Jeder Bewerber muss seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit nachweisen. Mitglieder einer Bietergemeinschaft haben jeweils einzeln die aufgeführten Erklärungen mit ihrem Angebot vorzulegen. Alle vom Auftraggeber für das Vergabeverfahren bereit gestellten Formblätter sind zwingend zu verwenden. Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne fehlende Eignungsnachweise nachzufordern, ist hierzu aber nicht verpflichtet. Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung
abzugeben, - in der die Bildung einer Bietergemeinschaft erklärt ist, - in der alle Mitglieder der Bietergemeinschaft aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertragsbevollmächtigte Vertreter bezeichnet wird, - in der bestätigt wird, dass dieser Vertreter gegenüber dem Auftraggeber alle Mitglieder - auch im Vergabeverfahren - rechtsverbindlich vertritt und dass alle Mitglieder für die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen als Gesamtschuldner haften.
Beabsichtigt der Bewerber keine Bietergemeinschaft zu bilden, zum Nachweis seiner Eignung aber dennoch auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Wege einer Unterbeauftragung oder in sonstiger Weise zu verweisen (Eignungsleihe), so muss der
Bewerber auch für den jeweiligen Eignungsleihgeber die erforderlichen Erklärungen und Unterlagen vorlegen sowie seine tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf dieses Unternehmern durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers nachweisen. Auf Verlangen des Auftraggebers sind die Eigenerklärungen durch Bescheinigungen der
zuständigen Stellen zu bestätigen.
Zum Nachweis der
Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignung) sind die folgenden Nachweise zu erbringen:
1. Soweit die Rechtsform des Unternehmens dies ermöglicht: unbeglaubigter Auszug aus dem Handelsregister, nicht älter als 12 Monate - auf Verlangen
2. Eigenerklärung zur Eignung insbesondere zu Ausschlussgründen gem. Formblatt 124 oder Präqualifikation
3. Eigenerklärung über den Umsatz mit vergleichbaren Leistungen in den letzten drei Jahren (2022-2024)
4. Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufs- und
Betriebshaftpflichtversicherung mit ausreichenden
Deckungssummen für Personen, Sach- und Umweltschäden bzw. Erklärung darüber, dass im Falle eines Vertragsschlusses eine solche abgeschlossen wird.
5. Eigenerklärung zu Referenzen zu vergleichbaren Leistungen, mindestens drei Referenzen zum Bau von Dalben.