Es können fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene und leistungsbezogene Unterlagen nachgefordert werden, dies gilt insbesondere für Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise.
Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, sind ausgeschlossen.