VO: | UVgO | Vergabeart: | Öffentliche Ausschreibung | Status: | Veröffentlicht |
Kommunikation
Es liegen folgende Nachrichten der Vergabestelle vor.Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
es wurde folgende Bieterfrage gestellt:
"Bezug: Für den Nachweis der Referenzen ist eine unterschriebene Bestätigung des Referenzgebers gefordert (Dokument "25-019 F Referenzbescheinigung ausfüllbar").
Frage: Ist hier eine digitale Unterschrift (z.B. qualifizierte elektronische Signatur) ausreichend oder ist eine handschriftliche Unterschrift in gescannter Form erforderlich?"
Die Antwort lautet:
"Im Rahmen der elektronischen Ausschreibung und Angebotsabgabe ist auch eine digitale Unterschrift, z. B. in Form einer qualifizierten elektronischen Signatur, zulässig. Es wird kein Medienbruch gefordert. Da die Referenzen im Zuge der Auswertung überprüft werden, ist auch eine Signatur in Textform ausreichend."
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Beate Zimmermann
Gemeinsame Vergabestelle der Gemeinden Friedland, Gleichen und Rosdorf
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Dateiname | Hinzugefügt am | Typ | Größe | Aktion |
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