Teilneubau Heinrich-Grupe-Schule 37124 Rosdorf,Gewerk Schadstoff- und Rückbauarbeiten / Hauptpositionen:
Baustelleneinrichtung- 575 m² Erdplanum verdichten- 575 m² Schottertragschicht
Schadstoffsanierung- 15 to Altholz (A4), gefährlicher Abfall- 1,5 to Fensterbänke, Brandschutztüren- 10 to Glas-/Steinwolle- 100 Stk. Leuchtstoffröhren- 50 lfm. Demontage von KMF Rohrisolierung- 900 m² Demontage von KMF Fußboden-/ Wand-/Dachisolierung
Rückbau- 581 m² Ausbau von abgehangenen Decken- 581 m² Ausbau von Bodenbelägen- 11 Stk. Ausbau von Innentüren- 17 Stk. Demontage Heizkörper- 350 m Demontage vorh. Rohrleitung / Formteile DN12- DN50 - 470 kg Demontage Kabel und Leitungen- 80 kg Demontage Netzwerkkabel
Ausführungsbeginn innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung durch den Auftraggeber, die Aufforderung wird voraussichtlich bis zum 17.3.2025 zugehen.
- Aufforderung bis zum 17.03.2025- voraussichtlicher Beginn 31.03.2025- Ende 09.05.2025
Teilneubau Heinrich-Grupe-Schule 37124 Rosdorf:
Objektbeschreibung:Die Gemeinde Rosdorf wünscht die Heinrich-Grupe-Schule zuvergrößern, um Platz für insgesamt 400 Schüler zu bieten. BeimPlanungsgrundstück handelt es sich um das Gelände der bestehenden Heinrich-Grupe-Grundschule im Ortskern der Gemeinde Rosdorf. Die Bestandsgebäude wurden in mehreren Abschnitten (von 1922 bis 2011) gebaut.Die Bestandsgebäude bestehen aus zwei Vollgeschossen (EG, OG) und sind teilunterkellert. Den oberen Abschluss bilden Satteldächer.Ziel der geplanten Maßnahmen ist eine zukunftsfähige barrierefreieNeuorganisation der HGS als vierzügige allgemeinbildende Schule imGanztag.Der Neubau ist dreigeschossig und teilunterkellert. Der Baukörperwird in Massivbauweise errichtet und erhält eine Klinkerfassade mitMineralwolledämmung. Die Geschossdecken werden als Stahlbetondecken ausgeführt und zum großen Teil mit Akustik-Abhangdecken versehen. Den oberen Abschluss bildet ein Flachdach.Der Altbau im Bereich des Neubaus wird im erstem Schrittschadstoffsaniert und teilweise abgebrochen. Dies ist Inhalt dieserAusschreibung.Im zweiten Schritt erfolgt der komplette Abbruch sowie Neubau.
Gewerk Schadstoff- und Rückbauarbeiten / Hauptpositionen:
Der Zuschlag erfolgt auf das Angebot mit dem niedrigsten Preis.
Asbestsanierung
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch