Beschaffung technischer Gegenstände für die Fahrzeuge der Freiwilligen Feuerwehr B...
VO: UVgO Vergabeart:   Öffentliche Ausschreibung Status: Veröffentlicht

Auftraggeber

Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Samtgemeinde Oderwald
Bahnhofstraße 6
38312
Börßum
Deutschland
Zentrale Vergabestelle
+495334790738
+495334790780
vergabestelle@sg-oderwald.de
Zuschlag erteilende Stelle
Kommunikation

Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen

https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YDPRN3T

Bereitstellung der Vergabeunterlagen

https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YDPRN3T/documents

Auftragsgegenstand

Umfang der Beschaffung

Art und Umfang der Leistung

Die Samtgemeinde Oderwald beabsichtigt technische Gegenstände für die neuen Feuerwehrfahrzeuge der Freiwilligen Feuerwehren Bornum und Klein Flöthe zu beschaffen.

Haupterfüllungsort

Samtgemeinde Oderwald
Bahnhofstraße 6
38312
Börßum

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

umgehend zeitnah nach Auftragserteilung

Laufzeit bzw. Dauer

Nebenangebote

Nein

Angaben zu den Losen

Nein

Bedingungen

Teilnahmebedingungen

Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung

Eignungsnachweise gem. § 33 UVGO

insbesondere:
Abgabe und Unterzeichnung der Eigenerklärung (Formblatt 124 LD)

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Eignungsnachweise gem. § 33 UVGO

insbesondere:
Abgabe und Unterzeichnung der Eigenerklärung (Formblatt 124 LD)

Im Rahmen der Prüfung der Angebote behalten wir uns zur Bestätigung der von Ihnen gemachten Angaben zur Eignung (Formblatt 124) die Anforderung folgender Nachweise vor: - drei Referenzen aus den letzten drei Jahren über Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind mit mindestens folgenden Angaben: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum. - Bei Pflicht zur Eintragung in ein Berufsregister: Bestätigung der Erklärung durch Vorlage der entsprechenden Bescheinigung - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt).

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Eignungsnachweise gem. § 33 UVGO

insbesondere:
Abgabe und Unterzeichnung der Eigenerklärung (Formblatt 124 LD)

Sonstige

Bedingungen für den Auftrag

Wesentliche Zahlungsbedingungen

VOL/B incl. der besonderen und zusätzlichen Vertragsbedingungen

Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten

Verfahren

Verwaltungsangaben

Etwaige zusätzliche Angaben über die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und der Zugriffsmöglichkeit auf die Vergabeunterlagen.

Schlusstermin für den Eingang der Angebote

30.07.2026 08:55 Uhr

Bindefrist des Angebots

28.08.2026

Weitere Angaben

Verschiedenes

Zusätzliche Angaben

Bitte reichen Sie mit Ihrem Angebot unbedingt das den Vergabeunterlagen beigefügte Angebotsschreiben ein, da Ihr Angebot sonst ausgeschlossen werden muss.

Im Auftragsfall wird der Vertrag ausschließlich zu den sich aus den Vergabeunterlagen ergebenden Bedingungen geschlossen. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird (Abwehrklausel).

Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung der Bewerber / Bieter Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so haben diese unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen.

Information über die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten nach Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO): Sofern Sie in diesem Vergabeverfahren personenbezogene Daten wie beispielsweise Namen, Vornamen oder Kontaktdaten Ihrer Mitarbeiter/Innen angeben, werden diese durch die Zentrale Vergabestelle der Samtgemeinde Oderwald erhoben, verarbeitet und gespeichert.
Die Erhebung der personenbezogenen Daten dient ausschließlich dem Zwecke der Durchführung des Vergabeverfahrens.
Im Falle der Zuschlagserteilung werden die übermittelten Daten über die Dauer des Vergabeverfahrens hinaus mit den Vergabeunterlagen als zahlungsbegründende Unterlagen für eine Dauer von 10 Jahren gespeichert.

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