Ausschreibung des NLQ
Abschluss einer Rahmenvereinbarung für die Durchführung von
Qualifizierungsmaßnahmen/-veranstaltungen für Trainerinnen und Trainer (TuT)
im Fachbereich 41 des NLQ
Einleitung
Der Auftraggeber, das Niedersächsische Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung (NLQ), ist eine
öffentliche Einrichtung des Landes Niedersachsen und unterstützt u.a. Bildungseinrichtungen bei der
Erfüllung ihres Bildungsauftrags, entwickelt innovative Ideen, gibt Impulse für das Bildungswesen und berät
Entscheidungsträger bei der Umsetzung bildungspolitischer Vorhaben. Ein Schwerpunkt des Auftraggebers
ist dabei die Lehrkräftebildung.
Das Niedersächsische Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung (NLQ), Fachbereich (FB) 41 -
Qualifizierung von schulischem Leitungspersonal - beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung mit zwei
externen Auftragnehmerinnen/?nehmern über einen Zeitraum von drei Jahren abzuschließen. Ziel ist die
professionelle Schulung und Weiterqualifizierung von neuen sowie bereits aktiven Trainerinnen und
Trainern (TuT), die im Auftrag des NLQ Qualifizierungsmaßnahmen für schulisches Leitungspersonal in
Niedersachsen durchführen.
Rahmenbedingungen
Die Rahmenvereinbarung soll eine Laufzeit von 3 Jahren haben.
Es sollen maximal 15 Veranstaltungen durchgeführt werden. Diese Menge stellt eine
Höchstabnahmemenge dar.
Es steht ein Gesamtbudget von 60.000 EUR (netto) zur Verfügung.
Die Veranstaltungen finden im Wechsel zwischen Präsenz? und Online-Formaten statt (1 bis 2 tägig).
Die beiden Auftragnehmenden wechseln sich bei der Durchführung der Veranstaltungen ab.
Abfolgeschema: Firma A, Firma B - A B A B A B usw.
Ziel/e
Ziel ist eine Rahmenvereinbarung mit 2 Firmen zu schließen, die in den nächsten 3 Jahren max. 15
Veranstaltungen für das NLQ durchführen. Die geplanten Veranstaltungen für die Ausbildung neuer TuT für
die Qualifizierung von schulischem Leitungspersonal in Niedersachsen sowie die Weiterbildung bereits
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verfügbarer und tätiger TuT im FB 41 des NLQ sollen durchgeführt werden, um den genannten Personen in
ihren Trainertätigkeiten vertiefende Kompetenzen zu vermitteln sowie die Rolle als TuT auszuschärfen und
klarer zu skizzieren. Ob die beiden formalen Gruppen gemeinsam oder für sich qualifiziert werden, wird aus
inhaltlichen Erwägungen heraus vom NLQ entschieden.
Diese Maßnahmen sollen zur Vertiefung methodisch?didaktischer Kompetenzen, zur Rollenklärung sowie
zur Implementation eines zukunftsorientierten, agilen und selbstwirksamen Verständnisses und Kenntnis
von Führung und Organisationsentwicklung beitragen.
Zielgruppe und Teilnehmerzahl
Die Veranstaltung richtet sich an die TuT für schulisches Leitungspersonal des NLQ, FB 41.
Es werden ca. 10 ? 22 Personen an den jeweiligen Veranstaltungen teilnehmen.
Auftrag / Leistung
Gesucht werden zwei Auftragnehmerinnen oder Auftragnehmer, die im Auftrag des NLQ, Abteilung 4, FB 41
die folgenden Dienstleistungen übernehmen.
Leistungen/Tätigkeiten:
Mitwirkung an der Konzeption und Durchführung
Mitwirkung an einer bestehenden Konzeption (Q-Basis) und Durchführung der Qualifizierungs?veranstaltungen in enger Absprache mit den Verantwortlichen im NLQ.
Weiterentwicklung von methodisch?didaktischen Veranstaltungskonzepten unter Berücksichtigung
aktueller Ansätze der Erwachsenenbildung und digitaler/hybrider Lehr-Lernsettings.
Umsetzung sowohl in Präsenz? als auch in digitalen bzw. hybriden Formaten.
Dokumentation, Auswertung und Evaluation der durchgeführten Maßnahmen.
Inhaltliche Schwerpunkte
Die Veranstaltungen orientieren sich inhaltlich an:
der Q-Basis-Qualifizierung des schulischen Leitungspersonals in Niedersachsen - als Ausgangspunkt.
Diese ersetzt die bisherigen Programme (z. B. QSL, QStV, QDL) und bündelt die grundlegende
Qualifizierung für schulische Führungskräfte. Die TuT sollen in die Lage versetzt werden, diese
Basisqualifizierung kompetent und konzeptgeleitet mitzugestalten. Nach Vergabe wird das Q?Basis?Konzept zur Verfügung gestellt,
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der Entwicklung eines agilen Mindsets in der TuT?Rolle - mit Fokus auf Anpassungsfähigkeit, iterative
Planung, kooperative Entwicklung und lösungsorientiertes Arbeiten,
der Fähigkeit zur Gestaltung von Veränderungsprozessen und zum Umgang mit komplexen An?forderungen in Bildungs? und Leitungskontexten,
dem Erwerb und der Vermittlung von zukunftsweisenden Kompetenzen, darunter:
o digitale Medienkompetenz
o Resilienzförderung
o Selbstorganisiertes Lernen
o kollaboratives Arbeiten
o kreative und adaptive Lösungsstrategien
der Reflexion und Schärfung des TuT?Rollenverständnisses: Weg von der Inputgebenden Person hin
zur Lernbegleiter:in, Coach:in, Facilitator:in und Impulsgeber:in.
Methodik und Didaktik
Die Schulungen setzen auf moderne Prinzipien der Erwachsenenbildung und agile Lernformate, u. a.:
Agile Methoden wie SCRUM, Design Thinking, Lernsprints
Praxisnahe Simulationen und kollegiale Beratung
Peer-Learning, Community of Practice und begleitete Reflexion
Digitale Tools zur Gestaltung interaktiver und adaptiver Lernräume
Blended-Learning-Konzepte zur Verknüpfung von synchronen und asynchronen Lernphasen
Feedback-, Evaluations- und Transfermethoden, um Nachhaltigkeit sicherzustellen
Für die zu erbringenden Leistungen ist es erforderlich, dass die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer die
folgenden Voraussetzungen aufweist:
Fachliche Anforderungen
Kenntnis des niedersächsischen Bildungswesens, insbesondere der Führungs- und Leitungsebenen
in Schulen
Kenntnis über aktuelle bildungspolitische Schwerpunkte
Ausbildung im Bereich Erwachsenenbildung resp. Führungskräfteausbildung
Coachingausbildung, Beratung o.ä. (belastbare Nachweise über mehrjährige Ausbildung
erforderlich)
Praktische Erfahrung in der Moderation von Großgruppen, Übernahme der Gesprächsleitung
Methoden (insbesondere agil) der Veranstaltungsdurchführung
Vermittlungs- und Planungskompetenz
Kenntnisse im Bereich psychologischer Persönlichkeitsentwicklung sind wünschenswert
Nachgewiesene Erfahrung in der Durchführung von Qualifizierungen für
Erwachsenenbildner:innen, Trainer:innen oder Multiplikator:innen im Bildungsbereich.
Fundierte Kenntnisse der schulischen Leitungsqualifizierung (insbesondere im niedersächsischen
Kontext).
Expertise in moderner Erwachsenenbildung, agilen Lernformen und digitalen Lehr?Lernsettings.
Fähigkeit zur Konzeption und Umsetzung sowohl digitaler als auch präsenter Veranstaltungs?formate.
Bereitschaft zur engen Zusammenarbeit mit den Verantwortlichen im NLQ sowie zur
kontinuierlichen konzeptionellen Weiterentwicklung auf Basis von Feedback und Bedarfen.
Arbeitspakete/Tätigkeiten (Kurzfassung)
Mitwirkung an Konzeption, inhaltlicher Entwicklung und Planung der Erstaus- bzw. Fortbildungen
Materialerstellung
? Durchführung der Aus? und Fortbildungen
? Dokumentation, Auswertung und Evaluation der Maßnahmen
Einzelabrufe und Durchführung - Zur Leistung
Die Beauftragung einzelner Maßnahmen erfolgt über Einzelabrufe im Rahmen der geschlossenen
Rahmenvereinbarung. Diese Einzelabrufe definieren:
? Inhalte, Ziele und Schwerpunkte der jeweiligen Veranstaltung,
? Form (online/Präsenz/hybrid), Termin und ggf. Veranstaltungsort,
? konkrete Leistungen und Leistungsumfang (inkl. Vorbereitung, Durchführung, Dokumentation,
Materialien, etc.)
? siehe dazu auch Rahmenbedingungen
Abschlussbemerkung - Zur Leistung
Diese Leistungsbeschreibung bildet die Grundlage für die Rahmenvereinbarung und die spätere vertragliche
Umsetzung anhand von Einzelabrufen. Sie stellt sicher, dass die beauftragten Firmen in den kommenden drei
Jahren einen qualitätsgesicherten, flexiblen und wirkungsorientierten Beitrag zur Qualifizierung der TuT des
NLQ leisten. Damit wird ein zentraler Impuls zur Professionalisierung der TuT?Arbeit und zur Weiterent?wicklung der Q?Basis?Qualifizierung in Niedersachsen gesetzt.
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Die Rahmenvereinbarung tritt mit Vertragsschluss in Kraft und gilt für die Dauer von 36 Monaten.
Veranstaltungen, die kurz vor Ablauf der Vertragszeit noch im Einzelabruf beauftragt werden, können über
den Zeitrahen hinaus zu Ende geführt und abgerechnet werden.
Zuschlagskriterien
1. Wirtschaftlichkeit (Preis?/Leistungsverhältnis) 50 %
2. Referenzen (3 Nachweise nicht älter als 3 Jahre) 30 %
3. Passung zur Ausrichtung des Qualifizierungsverständnisses 20 %
Angebot
Erwartet wird ein Angebot, aus dem die Kosten für die Einzelleistungen je nach Art der Tätigkeiten zu
entnehmen sind.
1. Beschreibung des Leistungskonzepts
? Darstellung der inhaltlichen, didaktischen und methodischen Ausrichtung.
? Beispielhafte Darstellung eines Schulungsmoduls (z. B. Thema, Ablauf, Methoden, Ziele).
? Bezug zur Q?Basis?Qualifizierung und Weiterentwicklung der TuT?Rolle.
? Geplante methodisch?didaktische Umsetzung agiler und erwachsenenbildnerischer Prinzipien.
2. Personelle und organisatorische Umsetzung
? Darstellung von Zuständigkeiten innerhalb des Anbieterteams.
? Beschreibung der geplanten Zusammenarbeit und Abstimmungsprozesse mit dem NLQ.
? Verfügbarkeit und organisatorische Flexibilität (z. B. Wechsel Präsenz/Online); bzw. auch
Terminverlegungen.
3. Detaillierte Kostenkalkulation
Die Bietenden müssen eine transparente und nachvollziehbare Aufschlüsselung der Einzelkosten pro
Leistung vorlegen.
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Einzelleistungen Stundensatz Tagessatz
Vorbereitung und Mitwirkung an der
Konzeption der Veranstaltungen
Materialienerstellung/Handouts
Durchführung der Veranstaltungen (Präsenz)
Durchführung der Veranstaltungen (Online)
Nachbereitung, Dokumentation und
Evaluation
Besprechungen (Präsenz)
Besprechungen (Online)
Sonstige Kosten (bitte definieren)
Die Veranstaltungen haben in der Regel eine tägliche Dauer von 6 - 8 Stunden.
Leistungszeitraum
Die Leistungen sollen nach Zuschlagserteilung beginnen - für die Dauer von 36 Monaten.
Technische Voraussetzungen
Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer erfüllt die Voraussetzungen für die digitalen Durchführungen
der Veranstaltung/en und verpflichtet sich, diese über BigBlueButton (BBS), MS Teams oder anderen Tools,
die mit dem NLQ und der Trainerschaft kompatibel sind, zu erbringen. Die Abstimmungen erfolgen zu
gegebener Zeit zwischen Auftragnehmerin bzw. Auftragnehmer und den Verantwortlichen im NLQ.
Abrechnung
Die Abrechnung erfolgt nach Abschluss der Veranstaltung bzw. Abnahme der Leistung durch
Rechnungsstellung an den Auftraggeber. Teilzahlungen können bei Bedarf für erbrachte Einzelleistungen
oder Meilensteine vereinbart werden, wenn sie im Angebot ausgewiesen sind. Vorleistungen sind gem. § 56
LHO Abs. 1 LHO und der VV Nr. 2 Satz 2 zu § 56 LHO nicht zulässig. Wenn Teilzahlungen gewünscht sind, z.B.
nach Durchführung einer Veranstaltung, ist dies bereits im Angebot auszuweisen.
Reisekosten
Unterkunft und Verpflegung werden bei Bedarf von Amts wegen zur Verfügung gestellt. Die Erstattung
erforderlicher Reisekosten erfolgt nach den Bestimmungen der Niedersächsischen Reisekostenverordnung
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(NRKVO) v. 10.01.2017 (Nds. GVBl Nr. 1/2017, S. 2 ff.) Bei Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln erfolgt
eine Erstattung der Bahnfahrtenkosten der II. Klasse. Fahrpreisermäßigungen sind auszunutzen.
Niedersächsisches Lerncenter (NLC)
Es besteht Einverständnis zum Anlegen eines Accounts für die Referierenden im Niedersächsischen
Lerncenter (NLC) ? falls noch nicht vorhanden.
AGB der Bieterinnen und Bieter
Soweit im Angebot eigene AGB der Bieterinnen und Bieter zugrunde gelegt werden, führt dies zum
Ausschluss vom Verfahren.
Datenschutz / Informationssicherheit
Sofern vom Auftraggeber personenbezogene Daten an die Auftragnehmerin bzw. den Auftragnehmer
übermittelt oder von dieser bzw. diesem im Auftrag des Auftraggebers selbst erhoben und ausgewertet
werden, verpflichtet sich die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer zur Einhaltung der einschlägigen
Bestimmungen der Datenschutzgesetze, insbesondere der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des
Niedersächsischen Datenschutzgesetzes (NDSG) sowie zur Einhaltung der rechtlichen Vorgaben zur
Informationssicherheit des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport (MI). Die
personenbezogenen Daten sind von der Auftragnehmerin bzw. dem Auftragnehmer nur zum Zwecke der
Auftragsabwicklung zu erheben, zu verarbeiten, zu nutzen und nach den einschlägigen
datenschutzrechtlichen Vorschriften zu löschen.
Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer informiert sich regelmäßig über eventuelle
sicherheitsrelevante Vorfälle (z. B. Abfluss von Daten, relevante Störungen, Cyber?Angriffe usw.) auch beim
Cloud?Dienste?Anbieter. Sicherheitsrelevante Vorfälle sind dem Auftraggeber unverzüglich nach Kenntnis?nahme zu melden. Dies gilt auch für Beauftragte Dritter.
Nutzungsrechte
Sofern nichts anderes vereinbart ist, räumt die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer dem Auftraggeber
das ohne die Zustimmung des Urhebers übertragbare und räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkte
Nutzungsrecht an allen urheberrechtlich geschützten Arbeitsergebnissen ein. Soweit die Auftragnehmerin
oder der Auftragnehmer Dritte mit Arbeiten betraut, muss sie bzw. er sich von diesen entsprechende Rechte
einräumen lassen und auf den Auftraggeber weiter übertragen. Die Auftragnehmerin bzw. der Auftraggeber
gewährleistet, dass die von ihr bzw. ihm erbrachten Leistungen und das Arbeitsergebnis frei von Rechten
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Dritter sind, die ihre Nutzung durch den Auftraggeber ausschließen und/oder beeinträchtigen. Die
Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer stellt den Auftraggeber von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei,
die diese gegen den Auftraggeber aufgrund einer Verletzung ihrer Rechte durch die Nutzung der Leistungen
und Arbeitsergebnisse geltend macht. Der Freistellungsanspruch des Auftraggebers umfasst auch die Kosten
der Rechtsverteidigung.
Mitteilungen an die Presse oder die Öffentlichkeit über Thema, Inhalt, Ergebnisse oder sonstige Einzelheiten
der von der Auftragnehmerin bzw. dem Auftragnehmer zu erbringenden Leistung/en sind, soweit sie den
vereinbarten Umfang der projektbezogenen Öffentlichkeitsarbeit überschreiten, allein dem Auftraggeber
vorbehalten.
Die Nennung des Auftraggebers als Referenzkunden in jeglicher Form ist nur nach vorheriger schriftlicher
Zustimmung erlaubt. Gleiches gilt für jede anderweitige Werbung durch Nennung des Auftraggebers.
Beauftragung Dritter
Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer darf nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des
Auftraggebers im Rahmen der Erbringung der ihr bzw. ihm nach diesem Vertrag obliegenden zu erbringenden
Leistungen, qualifizierte Dritte beauftragen. Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer bleibt weiterhin
vollumfänglich für die Erbringung der Leistungen und Pflichten aus diesem Vertrag verantwortlich. Sie bzw.
er trägt das Haftungsrisiko und die Verantwortung für die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften
durch den ausgewählten Dritten. Vor dem Einsatz von Dritten ist die Auftragnehmerin bzw. der
Auftragnehmer zur sorgfältigen Überprüfung dieser Person(en) und insbesondere ihrer Zuverlässigkeit und
Eignung nach Ausbildung und Erfahrung sowie Befähigung zur Erbringung der vertragsgemäß vereinbarten
zu erbringenden Leistungen, verpflichtet. Sofern die Leistungen des Dritten gegen das Gebot der
vertragsgemäßen Leistungserbringung verstoßen, hat die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer nach
Aufforderung durch den Auftraggeber den Dritten zu ersetzen. Sonstige Rechte des Auftraggebers wegen
eines Verstoßes der Auftragnehmerin bzw. des Auftragnehmers gegen dessen Vertragspflichten bleiben
hiervon unberührt.
Frist für Fragen der Bietenden
Die Frist zur Beantwortung von Fragen der Bieterinnen und Bieter zur Ausschreibung wird auf 6 Tage vor
Ablauf der Bieterfrist festgesetzt, die Fragen müssen daher 10 Tage vor Ablauf der Bieterfrist vorliegen.
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Sonstiges
Ein Auftrag kann nur unter der Voraussetzung, dass ausreichend Haushaltsmittel zur Verfügung stehen,
erteilt werden.
Hildesheim, 04.06.2025