ar
beitsergebnisse geltend macht. Der Freistellungsanspruch des Auftraggebers umfasst auch die Kosten der
Rechtsverteidigung.
Mitteilungen an die Presse oder die Öffentlichkeit über Thema, Inhalt, Ergebnisse oder sonstige Einzelheiten
der von der Auftragnehmerin bzw. dem Auftragnehmer zu erbringenden Leistung/en sind, soweit sie den
vereinbarten Umfang der projektbezogenen Öffentlichkeitsarbeit überschreiten, allein dem Auftraggeber
Vorbehalten.
Die Nennung des Auftraggebers als Referenzkunden in jeglicher Form ist nur nach vorheriger schriftlicher
Zustimmung erlaubt. Gleiches gilt für jede anderweitige Werbung durch Nennung des Auftraggebers.
Beauftragung Dritter
Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer darf nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Auf
traggebers im Rahmen der Erbringung der ihr bzw. ihm nach diesem Vertrag obliegenden zu erbringenden
Leistungen, qualifizierte Dritte beauftragen. Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer bleibt weiterhin
vollumfänglich für die Erbringung der Leistungen und Pflichten aus diesem Vertrag verantwortlich. Sie bzw.
er trägt das Haftungsrisiko und die Verantwortung für die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften
durch den ausgewählten Dritten. Vor dem Einsatz von Dritten ist die Auftragnehmerin bzw. der Auftragneh
mer zur sorgfältigen Überprüfung dieser Person(en) und insbesondere ihrer Zuverlässigkeit und Eignung nach
Ausbildung und Erfahrung sowie Befähigung zur Erbringung der vertragsgemäß vereinbarten zu erbringen
den Leistungen, verpflichtet. Sofern die Leistungen des Dritten gegen das Gebot der vertragsgemäßen Leis
tungserbringung verstoßen, hat die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer nach Aufforderung durch den
Auftraggeber den Dritten zu ersetzen. Sonstige Rechte des Auftraggebers wegen eines Verstoßes der Auf
tragnehmerin bzw. des Auftragnehmers gegen dessen Vertragspflichten bleiben hiervon unberührt.
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Frist für Fragen der Bietenden
Die Frist zur Beantwortung von Fragen der Bieterinnen und Bieter zur Ausschreibung wird auf 6 Tage vor
Ablauf der Bieterfrist festgesetzt, die Fragen müssen daher 10 Tage vor Ablauf der Bieterfrist vorliegen.
Sonstiges
Ein Auftrag kann nur unter der Voraussetzung, dass ausreichend Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, er
teilt werden.
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