Ausschreibung des NLQ
Erstellung eines Moodle-basierten Selbstlernkurses zum Thema:
Haltung zeigen - rechtssicher handeln. Orientierung für Lehrkräfte in Schule und Öffentlichkeit
Einleitung
Der Auftraggeber, das Niedersächsische Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung (NLQ), ist eine öffentliche Einrichtung des Landes Niedersachsen und unterstützt u.a. Bildungseinrichtungen bei der Erfüllung ihres Bildungsauftrags, entwickelt innovative Ideen, gibt Impulse für das Bildungswesen und berät Entscheidungsträger bei der Umsetzung bildungspolitischer Vorhaben. Ein Schwerpunkt des Auftraggebers ist dabei die Lehrkräftebildung.
Schulen leisten einen zentralen Beitrag zur demokratischen Bildung und zur Förderung gesellschaftlicher Teilhabe. Beschäftigte an Schulen tragen durch ihr pädagogisches Handeln, ihre Kommunikation und ihr Auftreten wesentlich dazu bei, ein Lernumfeld zu gestalten, das von Respekt, Offenheit, Vielfalt und demokratischen Grundwerten geprägt ist.
Gesellschaftliche und politische Entwicklungen sowie kontrovers geführte öffentliche Debatten wirken sich zunehmend auf den Schulalltag aus und stellen schulische Beschäftigte regelmäßig vor Herausforderungen. Dabei ergeben sich insbesondere Fragen zum angemessenen Umgang mit politischen und gesellschaftlichen Kontroversen, zur Wahrung dienstrechtlicher Pflichten sowie zur rechtssicheren Gestaltung des beruflichen Handelns innerhalb und außerhalb der Schule.
Ziel/e
Vor diesem Hintergrund erarbeitet das Niedersächsische Kultusministerium eine Handreichung zum Thema "Haltung zeigen - rechtssicher handeln. Orientierung für Lehrkräfte in Schule und Öffentlichkeit". Auf Grundlage dieser Handreichung soll ein digitaler Selbstlernkurs entwickelt werden, der die wesentlichen Inhalte praxisnah, verständlich und handlungsorientiert vermittelt.
Dieser Selbstlernkurs richtet sich an alle Lehr- und Leitungskräfte sowie pädagogisches Personal an niedersächsischen Schulen und soll ihnen in Zeiten zunehmender gesellschaftlicher Polarisierung und demokratiefeindlicher Einstellungen in der Gesellschaft Orientierung sowie Handlungssicherheit bieten. Er verbindet dienstrechtliche Vorgaben mit grundlegenden und unabhängig von den jeweils unterrichteten Fächern relevanten Prinzipien politischer Bildung und zeigt auf, wie Lehrkräfte in herausfordernden Situationen rechtlich sicher, pädagogisch verantwortungsvoll und zugleich demokratisch ermutigend handeln können. Ziel ist es, Lehrkräfte in ihrer wichtigen Aufgabe zu unterstützen und sie darin zu bestärken, Schule als einen Ort zu gestalten, an dem demokratisches Lernen täglich gelebt wird.
Zielgruppe und Teilnehmerzahl
Der Selbstlernkurs richtet sich an:
- Schulleitungen
- Lehrkräfte
- pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Auftrag / Leistung
Gesucht wird eine Auftragnehmerin oder ein Auftragnehmer, die bzw. der im Auftrag des NLQ, Abteilung 4, Fachbereich 42 die folgende Dienstleistung übernimmt. Gegenstand des Auftrags ist die Konzeption und Entwicklung eines Moodle-basierten Selbstlernkurses, der die Inhalte der Handreichung zielgruppengerecht, verständlich und nachhaltig aufbereitet. Dies soll insbesondere erfolgen durch:
- didaktische Strukturierung der Inhalte in Lernsequenzen
- Entwicklung von Erklärvideos und animierten Lernsequenzen
- Entwicklung praxisnaher Fallbeispiele und Szenarien aus dem Schulalltag
- Wissenschecks und Selbsttests
- interaktive Übungen
- Transferaufgaben zur Reflexion des eigenen Handelns
- barrierearme Umsetzung innerhalb der Moodle-Lernumgebung des NLQ
Ziel ist eine rechtssichere, praxisnahe und handlungsorientierte Vermittlung der Inhalte für schulische Beschäftigte mit unterschiedlichen Vorkenntnissen. Der Selbstlernkurs soll modular strukturiert sein und eine zeitlich flexible Bearbeitung einzelner Themenbereiche ermöglichen. Die Lernenden sollen die Inhalte in mehreren kurzen Lerneinheiten bearbeiten können. Die Gesamtbearbeitungszeit der Lernumgebung soll ca. 2 bis 3 Zeitstunden umfassen.
Die fachliche Verantwortung für die rechtlichen Inhalte liegt beim Auftraggeber. Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer entwickelt hierzu ein didaktisches Gesamtkonzept, das die Modulstruktur sowie den Einsatz geeigneter medialer und interaktiver Lernformate beschreibt und die Inhalte zielgruppengerecht, verständlich und nachhaltig vermittelt.
Bei der Konzeption und Umsetzung des Selbstlernkurses sind die Gestaltungsvorgaben des NLQ gemäß dem bereitgestellten OpenELEC-/NLC-Styleguide verbindlich zu berücksichtigen. Dies betrifft insbesondere Vorgaben zu Kursstruktur, Layout, Farbgestaltung, Bildformaten sowie weiteren gestalterischen Elementen der Moodle-Lernumgebung.
Der Styleguide ist unter folgendem Link einsehbar:
https://openelec.moodle-nds.de/course/view.php?id=461
Inhaltliche Schwerpunkte des Selbstlernkurses:
Die Handreichung umfasst insbesondere folgende Themenbereiche:
1. Demokratiebildung und Bildungsauftrag der Schule
- Rolle der Schule als Ort demokratischer Bildung
- Vorbildfunktion schulischer Beschäftigter
- Bedeutung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung
- Umgang mit gesellschaftlichen und politischen Kontroversen
2. Dienst- und arbeitsrechtliche Grundlagen
- Verfassungs- und Staatstreue
- politische Neutralität im dienstlichen Handeln
- Mäßigungsgebot
- Wohlverhaltenspflicht
- Unterschiede und Gemeinsamkeiten zwischen verbeamteten und tarifbeschäftigten Lehrkräften
3. Politische Bildung im Unterricht
- Beutelsbacher Konsens
- Überwältigungsverbot
- Kontroversitätsgebot
- Schülerorientierung
- Umgang mit kontroversen politischen Positionen
- Grenzen der Neutralität
- Einordnung demokratie- und menschenfeindlicher Positionen
4. Politische Äußerungen außerhalb des Dienstes
- Meinungsfreiheit von Lehrkräften
Trennung von privater und dienstlicher Rolle
- zulässige und unzulässige politische Äußerungen
- Rechtsprechungsbeispiele
5. Soziale Medien
- dienstrechtliche Anforderungen im digitalen Raum
- Verhalten in sozialen Netzwerken
- Posts, Likes, Kommentare, Shares und Messenger-Dienste
- dienstrechtliche Risiken
- Fallbeispiele aus der Rechtsprechung
6. Influencer- und Content-Creator-Tätigkeiten
- Nebentätigkeitsrecht
- dienstliche Interessenkollisionen
- rechtliche Rahmenbedingungen für Bildungsinhalte in sozialen Medien
7. Kommunikation mit Schülerinnen und Schülern
- professionelle Distanz
- Nutzung digitaler Kommunikationskanäle
- Datenschutz
- Messenger-Dienste und soziale Netzwerke
- Schutz- und Fürsorgepflichten
8. Bild-, Datenschutz- und Persönlichkeitsrechte
- Veröffentlichung von Fotos und Videos
- Einwilligungen
- Besonderheiten bei Minderjährigen
- Veröffentlichung schulischer Inhalte
9. Demonstrationen und politische Beteiligung
- Teilnahme an Demonstrationen
- Hinweise auf Demonstrationen im Unterricht
- rechtliche Grenzen
- Verhältnis zum Bildungsauftrag
10. Schulbesuche politischer Akteure
- Besuche von Politikerinnen und Politikern
- parteipolitische Neutralität
- Podiumsdiskussionen
- Chancengleichheit politischer Parteien
11. Häufige Praxisfragen (FAQ)
Die Handreichung enthält zahlreiche praxisorientierte Fragestellungen, beispielsweise zu:
- Neutralitätspflicht
- Positionierungen im Unterricht
- Umgang mit extremen oder demokratiefeindlichen Aussagen
- Demonstrationen
- Parteimitgliedschaften
- Social-Media-Aktivitäten
- Bildungsinfluencing
- Kommunikation mit Schülerinnen und Schülern
- politischen Aktivitäten außerhalb des Dienstes
Umfang der zu vermittelnden Inhalte:
Die Handreichung umfasst voraussichtlich:
- ca. 25-30 Seiten Fachtext
- etwa 15-20 eigenständige Themenbereiche
- zahlreiche rechtliche Erläuterungen
- Praxisbeispiele und Fallkonstellationen
- FAQ-Bereich mit ca. 15-20 Fragestellungen
- Verweise auf Rechtsgrundlagen, Erlasse und Gerichtsurteile
Folgende Leistungen sind zu erbringen:
1. Konzeption des Selbstlernkurses auf Grundlage der Handreichung
a. Sichtung der Handreichung
b. Konzeption von Lernsequenzen, Lernvideos und weiteren Materialien auf Grundlage der
Handreichung
c. Details in Absprache mit der produktverantwortlichen Person
d. Kommunikation und Abstimmung
2. Feinplanung der Lernsequenzen
a. Feinkonzeptionierung der einzelnen Sequenzen
b. Entwicklung der Videos und Materialien innerhalb der Lernumgebung
c. Entwicklung der interaktiven Elemente
d. Erstellung benötigter Grafiken
e. Erstellung eines Skripts für Sprechtexte und Untertitel
f. Details in Absprache mit der produktverantwortlichen Person
g. Kommunikation und Abstimmung
3. Erstellung der Szenen für die Lernmodule
a. Umsetzung der erarbeitenden Sequenzen und Inhalte in grafischer Form
b. Erstellung der Audios auf Grundlage der erarbeiteten Sprechtexte
c. Erstellung von Videos zu den jeweiligen Lerninhalten inklusive der Vertonung
d. Details in Absprache mit der produktverantwortlichen Person
e. Kommunikation und Abstimmung
4. Umsetzung des Selbstlernkurses im OpenElec
a. Erstellen eines Kurses innerhalb der Selbstlernumgebung des NLQ
b. Umsetzung der interaktiven Elemente
c. Einfügen der Verlinkungen zu den Gesetztestexten
d. Erstellen und Einfügen der Untertitel zu den Videos
e. Details in Absprache mit der produktverantwortlichen Person
f. Korrekturschleifen und Kommunikation
Für die zu erbringende Leistung ist es erforderlich, dass die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer die folgenden Voraussetzungen aufweist:
- Didaktische, methodische und technische Kenntnisse bei der Konzeptionierung und Erstellung von Fortbildungen für die o. g. Personengruppen
- Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich Bildung, insbesondere in Fortbildungsbereichen für die o. g. Personengruppen
- Didaktische, methodische und technische Kenntnisse im Bereich der Konzeptionierung und Erstellung von Online-Kursen für Lernplattformen
- Flexibilität im Falle notwendiger inhaltlicher Nachsteuerungen
- Erfahrungen bei der Erstellung von Blended-Learning-Konzepten
- Eine offene und vertrauensvolle Kommunikation zwischen den Vertragsparteien
- Referenzen und Nachweise sind dem Angebot beizufügen (max. 3 nicht älter als 3 Jahre)
Zuschlagskriterien
1. Wirtschaftlichkeit (Preis-/Leistungsverhältnis) 50 %
2. Fachliche Anforderungen 50 %
a. Vorerfahrungen hinsichtlich der Erstellung von Selbstlernkursen (25 %)
b. Nachgewiesene Kenntnisse hinsichtlich der Arbeit mit moodle durch vergleichbare Referenzprojekte (25 %)
Angebot
Erwartet wird ein Angebot, aus dem die Kosten für die Einzelleistungen je nach Art der Tätigkeiten zu entnehmen
sind. Das Angebot hat eine nachvollziehbare Aufschlüsselung des geschätzten Stundenaufwands nach Leistungsbereichen (z. B. Konzeption, Medienproduktion, technische Umsetzung, Projektmanagement und Abstimmung) zu enthalten. Für die jeweiligen Leistungsbereiche sind die zugrunde gelegten Stundensätze sowie die daraus resultierenden Kosten gesondert auszuweisen.
Leistungszeitraum
Die Leistungen sollen nach Zuschlagserteilung beginnen und bis zum 01.11.2026 abgeschlossen sein.
Technische Voraussetzungen
Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer erfüllt die Voraussetzungen, die beschriebenen Leistungen erbringen zu können. Die Abstimmungen erfolgen zu gegebener Zeit zwischen Auftragnehmerin bzw. Auftragnehmer und den Verantwortlichen im NLQ.
Abrechnung
Die Abrechnung erfolgt nach Abnahme der Leistung durch Rechnungsstellung an den Auftraggeber. Teilzahlungen können bei Bedarf für erbrachte Einzelleistungen oder Meilensteine vereinbart werden, wenn sie im Angebot ausgewiesen sind. Vorleistungen sind gem. § 56 LHO Abs. 1 LHO und der VV Nr. 2 Satz 2 zu § 56 LHO nicht zulässig.
Reisekosten
Unterkunft und Verpflegung werden bei Bedarf von Amts wegen zur Verfügung gestellt. Die Erstattung erforderlicher Reisekosten erfolgt nach den Bestimmungen der Niedersächsischen Reisekostenverordnung (NRKVO) v. 10.01.2017 (Nds. GVBl Nr. 1/2017, S. 2 ff.) Bei Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln erfolgt eine Erstattung der Bahnfahrtenkosten der II. Klasse. Fahrpreisermäßigungen sind auszunutzen.
Niedersächsisches Lerncenter (NLC)
Es besteht Einverständnis zum Anlegen eines Accounts für die Referierenden im Niedersächsischen Lerncenter (NLC) - falls noch nicht vorhanden.
AGB der Bieterinnen und Bieter
Soweit im Angebot eigene AGB der Bieterinnen und Bieter zugrunde gelegt werden, führt dies zum Ausschluss vom Verfahren.
Datenschutz / Informationssicherheit
Sofern vom Auftraggeber personenbezogene Daten an die Auftragnehmerin bzw. den Auftragnehmer übermittelt
oder von dieser bzw. diesem im Auftrag des Auftraggebers selbst erhoben und ausgewertet werden, verpflichtet sich die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer zur Einhaltung der einschlägigen Bestimmungen der Datenschutzgesetze, insbesondere der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Niedersächsischen Datenschutzgesetzes (NDSG) sowie zur Einhaltung der rechtlichen Vorgaben zur Informationssicherheit des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport (MI). Die personenbezogenen Daten sind von der Auftragnehmerin bzw. dem Auftragnehmer nur zum Zwecke der Auftragsabwicklung zu erheben, zu verarbeiten, zu nutzen und nach den einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften zu löschen.
Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer informiert sich regelmäßig über eventuelle sicherheitsrelevante Vorfälle (z. B. Abfluss von Daten, relevante Störungen, Cyber-Angriffe usw.) auch beim Cloud-Dienste Anbieter. Sicherheitsrelevante Vorfälle sind dem Auftraggeber unverzüglich nach Kenntnisnahme zu melden. Dies gilt auch für Beauftragte Dritter.
Nutzungsrechte
Sofern nichts anderes vereinbart ist, räumt die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer dem Auftraggeber das ohne die Zustimmung des Urhebers übertragbare und räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkte Nutzungsrecht an allen urheberrechtlich geschützten Arbeitsergebnissen ein. Soweit die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer Dritte mit Arbeiten betraut, muss sie bzw. er sich von diesen entsprechende Rechte einräumen lassen und auf den Auftraggeber weiter übertragen. Die Auftragnehmerin bzw. der Auftraggeber gewährleistet, dass die von ihr bzw. ihm erbrachten Leistungen und das Arbeitsergebnis frei von Rechten Dritter sind, die ihre Nutzung durch den Auftraggeber ausschließen und/oder beeinträchtigen. Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer stellt den Auftraggeber von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die diese gegen den Auftraggeber aufgrund einer Verletzung ihrer Rechte durch die Nutzung der Leistungen und Arbeitsergebnisse geltend macht. Der Freistellungsanspruch des Auftraggebers umfasst auch die Kosten der Rechtsverteidigung.
Mitteilungen an die Presse oder die Öffentlichkeit über Thema, Inhalt, Ergebnisse oder sonstige Einzelheiten der von der Auftragnehmerin bzw. dem Auftragnehmer zu erbringenden Leistung/en sind, soweit sie den vereinbarten Umfang der projektbezogenen öffentlichkeitsarbeit überschreiten, allein dem Auftraggeber vorbehalten. Die Nennung des Auftraggebers als Referenzkunden in jeglicher Form ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung erlaubt. Gleiches gilt für jede anderweitige Werbung durch Nennung des Auftraggebers.
Beauftragung Dritter
Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer darf nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers
im Rahmen der Erbringung der ihr bzw. ihm nach diesem Vertrag obliegenden zu erbringenden Leistungen, qualifizierte Dritte beauftragen. Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer bleibt weiterhin vollumfänglich für die Erbringung der Leistungen und Pflichten aus diesem Vertrag verantwortlich. Sie bzw. er trägt das Haftungsrisiko und die Verantwortung für die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften durch den ausgewählten Dritten. Vor dem Einsatz von Dritten ist die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer zur sorgfältigen Überprüfung dieser Person(en) und insbesondere ihrer Zuverlässigkeit und Eignung nach Ausbildung und Erfahrung sowie Befähigung zur Erbringung der vertragsgemäß vereinbarten zu erbringenden Leistungen, verpflichtet. Sofern die Leistungen des Dritten gegen das Gebot der vertragsgemäßen Leistungserbringung verstoßen, hat die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer nach Aufforderung durch den Auftraggeber den Dritten zu ersetzen. Sonstige Rechte des Auftraggebers wegen eines Verstoßes der Auftragnehmerin bzw. des Auftragnehmers gegen dessen Vertragspflichten bleiben hiervon unberührt.
Frist für Fragen der Bietenden
Die Frist zur Beantwortung von Fragen der Bieterinnen und Bieter zur Ausschreibung wird auf 6 Tage vor Ablauf der Bieterfrist festgesetzt, die Fragen müssen daher 10 Tage vor Ablauf der Bieterfrist vorliegen.
Sonstiges
Ein Auftrag kann nur unter der Voraussetzung, dass ausreichend Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, erteilt werden.