Störung behoben! Alle Informationen finden Sie unter https://csx.de/incident
Kombiniertes elektrisches Hochdruckspül- und Saugfahrzeug mit Wasseraufbereitung u...
VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
24.10.2025
04.11.2025 10:59 Uhr
04.11.2025 11:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Stadt Aurich
0204-034520001001-0-61
Bürgermeister-Hippen-Platz 1
26603
Aurich
Deutschland
DE947
Zentrale Vergabestelle
vergabestelle@stadt.aurich.de
+49 4941-122401

Angaben zum Auftraggeber

Kommunalbehörden
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
t:04131153308
Auf der Hude 2
21339
Lüneburg
Deutschland
DE935
vergabekammer@mw.niedersachsen.de
+49 4931-153308
+49 4131-152943

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Lieferungen

CPV-Codes

34144410-5
34144520-9
34144900-7
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Erwerb eines LKWs, komplett elektrisch betrieben, mit Aufbau als kombiniertes Hochdruckspül- und Saugfahrzeug mit Wasseraufbereitung und Auslegersystem

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Beschreibung zur Lieferung eines kommunal betriebenen LKW, vollständig elektrisch betrieben, mit Aufbau als kombiniertes Hochdruckspül- und Saugfahrzeug mit
Wasseraufbereitung und Auslegersystem. Abholung im Werk des Aufbauherstellers, intensive Einweisung der Fahrzeugbediener und Werkstattpersonal im Werk (Fahrzeugaufbauer).

Es sind bei der Herstellung des Fahrgestells und des Aufbaues die Unfallverhütungs- und Arbeitsschutzvorschriften, das Gerätesicherheitsgesetz und die allgemein anerkannten sicherheitstechnischen Regeln in der aktuellen Fassung der Bundesrepublik Deutschland zu beachten.

Die erste Einweisung erfolgt nach Fahrzeugübergabe im Werk des Aufbauherstellers. Eine weitere Einweisung vor Ort nach ca. 4 Wochen. Alle einzelnen Komponenten (LKW Fahrgestell und Hochdruckspül- und Saugfahrzeug Aufbau) sind funktionsfähig einzustellen (Parametriert) und aufeinander abzustimmen. Die technische Abstimmung der Komponenten (Fahrgestell und Aufbau) erfolgt zwischen den beauftragten Lieferanten. Das Fahrzeug ist vollständig befüllt mit allen Betriebsstoffen und sofort Einsatzbereit zu übergeben.

Inklusive aller erforderlichen Bedienungsanleitungen, Produktbeschreibungen, UVV, Prüfungen, Dokumentationen, Gefährdungsbeurteilung ("Fahrer, für das Fahrgestell"). Gewährleistung 24 Monate.

Erste Wartung und Einweisung der Werkstattmitarbeiter nach Herstellerangaben oder 500 Betriebsstunden oder nach einem Jahr je nachdem was als erstes Eintritt, in Aurich.

Ersatzteilversorgung für 10 Jahre ist zu garantieren.

Lieferzeit bis spätestens Ende Dezember 2026.

Folgende Punkte sind für die Vergabe wichtig:
- Das Fahrzeug wird komplett elektrisch Angetrieben und betrieben. Betriebszeit mit vollen Batterien ist für ca. 6 Stunden im Normalbetrieb (b.B. Spülen von Kanälen DN 200 bis DN 1000) zu gewährleisten.

- Das Fahrzeug ist in der Konstruktion kompakt und wendig zu halten.

- Großer Arbeitsbereich, Hohe Saugtiefe, Kompakte Führung von Saug- und Spülschläuchen mit allen wichtigen Werkzeugen am Arbeitsschacht,

- Ausreichende Arbeitsbeleuchtung für Nachteinsätze

- Sicherheit im Straßenverkehr durch ausreichende Blitzereinrichtungen im Front-, Seiten und Heckbereich,

- Reduzierte Aerosolemission für die Bediener

- Es werden ausschließlich Komponenten von Markenherstellern verwendet in Erstausrüsterqualitäten. Zum Beispiel Schläuche von Trelleborg, Danfoss, Festo, Bosch, Rexroth Pneumatik/ Hydraulik, Parker oder vergleichbar.

- Alle Leitungen sind dauerhaft zu beschriften

- Es ist das aktuelle Fahrgestellmodell zu liefern. Es zählt dabei das Baujahr zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe/ Bestellung.

- Mitgelieferte Komponenten vom Fahrgestellhersteller müssen verbaut werden (z. B Kupplungspuffer für den Nebenantrieb)

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Jahren
4
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Zum Antjebitt 1
26605
Aurich-Haxtum
Deutschland
DE947

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über nach Punkten gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Der Angebotspreis wird bezogen auf den Bestpreis mit 300 Punkten bewertet. Dies entspricht 40 % der Angebotswertung. Ist der Bieterpreis = Bestpreis werden 300 Punkte erzielt.
(Bestpreis / Bieterpreis) x 300 = Bewertungspunkte

Gewichtung
40,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Technik

Die Auswertung der Angebote erfolgt durch betriebswirtschaftliche und technische Kriterien. Es fließen neben dem Angebotenen Preis auch andere Kriterien in die Auswertung ein. Das Leistungsverzeichnis ist so gestaltet, dass es als Grundlage für die Angebotsbewertung dient. Die in der Bewertungsmatrix aufgeführten Positionen sind Bewertungskriterien zugeordnet. Diese unterteilen sich in A = Ausschlusskriterien, Bewertungskriterien mit H= hoher Priorität und mit N= niedriger Priorität.
Die Ausschlusskriterien haben für das Vorhaben des Fahrzeugs hohe Priorität. Werden diese nicht erfüllt, kann dieses Angebot vom Auftraggeber von der Bewertung ausgeschlossen werden.

Bewertungskriterien mit hoher Priorität (H) werden 15 Punkte vergeben.
Bewertungskriterien mit niedriger Priorität (N) werden 5 Punkte vergeben.

Die erzielten Technikpunkte werden bezogen auf die maximal erreichbaren Technikpunkte mit 60 Prozent bewertet - Es sind maximal 450 Technikpunkte zu erreichen.

Gewichtung
60,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung

Beeinträchtigungen für Mitarbeiter, Anwohner und Passanten durch Abgase, Motorgeräusche und Feinstaub sollen vermieden werden.

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Vertragsart

Kauf, Leasing oder Miete von Fahrzeugen

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YDUREKG

Einlegung von Rechtsbehelfen

Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§160 Abs. 1 GWB).
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§160 Abs. 2 GWB).
Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftrag-geber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

6
Wochen

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Rathaus der Stadt Aurich, Leerer Landstraße 5-9, I OG Zimmer 108, 26603 Aurich

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Nach § 56 Abs. 2 VgV werden fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachgefordert. Eine Nachforderung von wesentlichen leistungsbezogenen Unterlagen ist nach § 56 Abs. 3 VgV ausgeschlossen.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Mit Angebot abzugeben.

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

---

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung