Teilneubau Heinrich-Grupe-Schule 37124 Rosdorf,Gewerk Rohbau- und Abbrucharbeiten / Hauptpositionen:
- 2.680 m³ Gebäudeabbruch (umbauter Raum)- 270 m³ Erdarbeiten- 160 m² wassergebundenen Decke- 270 m² Trägerbohlenwand bis 11m Höhe- 35 m Betonkanal d=1000m- 162 t Baustahl- 400 m³ Stahlbetonwände- 400 m³ Stahlbetondecken, Bodenplatte- 1.675 m² KS-Mauerwerk außen- 325 m² KS-Mauerwerk innen
Ausführungsbeginn innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung durch den Auftraggeber, die Aufforderung wird voraussichtlich bis zum 24.10.2025 zugehen.
- Aufforderung bis zum 24.10.2025- voraussichtlicher Beginn 10.11.2025- voraussichtliches Ende 05.08.2026
Teilneubau Heinrich-Grupe-Schule 37124 Rosdorf:
Objektbeschreibung:Die Gemeinde Rosdorf wünscht die Heinrich-Grupe-Schule zuvergrößern, um Platz für insgesamt 400 Schüler zu bieten. BeimPlanungsgrundstück handelt es sich um das Gelände der bestehenden Heinrich-Grupe-Grundschule im Ortskern der Gemeinde Rosdorf. Die Bestandsgebäude wurden in mehreren Abschnitten (von 1922 bis 2011) gebaut.Die Bestandsgebäude bestehen aus zwei Vollgeschossen (EG, OG) und sind teilunterkellert. Den oberen Abschluss bilden Satteldächer.Ziel der geplanten Maßnahmen ist eine zukunftsfähige barrierefreieNeuorganisation der HGS als vierzügige allgemeinbildende Schule imGanztag.Der Neubau ist dreigeschossig und teilunterkellert. Der Baukörperwird in Massivbauweise errichtet und erhält eine Klinkerfassade mitMineralwolledämmung. Die Geschossdecken werden als Stahlbetondecken ausgeführt und zum großen Teil mit Akustik-Abhangdecken versehen. Den oberen Abschluss bildet ein Flachdach.Der Altbau im Bereich des Neubaus wird im erstem Schrittschadstoffsaniert und teilweise abgebrochen. Dies ist Inhalt dieserAusschreibung.Im zweiten Schritt erfolgt der komplette Abbruch sowie Neubau.
Gewerk Rohbau- und Abbrucharbeiten / Hauptpositionen:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch
Gemeinde Gleichen Rathaus, Waldstr. 7, 37130 Gleichen-Reinhausen
Gemäß § 14 EU VOB/A sind zum Öffnungstermin keine Bieter zugelassen.
Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit dem Angebot gefordert war, werden nachgefordert.
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifizierung von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsnachweis). Bei Einsatz von Nachunternehmernist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzungen für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) vorzulegen.Bei Einsatzvon Nachunternehmern sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmer präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste fürdie Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" (Formblatt 124) genannten Bescheinigungenzuständigen Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasstsind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" wird mit den Vergabeunterlagen versandt.Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) wird akzeptiert.
Erforderliche Qualifikation durch AN:
- Nachweis der Eignung / Zulassung als Abbruchunternehmer21.03.2024 Rückbau Altes Schulgebäude, Heinrich-Grupe Schule-Kataster Gebäudeschadstoffe 9 ==> mit dem Angebot vorzulegen!
- Nachweis TRGS 519 (Gefahrstoffe- Asbest, Abbruch-, SanierungsoderInstandhaltungsarbeiten)- Nachweis TRGS 521 (Gefahrstoffe - Faserstäube)- Nachweis TRGS 524 (Sanierung und Arbeiten in kontaminiertenBereichen)- Nachweis der Eignung zur Entsorgung von Gefahrstoffen- Gefährdungsbeurteilungen gemäß §§ 5 und 6 des ArbSchG- Unterweisungsnachweis der Beschäftigten- Arbeitsmedizinische Untersuchungsnachweise G 1.4(Staubbelastung)- allgemein), G 20 (Gehörvorsorge), G 26 (Atemschutzgeräte) undG 40 (krebserzeugende und erbgutverändernde Stoffe)- eine Zertifizierung nach DVGW GW 301(Tätigkeitsbereich W1)- Die Anforderungen sind in Anlehnung an die "GütesicherungKanalbau RAL- GZ 961" zu erfüllen (herausgegeben vom"Deutschen Institut für Gütesicherung und Kennzeichung e.V."). ==> auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen!