Konzeption und Erstellung eines modularen Moodle-Kurses für das ELEC des NLQ - Sch...
VO: UVgO Vergabeart:   Öffentliche Ausschreibung Status: Veröffentlicht

Auftraggeber

Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Niedersächsisches Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung
Keßlerstraße 52
31134
Hildesheim
Deutschland
+49 51211695-0
+49 51211695-299
poststelle@nlq.niedersachsen.de
Zuschlag erteilende Stelle
Kommunikation

Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen

https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YR7R4SB

Bereitstellung der Vergabeunterlagen

https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YR7R4SB/documents

Auftragsgegenstand

Umfang der Beschaffung

Art und Umfang der Leistung

Ausschreibung des NLQ

Konzeption und Erstellung eines modularen Moodle-Kurses für das
E-Learning-Center Niedersachsen (ELEC) des NLQ
"Schülerinnen- und Schülercoaching am Übergang Schule - Beruf"

Einleitung
Der Auftraggeber, das Niedersächsische Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung (NLQ), ist eine öffentliche Einrichtung des Landes Niedersachsen und unterstützt u. a. Bildungseinrichtungen bei der Erfüllung ihres Bildungsauftrags, entwickelt innovative Ideen, gibt Impulse für das Bildungswesen und berät Entscheidungsträger bei der Umsetzung bildungspolitischer Vorhaben. Ein Schwerpunkt des Auf-traggebers ist dabei die Lehrkräftebildung.
Im Rahmen dieser Ausschreibung sucht das NLQ eine Partnerin/einen Partner zur Konzeption und Erstel-lung eines modularen Moodle-Kurses, der Lehrkräfte, schulische Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter und pädagogische Mitarbeitende dazu befähigt, Schülerinnen und Schüler am Übergang Schule - Beruf, insbesondere an nicht berufsqualifizierenden Bildungsgängen der berufsbildenden Schulen, zu coachen. Der Kurs soll modular und flexibel gestaltet sein, um Lehrkräften, schulischen Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern und pädagogischen Mitarbeitenden einen praxisorientierten Zugang zum Thema Schüle-rinnen- und Schülercoaching über das ELEC (https://bildungsportal-niedersachsen.de/fortbildung-weiterbildung/support-fuer-online-veranstaltungen/das-e-learning-center-niedersachsen)zu ermögli-chen.
Der Kurs soll die Kursteilnehmenden in die Lage versetzen, Schülerinnen und Schüler durch Coaching in-dividuell zu unterstützen und zu fördern, ihre persönlichen kurz-, mittel- und langfristigen beruflichen Ziele zu definieren sowie diese planvoll und lösungsorientiert zu verfolgen. Dabei steht die Förderung der personalen Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler (insbesondere ihrer Selbstkompetenz) im Vor-dergrund, was für die Fokussierung ihrer Berufswahlentscheidung sowie einen eigenverantwortlichen und erfolgreichen Übergang von der Schule in den Beruf erforderlich ist. Hierfür sollen den Kursteilneh-menden fundierte und systematisch aufgebaute und Informationen, Methoden, Übungen und Materia-lien an die Hand gegeben werden, um Schülerinnen- und Schülercoaching effektiv in den Schulalltag ein-zubinden Um die Umsetzung im Schulalltag zu erleichtern, sollen die Kursinhalte praxisorientiert gestaltet werden, ergänzt durch Good-Practice-Beispiele.
Der Kurs soll kohärent zur Handreichung, dem Leitfaden und der Fortbildungsreihe des Niedersächsi-schen Ministeriums zum Profilbaustein "Beratung und Coaching im beruflichen Kontext" im Rahmen des Innovationsvorhabens Berufsfachschule dual (BFS dual) ausgestaltet sein. Die entsprechenden Unterla-gen und Materialien werden der Bieterin/dem Bieter nach dem Erteilen des Zuschlags vertraulich zur Verfügung gestellt.

Informative Links zum Innovationsvorhaben BFS dual:
- https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/schule/unsere_schulen/berufsbildende_schulen/innovationsvorhabens_berufsfachschule_dual/die-berufsfachschule-dual-bfs-dual-innovationsvorhaben-231767.html
https://www.mk.niedersachsen.de/download/208386/Praesentation_Informationsveranstaltung_zur_BFS_dual_an_BBS.pdf

Ziele
Der Kurs verfolgt mehrere zentrale Ziele, die sowohl die fachliche als auch die praktische Umsetzung von Schülerinnen- und Schülercoaching im schulischen Kontext fördern:
1. Wissenserwerb: Vermittlung von theoretischen Grundlagen des Schülerinnen- und Schüler-coachings
2. Kompetenzentwicklung: Praktische Anwendung von Techniken und Methoden des Coachings
3. Reflexionsfähigkeit: Förderung der Selbstreflexion im Umgang mit Schülerinnen und Schülern und in der eigenen Lehrpraxis
Den Lehrkräften und den anderen schulischen pädagogischen Fachkräften werden praxisorientierte In-formationen, Übungen und Materialien bereitgestellt, die sie befähigen ein individuelles Schülerinnen- und Schülercoaching mit dem Schwerpunkt "Übergang Schule - Beruf" durchzuführen (siehe weitere Ausführungen in der Einleitung). Dies soll einen möglichst nahtlosen Übergang der Schülerinnen und Schüler in eine passgenaue Berufsausbildung oder ein passgenaues Studium fördern.
Die Ausarbeitung des Moodle-Kurses als ELEC-Kurs ist so zu gestalten, dass die Nutzung nach Ablauf des Leistungszeitraumes unbetreut erfolgen kann.

Zielgruppe
Die Zielgruppe des Kurses umfasst:
1. Lehrkräfte, die Schülerinnen und Schüler am Übergang Schule - Beruf an nicht berufsqualifizie-renden Bildungsgängen der berufsbildenden Schulen, insbesondere in der Berufsfachschule dual (BFS dual), unterrichten,
2. Schulische Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter
3. Pädagogische Fachkräfte an Schulen.

Auftrag / Leistung
Gesucht wird eine Auftragnehmerin oder ein Auftragnehmer, die oder der im Auftrag des NLQ, Abteilung 3, Fachbereich 34 die folgende Dienstleistung übernimmt:

1. Erstellung eines Feinkonzeptes des Selbstlernkurses auf Basis des Grobkonzeptes
- Lerneinheiten von 10-20 Min. für Lehrkräfte und andere pädagogische Fachkräfte an Schulen
- 1 Kurstrailer (Erklärung zu Kursziel, Aufbau und Möglichkeiten, ggf. Dauer der Bearbei-tung)
- 4 Handouts (jeweils 1 Handout für Module 1 - 4)
- Multiple-Choice-Aufgaben u. Ä. zur eigenen Lernkontrolle für die Module 1 - 4

- Modul 1: Grundlagen des Schülerinnen- und Schülercoachings
Unterschiedliche Begrifflichkeiten und Konzepte (Beratung und Coaching im Allgemeinen, Abgrenzung der Säulen "Beratung", "Coaching" und "Unterricht", die Rolle der Lehrkraft als Coach, Anforderungen an die Raum- und Zeitsituation, Dokumentation der Coaching-gespräche)
- Modul 2: Grundlagen der Gesprächsführung beim Schülerinnen- und Schülercoaching
Gesprächsphasen, Kommunikationstechniken wie Aktives Zuhören, Fragetechniken (of-fene vs. geschlossene Fragen, Skalierungsfragen), nonverbale Kommunikation (Körper-sprache und ihre Wirkung) etc.
- Modul 3: Methoden des Schülerinnen- und Schülercoachings
Integration didaktischer Modelle und Konzepte (z. B. Cognitive-Load-Theorie, agiles Ler-nen, konstruktive Unterstützung, Aktivierung und Empowerment der Schülerinnen und Schüler) und Kurzerklärung der Vor- und Nachteile der Konzepte in der Umsetzung
Schülerinnen- und Schülercoachinggrundsätze und -arten (Einzel- Gruppen-, Peer-to-Peer-Coaching), Zielorientiertes Coaching (SMART-Methode), Lösungsorientiertes Coaching (Ansätze zur Ressourcenaktivierung, z.B. Züricher Ressourcen Modell (ZMR)), Methodenvielfalt (Techniken wie Rollenspiele, Imaginations-, Reflexionsübungen und Feedbackprozesse, Methoden zur Evaluation der Beratungskompetenzen durch Selbst- und Fremdbewertung, allgemeine Gelingensbedingungen für die Integration in die schu-lische Praxis)
- Modul 4: Beratungssituationen der Schülerinnen und Schüler am Übergang Schule - Beruf
Fallstudien (Analyse von konkreten Beratungssituationen aus der Praxis, was eine typi-sche Problemlage der heutigen Jugendlichen aufzeigt, wie z. B. Lernprobleme, Prokrasti-nation/Zeitmanagement, Umgang mit Stress, psychische Probleme, negative Glaubenss-ätze, Sucht (soziale Medien, Alkohol etc.), Entwicklung individueller Konzepte (Erstellung eigener Beratungsszenarien für spezifische Schülergruppen) mit Video- und Audiodatei-en mit kurzen Vorträgen und praktischen Übungen
- Modul 5: Unterstützende Praxismaterialien zur Umsetzung des Schülercoachings in der schulischen Praxis (digital & analog)
Checklisten, Leitfäden, Arbeitsblätter, Fragebögen etc. (siehe auch den Abschnitt 3)

2. Erweiterung des Feinkonzeptes zu einem Kurskonzept
Dies beinhaltet die Gestaltung einer Kursvorlage, die Formulierung kompetenzorientierter Ziele, didaktischer Hinweise zur Durchführung, Details in Absprache mit der produktverantwortlichen Person und Kommunikation sowie Korrekturschleifen.

3. Entwicklung von praxisnahen Lernmaterialien
- Coachingmaterialien
- Good-Practice-Beispiele: Bereitstellung von Beispielen aus der Praxis, die den Lehrkräften und anderen pädagogischen Fachkräften als Orientierung dienen und ihnen zeigen, wie Coaching erfolgreich im Unterricht bzw. im schulischen Alltag umgesetzt werden kann.
- Peer-Feed-Möglichkeiten: Integration von Feedback-Formaten, damit Lehrkräfte wäh-rend des Kurses neun Monate nach Freischaltung des Kurses Rückmeldungen zu den Modulen und den Umsetzungsprozessen sammeln können. Das Feedback-Modul soll nur während der Pilotierungsphase zur Verfügung gestellt werden.
- Materialien sind als OER (Open Educational Resources) zu erstellen und entsprechend zu lizenzieren.

4. Erstellung eines Moodle-Kurses
Der Kurs soll modular und kompetenzorientiert nach den Inhalten des abgestimmten Feinkon-zepts aufgebaut sein.

5. Barrierefreiheit und Nutzerfreundlichkeit
Barrierearme Gestaltung (Untertitel, leichte geschlechtergerechte Sprache, Transkripte, Bedien-barkeit) müssen eingehalten werden.

6. Technische Betreuung
Die Anbieterin/der Anbieter stellt sicher, dass der Kurs auf der ELEC-Moodle-Plattform einwand-frei läuft. Der first-level-Support obliegt dem NLQ, ebenso der weitergehende technische Sup-port der Moodle-Umgebung (Moodle-Administration).

7. Anpassungen und Optimierungen
Erhebung von Feedback: Eine Befragung soll systematisch über Fragebögen ab dem Zeitpunkt der Kursübergabe an das NLQ erfolgen, um die Rückmeldung von Lehrkräften einzuholen. Der Evalu-ationszeitraum beträgt 9 Monate. Der Auftragnehmer/die Auftragnehmerin wertet die Ergebnis-se systematisch aus und erstellt eine Zusammenfassung. Die produktverantwortliche Person wird regelmäßig über die Evaluationsergebnisse informiert. Die Feedbackschleifen sind nach 3 und 6 Monaten abzustimmen.
Fehlerbehebung und Anpassung: Die Rückmeldungen werden nach Absprache mit der produkt-verantwortlichen Person für die inhaltlichen und technischen Anpassungen des Kurses während der Vertragslaufzeit genutzt.

Leistungen/Tätigkeiten
Die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer übernimmt folgende fachliche und technische Tätigkeiten:
Didaktische und fachliche Fähigkeiten:
- Didaktische Konzeptualisierung: Entwicklung und Anpassung des didaktischen Konzepts für den handlungsorientierten Moodle-Kurs.
- Erstellung von Lernmaterialien: Coachingmaterialien. Fallstudien, Reflexionsaufgaben und Übungsaufgaben zur vertieften Auseinandersetzung mit den Themen. Gestellte Good-Practice-Beispiele für erfolgreiche Coachingangebote.
Technische Tätigkeiten
- Erstellung und Integration des Moodle-Kurses: Aufbau eines modularen und flexiblen Moodle-Kurses im ELEC, der es den Lehrkräften und anderen schulischen pädagogischen Fachkräften er-möglicht, die Inhalte nach Bedarf zu nutzen. Die technischen Anforderungen umfassen die In-tegration von interaktiven Lernformaten, wie z. B. H5P-Elementen, Screencasts und Reflexions-aufgaben. Die Gestaltung des Moodle-Kurses orientiert sich an dem Moodle-Design und der UX-Gestaltung der ELEC-Kurse Medienbildung, gegebenenfalls auch am Moodle-Style-Guide den NLQ. Sicherstellung, dass der Kurs sowohl als Selbstlernangebot als auch in begleitenden Schu-lungen integriert werden kann.
- Automatische Erstellung einer Teilnahmebescheinigung beim Durchlaufen von festgelegten obli-gatorischen Selbstlernsequenzen
- Technische Unterstützung und Wartung, soweit diese nicht vom NLQ selbst erbracht werden (vgl. Technische Betreuung). Technischer Support während der ersten neun Monate nach Rollout des Kurses. Dies umfasst Fehlerbehebung, Software-Updates und Anpassung der Inhalte, um eine kontinuierliche Funktionalität des Kurses sicherzustellen.
- Integration von Multimedia-Inhalten: Entwicklung und Integration von Screencasts, Videos und Audioformaten, die das Verständnis der Kursinhalte vertiefen und den Praxisbezug erhöhen.
- Evaluierung und Feedback: Feedbacksammlung durch Rückmeldung der Lehrkräfte nach Durch-lauf des Kurses und Optimierung des Kurses auf Basis der gesammelten Feedbacks.

Für die zu erbringende Leistung ist es erforderlich, dass die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer die folgenden Voraussetzungen aufweist:
- Erfahrung in der Entwicklung von digitalen Lernplattformen und insbesondere Moodle
- Expertise im Bereich Coaching, insbesondere im schulischen Kontext im berufsbildenden Bereich
- Nachweisliche Erfahrung in der Erstellung von praxisorientierten, interaktiven Lernmaterialien für den schulischen Kontext
- Kenntnisse des niedersächsischen Schulsystems

Zuschlagskriterien
Die Vergabe erfolgt auf Basis der vier Hauptkriterien:
1. Wirtschaftlichkeit (Preis-/Leistungsverhältnis) 50 %
Das Preis-Leistungsverhältnis spielt eine zentrale Rolle. Der Anbieter/die Anbieterin muss ein kos-teneffizientes Angebot unterbreiten, das gleichzeitig eine hohe Qualität der Kursinhalte und technischen Umsetzung gewährleistet. Die Kosten pro Leistungseinheit (z.B. Feinkonzept, Pro-grammiertätigkeit, Materialerstellung, Technischer Support) müssen klar und nachvollziehbar aufgeschlüsselt sein.
2. Didaktisches Konzept, Qualität und Praxisnähe des didaktischen Konzeptes: 25 %
Das didaktische Konzept muss klar und praxisorientiert sein, interaktive Lernformate und Praxis-transfer beinhalten, die den Lehrkräften und anderen schulischen pädagogischen Fachkräften ei-ne effektive Umsetzung der Inhalte im Unterricht ermöglichen. Die Praxisnähe und die Integrati-on von Good-Practice-Beispielen sind wesentliche Aspekte des didaktischen Konzepts.
3. Erfahrungen und Expertise im Bereich Moodle, Schülerinnen- und Schülercoaching, nachweisba-re Erfahrungen in der Erstellung von Moodle-Kursen und digitalen Lernmaterialien: 15 %
Der Anbieter/die Anbieterin sollte nachweisen, dass er/sie langjährige Erfahrungen in der Erstel-lung von Moodle-Kursen sowie der Integration von interaktiven und digitalen Lernmaterialien hat. Besonders wichtig ist die Expertise im Bereich Schülerinnen- und Schülercoaching.
4. Fachliche Expertise in der Integration von Schülerinnen- und Schülercoaching in den Schulalltag: 10 %
Der Anbieter/die Anbieterin muss fachliche Expertise im Bereich Schülerinnen- und Schüler-coaching nachweisen, nach Möglichkeit in der praktischen Umsetzung dieser Themen im Schulall-tag.

Angebot
Das Angebot muss eine detaillierte Kostenaufstellung für die zu erbringenden Leistungen enthalten, wo-bei die Einzelleistungen klar differenziert und nachvollziehbar aufgeführt sind. Für jede der Leistungen sollen die entsprechenden Stundensätze bzw. Tagessätze sowie Meilensteine zur Abrechnung angege-ben werden. Diese Aufstellung sollte eine transparente Kalkulation der Einzelaufwände beinhalten und den gesamten Projektzeitraum abdecken.
1. Meilensteine
- Meilenstein 1 - Feinkonzept (voraussichtlich 100 Stunden)
- Meilenstein 2 - Kurskonzeption und Materialerstellung: (voraussichtlich 140 Stunden)
Abschluss der didaktischen Konzeptualisierung und ersten Materialien zur praktischen Um-setzung des Kurses (inkl. Reflexionsaufgaben und Unterrichts- bzw. Coaching-Materialien)
- Meilenstein 3 - Technische Umsetzung und Modulentwicklung (voraussichtlich 120 Stunden);
Integration des Kurses in Moodle und die Entwicklung der interaktiven Lernformate (z. B. H5P, Screencasts); Kurs in ELEC als OER zur Verfügung stellen
- Meilenstein 4 - Pilotierung, Feedback und Anpassungen (voraussichtlich 60 Stunden):
Anpassung der Kursinhalte basierend auf den Rückmeldungen ein Jahr nach Freischaltung des Kurses
2. Zahlungsmodalitäten und Abrechnung
- Zahlungen erfolgen nach Meilensteinen oder nach Abnahme bestimmter Teilleistungen durch den Auftraggeber.
- Teilzahlungen können vereinbart werden, wenn die Meilensteine im Angebot klar definiert sind und bereits erbrachte Leistungen dokumentiert sind.
- Die Abrechnung erfolgt gemäß den in der Ausschreibung festgelegten Bedingungen und wird nach Abnahme durch den Auftraggeber pro Meilenstein abgerechnet.

Leistungszeitraum
Die Erstellung des Moodle-Kurses (Meilenstein 1, 2 und 3) ist bis zum 15.12.2025 abzuschließen. Der Mei-lenstein 4 über einen Zeitraum von neun Monaten bis zum 15.09.2026 zu erbringen. Die Nutzung nach Ablauf des Leistungszeitraumes erfolgt unbetreut.

Abrechnung
Die Abrechnung erfolgt nach Abschluss der Leistung durch Rechnungsstellung an den Auftraggeber. Teil-zahlungen können bei Bedarf für erbrachte Einzelleistungen oder Meilensteine vereinbart werden, wenn sie im Angebot ausgewiesen sind. Vorleistungen sind gem. § 56 LHO Abs. 1 LHO und der VV Nr. 2 Satz 2 zu § 56 LHO nicht zulässig.

Reisekosten
Unterkunft und Verpflegung werden bei Bedarf von Amts wegen zur Verfügung gestellt. Die Erstattung erforderlicher Reisekosten erfolgt nach den Bestimmungen der Niedersächsischen Reisekostenverordnung (NRKVO) v. 10.01.2017 (Nds. GVBl Nr. 1/2017, S. 2 ff.). Bei Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln erfolgt eine Erstattung der Bahnfahrtenkosten der II. Klasse. Fahrpreisermäßigungen sind auszunutzen.

Niedersächsisches Lerncenter (NLC)
Es besteht Einverständnis zum Anlegen eines Accounts für die Referierenden im Niedersächsischen Lerncenter (NLC) - falls noch nicht vorhanden.

AGB der Bieterinnen und Bieter
Soweit im Angebot eigene AGB der Bieterinnen und Bieter zugrunde gelegt werden, führt dies zum Aus-schluss vom Verfahren.

Datenschutz / Informationssicherheit
Sofern vom Auftraggeber personenbezogene Daten an die Auftragnehmerin bzw. die Auftragnehmerin bzw. den Auftragnehmer übermittelt oder von dieser bzw. diesem im Auftrag des Auftraggebers selbst erhoben und ausgewertet werden, verpflichtet sich die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer zur Einhaltung der einschlägigen Bestimmungen der Datenschutzgesetze, insbesondere der Datenschutz-grundverordnung (DSGVO) und des Niedersächsischen Datenschutzgesetzes (NDSG) sowie zur Einhal-tung der rechtlichen Vorgaben zur Informationssicherheit des Niedersächsischen Ministeriums für Inne-res und Sport (MI). Die personenbezogenen Daten sind von der Auftragnehmerin bzw. dem Auftrag-nehmer nur zum Zwecke der Auftragsabwicklung zu erheben, zu verarbeiten, zu nutzen und nach den einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften zu löschen.

Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer informiert sich regelmäßig über eventuelle sicherheitsre-levante Vorfälle (z. B. Abfluss von Daten, relevante Störungen, Cyber-Angriffe usw.) auch beim Cloud-Dienste-Anbieterinnen/Anbieter. Sicherheitsrelevante Vorfälle sind dem Auftraggeber unverzüglich nach Kenntnisnahme zu melden. Dies gilt auch für Beauftragte Dritter.

Nutzungsrechte
Sofern nichts anderes vereinbart ist, räumt die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer dem Auftrag-geber das ohne die Zustimmung des Urhebers übertragbare und räumlich, zeitlich und inhaltlich unbe-schränkte Nutzungsrecht an allen urheberrechtlich geschützten Arbeitsergebnissen ein. Soweit die Auf-tragnehmerin oder der Auftragnehmer Dritte mit Arbeiten betraut, muss sie bzw. er sich von diesen ent-sprechende Rechte einräumen lassen und auf den Auftraggeber weiter übertragen. Die Auftragnehme-rin/der Auftragnehmer bzw. der Auftraggeber gewährleistet, dass die von ihr bzw. ihm erbrachten Leis-tungen und das Arbeitsergebnis frei von Rechten Dritter sind, die ihre Nutzung durch den Auftraggeber ausschließen und/oder beeinträchtigen. Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer stellt den Auf-traggeber von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die diese gegen den Auftraggeber aufgrund einer Ver-letzung ihrer Rechte durch die Nutzung der Leistungen und Arbeitsergebnisse geltend macht. Der Frei-stellungsanspruch des Auftraggebers umfasst auch die Kosten der Rechtsverteidigung.

Mitteilungen an die Presse oder die Öffentlichkeit über Thema, Inhalt, Ergebnisse oder sonstige Einzel-heiten der von der Auftragnehmerin bzw. dem Auftragnehmer zu erbringende/n Leistung/en sind, so-weit sie den vereinbarten Umfang der projektbezogenen Öffentlichkeitsarbeit überschreiten, allein dem Auftraggeber vorbehalten.

Die Nennung des Auftraggebers als Referenzkunden in jeglicher Form ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung erlaubt. Gleiches gilt für jede anderweitige Werbung durch Nennung des Auftraggebers.

Beauftragung Dritter
Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer darf nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers im Rahmen der Erbringung der ihr bzw. ihm nach diesem Vertrag obliegenden zu erbrin-genden Leistungen, qualifizierte Dritte beauftragen. Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer bleibt weiterhin vollumfänglich für die Erbringung der Leistungen und Pflichten aus diesem Vertrag verantwort-lich. Sie bzw. er trägt das Haftungsrisiko und die Verantwortung für die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften durch den ausgewählten Dritten. Vor dem Einsatz von Dritten ist die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer zur sorgfältigen Überprüfung dieser Person(en) und insbesondere ihrer Zuverlässig-keit und Eignung nach Ausbildung und Erfahrung sowie Befähigung zur Erbringung der vertragsgemäß vereinbarten zu erbringenden Leistungen, verpflichtet. Sofern die Leistungen des Dritten gegen das Ge-bot der vertragsgemäßen Leistungserbringung verstoßen, hat die Auftragnehmerin bzw. der Auftrag-nehmer nach Aufforderung durch den Auftraggeber den Dritten zu ersetzen. Sonstige Rechte des Auf-traggebers wegen eines Verstoßes der Auftragnehmerin bzw. des Auftragnehmers gegen dessen Ver-tragspflichten bleiben hiervon unberührt.

Frist für Fragen der Bietenden
Die Frist zur Beantwortung von Fragen der Bieterinnen und Bieter zur Ausschreibung wird auf 6 Tage vor Ablauf der Bieterfrist festgesetzt, die Fragen müssen daher 10 Tage vor Ablauf der Bieterfrist vorliegen.

Sonstiges
Ein Auftrag kann nur unter der Voraussetzung, dass ausreichend Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, erteilt werden.

Die zu erbringenden Leistungen erfolgen in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber.

Hildesheim, 30.05.2025

Haupterfüllungsort

Niedersächsisches Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung
Keßlerstraße 52
31134
Hildesheim

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

siehe Vergabeunterlagen

Laufzeit bzw. Dauer

Nebenangebote

Nein

Angaben zu den Losen

Nein

Bedingungen

Teilnahmebedingungen

Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung

siehe Vergabeunterlagen

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

siehe Vergabeunterlagen

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

siehe Vergabeunterlagen

Sonstige

siehe Vergabeunterlagen

Bedingungen für den Auftrag

Wesentliche Zahlungsbedingungen

siehe Vergabeunterlagen

Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten

siehe Vergabeunterlagen

Verfahren

Verwaltungsangaben

Etwaige zusätzliche Angaben über die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und der Zugriffsmöglichkeit auf die Vergabeunterlagen.

siehe Vergabeunterlagen

Schlusstermin für den Eingang der Angebote

10.07.2025 11:00 Uhr

Bindefrist des Angebots

31.08.2025

Weitere Angaben

Verschiedenes

Zusätzliche Angaben

siehe Vergabeunterlagen

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