| VO: | VgV | Vergabeart: | Offenes Verfahren | Status: | Veröffentlicht |
Kommunikation
Es liegen folgende Nachrichten der Vergabestelle vor.Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
u.a. Bieterfrage wurden gestellt und wird wie folgt beantwortet:
Frage:
"sind Referenzen aus vorangegangen Angestelltentätigkeit zulässig, sofern diese von dem ehem. Arbeitgeber als federführender Projektleiter bestätigt sind?
Ebenfalls die Frage, ob Referenzleihen zulässig sind?"
Antwort:
Referenzen aus vorangegangenen Angestelltenverhältnissen werden wir zulassen, soweit klar ersichtlich ist, dass diese tatsächlich die Erfahrungen der an dem zukünftigen Projekt beteiligten Personen betrifft.
Referenzleihen sind nicht zugelassen. Der Nachweis der Referenzen muss Personen aus dem Büro betreffen welches das Angebot einreicht.
Ich bitte um Kenntnisnahme und Berücksichtigung bei Ihrer Kalkulation.
Mit freundlichem Gruß
Stephanie Reck
-Zentrale Vergabestelle-
Dateianhänge:
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