Verfahrensangaben

Kläranlage Aurich-Haxtum: Bau Faulung II - Erdbau

VO: VOB Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
01.09.2026
08.09.2026 10:59 Uhr
08.09.2026 11:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Stadt Aurich
0204-034520001001-0-61
Bürgermeister-Hippen-Platz 1
26603
Aurich
Deutschland
DE947
Zentrale Vergabestelle
vergabestelle@stadt.aurich.de
+49 4941-122401

Angaben zum Auftraggeber

Kommunalbehörden
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen
t:04131153308
Auf der Hude 2
21339
Lüneburg
Deutschland
DE935
vergabekammer@mw.niedersachsen.de
+49 4931-153308
+49 4131-152943

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Bauleistung

CPV-Codes

45112000-5
45112400-9
45231300-8
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Inhalt der Ausschreibung ist der Neubau der Faulung auf der Kläranlage Aurich Haxtum. Die Kläranlage Aurich-Haxtum reinigt das Abwasser der Stadt Aurich und der umliegenden Ortschaften. Neben dem
überwiegend kommunal geprägten Abwasser wird auf der Kläranlage Aurich ebenfalls Molkereiabwasser aus der ansässigen Molkerei Rücker behandelt. Die aktuelle Zulauffracht beträgt rd. 68.500 EWCSB. Zur Stabilisierung und Reduzierung der bei der Abwasserreinigung anfallenden Primärschlammes wird auf der Kläranlage bereits seit 1963 eine Schlammfaulungsanlage betrieben. Trotz laufender Optimierungen und Sanierungen hat die Schlammfaulung aufgrund gestiegener Zulauffrachten ihre Leistungsgrenze erreicht. Die vorhandene Faulraumkapazität reicht nur eingeschränkt für den Primärschlamm und den bei der Vorbehandlung der Molkereiabwässer anfallenden Flotatschlammes aus. Der Faulungsprozess ist zeitweise überlastet und führt zu schwierigen Betriebszuständen. Bei Revisionen und Instandhaltungsarbeiten an dem Faulturm (Alter ca. 60 Jahre) stehen zurzeit keine Reservekapazitäten zur Verfügung. Es ist derzeit nicht möglich, auch den anfallenden Überschussschlamm (ÜS) energetisch zu nutzen, da der Faulbehälter mit einer Faulzeit weit unter 20 Tagen schon überlastet ist. Der gesamte ÜS-Schlamm wird daher in einer Vererdungsanlage stabilisiert. Der Betrieb der Schlammvererdung erfordert viel Platz, führt zu hohen Schlammentsorgungskosten und ist insgesamt unwirtschaftlich. Langfristig soll der Betrieb der Vererdung eingestellt und der ÜS-Schlamm zur energetischen Nutzung und Schlammreduzierung ebenfalls einer Schlammfaulung zugeführt werden. Aus diesem Grund ist die Errichtung einer Schlammfaulung für den ÜS-Schlamm erforderlich.
Dies umfasst folgende Maßnahmen:
- Neubau eines Faulbehälters für ÜS-Schlamm inkl. Betriebsgebäude
- Errichtung eines neuen Gasspeichers und einer Not-Fackel
- Installation einer neuen BHKW-Anlage und Faulgasreinigung
- (Installation einer Schlammdesintegration; später geplant)
- (Installation einer Annahmestation für Fette und Co-Substrate; später geplant)
- Integration der Neubaumaßnahme in die bestehende Anlagen- und Leittechnik

Die Kläranlage Aurich befindet sich in Haxtum.
Adresse:
Kläranlage Aurich Haxtum
Zum Antjebitt 1
26605 Aurich

Leistungsumfang der Vergabeeinheit
Nachfolgend wird der wesentliche Leistungsumfang der Vergabeeinheit je Fachlos aufgeführt.
- Gewerk 1 Tiefbau (bereits beauftragt)
- Gewerk 2 Erdbau
- Gewerk 3 Rohbau
- Gewerk 4 Stahlbau
- Gewerk 5 Dachdeckungsarbeiten
- Gewerk 6 Fassadenbau
- Gewerk 7 Tür-/Fensterbau
- Gewerk 8 Putzarbeiten
- Gewerk 9 Estricharbeiten
- Gewerk 10 Fliesenarbeiten
- Gewerk 11 Malerarbeiten
- Gewerk 12 Maschinentechnik
- Gewerk 13 EMSR-Technik
- Gewerk 14 BHKW-Technik
- Gewerk 15 Demontage und Rückbau ehemalige Gasfackelanlage

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Konkret werden hier die Erdbauarbeiten für den Bau der Faulung II der Kläranlage Aurich-Haxtum ausgeschrieben. Dies umfasst
- Erdbau/Baugrube Faulbehälter II
- Erdbau/Baugrube Betriebsgebäude
- Erdbau/Baugrube Gaspspeicher
- Erdbau/Baugrube Gasfackel
- Wasserhaltung/Drainage Faulbehälter
- Wasserhaltung/Drainage Betriebsgebäude
- Abwasserkanal Betriebsgebäude

Angabe von Massen:
Bodenaushub 4.610 m³
Bodenverwertung 3.830 m³
Bodenlieferung 3.672 m³
Bodeneinbau 4.452 m³
Rohrleitungsbau 296 m
Leitungsschächte 11 Stk

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
02.11.2026
08.01.2027
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Zum Antjebitt 1
26605
Aurich-Haxtum
Deutschland
DE947

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt nach einer Rangfolge

Da der Preis das einzige Zuschlagskriterium ist, erfolgt die Wertung ausschließlich anhand der Rangfolge der Angebotspreise.
Eine Gewichtung ist nicht erforderlich, da keine weiteren Zuschlagskriterien berücksichtigt werden.

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Bewertet wird der angebotene Gesamtpreis gemäß dem Angebotsschreiben (FB 213) und dem Leistungsverzeichnis. Der Zuschlag wird auf das Angebot mit dem niedrigsten Preis erteilt. Maßgeblich ist der geprüfte und wertungsfähige Angebotspreis.

1
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Eine Ortsbesichtigung der Anlage wird empfohlen. Der Bieter kann sich vor Abgabe des Angebotes von den Örtlichkeiten und Zufahrtsmöglichkeiten überzeugen. Spätere Einwände aufgrund von mangelnden Ortskenntnissen werden nicht anerkannt. Die Besichtigung ist mit dem AG abzustimmen.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YDURKDV

Einlegung von Rechtsbehelfen

Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§160 Abs. 1 GWB).
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§160 Abs. 2 GWB).
Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

6
Wochen

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Stadt Aurich, Technisches Rathaus, Leerer Landstraße 5-9, Raum 109, 26603 Aurich

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Unterlagen mit einer Frist von 6 Kalendertagen im Rahmen der Angebotsprüfung und Wertung nachzufordern. Verweigert ein Bieter die geforderten Aufklärungen und Angaben innerhalb der o. a. Frist, so kann sein Angebot gemäß § 16a VOB EU unberücksichtigt bleiben.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Es gelten die zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB sowie § 6e EU VOB/A. Ein Ausschluss kann durch geeignete Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB sowie § 6f EU VOB/A abgewendet werden. Die Anwendung der Ausschlussgründe richtet sich im Übrigen nach § 16 EU VOB/A.

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Allgemeiner Jahresumsatz

Der Bieter weist seine Eignung für die Ausführung der Bauleistung durch eine gültige Präqualifikation oder eine vollständig ausgefüllte Eigenerklärung nach Formblatt 124 VHB nach.

Die Eigenerklärung nach Formblatt 124 VHB umfasst sämtliche Angaben zur Zuverlässigkeit, der wirtschaftlichen und finanziellen sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit:

- Allgemeiner Jahresumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
- Angaben über vergleichbare Leistungen in den letzten fünf Kalenderjahren ggf. mit Referenznachweis.
- Angaben zur Arbeitskraft.
- Angaben zu Registereintragung ggf. mit Nachweis.
- Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation.
- Angaben, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt.
- Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung und ggf. Nachweise, wie beispielweise eine Unbedenklichkeitsbescheinigung von Finanzamt und/ oder Sozialkasse, Freistellungsbescheinigung.
- Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft ggf. mit Nachweis einer Unbedenklichkeitsbescheinigung durch die Berufsgenossenschaft.

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

Bewerber für den Bau der Rohrleitungen müssen die erforderliche Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit sowie eine Güteüberwachung - bestehend aus Fremd- und Eigenüberwachung - nachweisen. Die Anforderung der Güte- und Prüfbestimmungen der Gütegemeinschaft "Güteschutz Kanalbau" oder gleichwertig sind zu erfüllen. Der Nachweis gilt als erbracht, wenn das Unternehmen im
Besitz des entsprechenden RAL-Gütezeichens AK2 der Gütegemeinschaft "Güteschutz Kanalbau" ist. Für Rohre >DN300 ist eine Fremdüberwachung notwendig.
Ersatzweise kann ein Fremdüberwachungsvertrag für die jeweilige Einzelmaßnahme vorgelegt werden. Der AN hat den AG umgehend über wesentliche Feststellungen der fremdüberwachenden Institution zu informieren.

Eignungskriterium

Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen

Für Schweißungen von Rohrleitungen ist ein gültiges DVS-Schweiß-Zertifikat zu erbringen.

Finanzierung

Zahlung
Aufgrund der besonderen Natur oder Merkmale der Vereinbarung wird die Frist für die Schlusszahlung gem. § 16 Abs. 3 Nr. 1 VOB/B und den Eintritt des Verzuges gem. § 16 Abs. 5 Nr. 3 VOB/B verlängert auf 60 Tage.

Vertragsstrafen
Der Auftragnehmer hat bei Überschreitung der vereinbarten Vollendungsfrist als Vertragsstrafe für jeden Werktag des Verzugs 0,1 Prozent der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme (netto) zu zahlen; Beträge für angebotene Instandhaltungsleistungen bleiben unberücksichtigt. Die Bezugsgröße zur Berechnung der Vertragsstrafe bei der Überschreitung ist der Teil dieser Auftragssumme, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht.
Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 5 Prozent der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme (netto) begrenzt.

Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung (§ 17 VOB/B)
Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten.

Sicherheitsleistung für Mängelansprüche
Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt drei Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme).

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung