Erweiterung Lager, Küche, Personal Grundschule Börßum; Samtgemeinde Oderwald, Gerü...
VO: VOB/A Vergabeart:   Öffentliche Ausschreibung Status: Veröffentlicht

Auftraggeber

Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Samtgemeinde Oderwald
Bahnhofstraße 6
38312
Börßum
Deutschland
Zentrale Vergabestelle
05334790738
05334790780
vergabestelle@sg-oderwald.de
Kommunikation

Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen

https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YDPRNFY

Bereitstellung der Vergabeunterlagen

https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YDPRNFY/documents

Auftragsgegenstand

Art des Auftrags
Ausführung von Bauleistungen
Umfang der Beschaffung

Art und Umfang der Leistung

Gerüstbauarbeiten
Die Samtgemeinde Oderwald beabsichtigt als Schulträger
in der Grundschule Börßum einen Mensaanbau und einen
Erweiterungsbau für die vorhandene Schulküche zu
errichten.
Weiteres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden

Haupterfüllungsort

Grundschule Börßum
Schulstraße 1
38312
Börßum

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Ausführungsbeginn: Oktober 2026
Ausführungsende: März 2027

Laufzeit bzw. Dauer

Nebenangebote

Nein

Hauptangebote

Nein

Angaben zu den Losen

Nein

Bedingungen

Teilnahmebedingungen

Verlangte Nachweise für die Beurteilung der Eignung des Bieters

Der Nachweis der Eignung kann durch die Eintragung in der Liste des Vereins für die Präqualifizierung von Bauunternehmen e.V. (Präqualifizierungsverzeichnis) erfolgen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen.
Bei Einsatz von Nachunternehmern ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind. Alternativ sind auch für die vorgesehenen Nachunternehmer auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärung sowie sämtliche nachstehend aufgeführten Unterlagen abzugeben.
Bei gebildeten Arbeitsgemeinschaften sind die erforderlichen Nachweise und Erklärungen von jedem Mitglied der Arbeitsgemeinschaft zu erbringen.
Näheres entnehmen Sie bitte dem Formblatt 124 und der Übersicht der einzureichenden Erklärungen und Nachweise.

Folgende Nachweise sind im Einzelnen zu erbringen:
- Nachweis der Gewerbeanmeldung
- Nachweis der Eintragung in die Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer
- Auszug aus dem Handelsregister, soweit die Eintragung verpflichtend ist
- rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse
- Nachweis der vollständigen Entrichtung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen
- Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG
- Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für das Unternehmen zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen
- drei Referenznachweise für vergleichbare Leistungen in den letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahren
- Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach
Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal
- Nachweis der vollständigen Entrichtung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
- Erklärung zu § 4 Abs. 1 NTVergG

Bedingungen für den Auftrag

Wesentliche Zahlungsbedingungen

Aufgrund der besonderen Natur oder Merkmale der Vereinbarung wird die Frist für die Schlusszahlung gem. § 16 Absatz 3 Nummer 1 VOB/B und den Eintritt des Verzuges gem. § 16 Absatz 5 Nummer 3 VOB/B verlängert auf 60 Tage.

Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten

Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten.

gegebenenfalls Rechtsform, die die Bietergemeinschaft nach der Auftragsvergabe haben muss

Verfahren

Verwaltungsangaben

Maßnahmen zum Schutz vertraulicher Informationen

Schlusstermin für den Eingang der Angebote

16.07.2026 11:10 Uhr

Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen

Nachforderung

Bindefrist des Angebots

14.08.2026

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

16.07.2026 11:15 Uhr

Samtgemeinde Oderwald
Zentrale Eröffnungsstelle
Bahnhofstraße 6
38312 Börßum
Zimmer 2.09

Weitere Angaben

Verschiedenes

Zusätzliche Angaben

Bitte reichen Sie mit Ihrem Angebot unbedingt das den Vergabeunterlagen beigefügte Angebotsschreiben ein, da Ihr Angebot sonst ausgeschlossen werden muss.

Im Auftragsfall wird der Vertrag ausschließlich zu den sich aus den Vergabeunterlagen ergebenden Bedingungen geschlossen. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird (Abwehrklausel).

Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung der Bewerber / Bieter Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so haben diese unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen.

Information über die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten nach Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO): Sofern Sie in diesem Vergabeverfahren personenbezogene daten wie beispielsweise Namen, Vornamen oder Kontaktdaten Ihrer Mitarbeiter/Innen angeben, werden diese durch die Zentrale Vergabestelle der Samtgemeinde Oderwald erhoben, verarbeitet und gespeichert.
Die Erhebung der personenbezogenen Daten dient ausschließlich dem Zwecke der Durchführung des Vergabeverfahrens.
Im Falle der Zuschlagserteilung werden die übermittelten Daten über die Dauer des Vergabeverfahrens hinaus mit den Vergabeunterlagen als zahlungsbegründende Unterlagen für eine Dauer von 10 Jahren gespeichert.

Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

Name und Anschrift der Stelle, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen wenden kann

Landkreis Wolfenbüttel - Kommunalaufsicht
Bahnhofstraße 11
38300
Wolfenbüttel
Deutschland
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