VO: | UVgO | Vergabeart: | Öffentliche Ausschreibung | Status: | Veröffentlicht |
Kommunikation
Es liegen folgende Nachrichten der Vergabestelle vor.Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
folgende Bieterfrage hat uns erreicht. Antwort untenstehend
"Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie schreiben:
"...Nur in Ausnahmefällen oder wenn das Knowhow nicht ausreichend ist, wird weitere Dienstleistung in Anspruch genommen. Diese Dienstleistung ist nicht Bestandteil des Vertrages und soll nach Aufwand abgerechnet werden. Der Service für die Einrichtung und Implementierung soll ebenfalls nach Aufwand abgerechnet werden. Dem Angebot soll allerdings eine Aufwandsschätzung beigelegt werden."
Man kann diesen Absatz so verstehen, dass die Einrichtung und Implementierung insoweit durch Ihr Haus umgesetzt so weit umgesetzt wird, wie das Knowhow im Hause ausreicht. Ergänzend würde der Dienstleister nach Aufwand unterstützen. Demnach wäre aber eine Aufwandschätzung schwierig, weil nicht bekannt ist,
Oder ist der Satz "Der Service für die Einrichtung und Implementierung soll ebenfalls nach Aufwand abgerechnet werden." isoliert zu betrachten, sodass die Einrichtung und Implementierung grundsätzlich vollständig, d.h. vom Zusammenbau der Hardware über Einrichtung bis hin zur Migration aller VMs und Dokumentation vom Bietenden übernommen werden soll. Insoweit wäre es unüblich, nicht einen Fixpreis anzubieten.
Wir freuen uns über kurze Aufklärung.
Danke"
Die Dienstleistung für die Installation, Implementierung und die Übernahme der vorhandenen VMs ist Bestandteil dieser Ausschreibung und wird nach Aufwand abgerechnet. Gern kann hierfür auch ein Fixpreis angeboten werden.
Im laufenden Betrieb kann es zu weiteren Dienstleistungen kommen, welche aber nicht Bestandteil dieser Ausschreibung sind, da diese nach Bedarf in Anspruch genommen werden.
Mit freundlichen Grüßen,
Patrick Maisch
Dateianhänge:
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