Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.
(Präqualifikationsverzeichnis) oder durch Eigenerklärungen gem. dem zur Angebotsabgabe einzureichenden und
ausgefüllten Formblatt 124 "Eigenerklärungen zur Eignung" oder anhand der Einheitlichen Europäischen
Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124
"Eigenerklärung zur Eignung" angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung
vorzulegen.
Die Eignungsprüfung erfolgt hinsichtlich der
Leistungsfähigkeit sowie Gesetzestreue und Zuverlässigkeit des Bieters, um sicher zu stellen, dass eine ordnungsgemäße und störungsfreie Auftragsdurchführung zu erwarten ist.
Zur Prüfung der Eignung ihres Unternehmens ist es notwendig, dass Sie Angaben über ihren Unternehmensumsatz der letzten drei Jahre machen.
Weiterhin sind Erklärungen über
- das Vorliegen von Referenzen über vergleichbare Leistungen in den letzten fünf Jahren,
- die Verfügbarkeit des für die Ausführung erforderlichen Personals sowie Bereitschaft zur Benennung des Mitteilung der durchschnittlichen Beschäftigtenzahl in den letzten drei Jahren und Nennung des Leistungspersonals,
- über vorhandene Registereintragungen und die Bereitschaft diese nachzuweisen,
- ein ggf. bestehendes Insolvenzverfahren/Liquidation,
- eine ggf. schwere Verfehlungen nach § 6e EU VOB/A,
- eine Eintragungen in das Gewerbezentralregister bzw. Wettbewerbsregister in den letzten zwei Jahren aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften,
- die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen,
- die Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft
abzugeben.
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von
anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Für Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache
beizufügen.
-Das Formblatt 124 wird den Ausschreibungsunterlagen beigefügt.-
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister anfordern.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige
Nummer im Präqualifikationsverzeichnis - oder es sind die vorgenannten Erklärungen und Bescheinigungen gemäß
dem Formblatt 124"Eigenerklärung zur Eignung" - auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen innerhalb
von 6 Kalendertagen vorzulegen.