Eignungsnachweise gem. § 33 UVGO
insbesondere:
Nachweis der Eignung durch Eintragung in ein anerkanntes Präqualifizierungsverzeichnis. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 LD "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen.
Näheres entnehmen Sie bitte dem Formblatt 124 LD und der Übersicht der einzureichenden Erklärungen und Nachweise.