Die MOIN beabsichtigt den Betrieb der Elbfähre "Amt Neuhaus" zu vergeben.In diesem Verfahren soll ein Unternehmen mit dem Betrieb einer neuen methanbetriebenen Fähre für den Dienst auf der Mittelelbe zwischen Bleckede und Neu Bleckede beauftragt werden (nachfolgend als Arbeitstitel auch bezeichnet als Amt Neuhaus II, wobei sich dieser Name noch ändern wird). Die Einzelheiten der Leistung ergeben sich aus der als Anlage 1 den Vergabeunterlagen beigefügten Leistungsbeschreibung.
Die Mobilitätsinfrastruktur und -betriebs GmbH Lüneburg beabsichtigt den Betrieb der Elbfähre Amt Neuhaus II zu vergeben.In diesem Verfahren soll ein Unternehmen mit dem Betrieb einer methanbetriebenen Fähre für den Dienst auf der Mittelelbe zwischen Bleckede und Neu Bleckede beauftragt werden. Die bisherige Fähre Amt Neuhaus soll durch eine neue Fähre ersetzt werden (Arbeitstitel: Amt Neuhaus II).Diese soll insbesondere über einen klimaneutralen Antrieb auf der Basis von Biomethan verfügen. Der Landkreis Lüneburg hat die MOIN als 100 %ige Tochtergesellschaft gegründet, um Planung und Bau der neuen Fähre zu übernehmen (nachfolgend auch Eigentümerin genannt). Bisher erfolgte der Betrieb der Fähre durch einen Dritten. Dieser hat alle Aufwendungen des Fährbetriebes getragen. Dem Dritten standen die Einnahmen zu; eine Pacht wurde nicht gezahlt. Mit der neuen Fähre wird diese Konstellation nicht aufrecht zu erhalten sein, weil der Betrieb voraussichtlich nicht mehr aus den Einnahmen allein zu finanzieren sein wird. Zudem hat der Landkreis Lüneburg die Eigentümerin mit dem Fährbetrieb betraut. Deswegen wird nunmehr ein Dritter mit dem Betrieb der Fähre beauftragt.
Verlängerungsmöglichkeiten werden zum Gegenstand der Verhandlungen gemacht.
Das Angebot mit dem niedrigsten Gesamtpreis erhält 60 Punkte. Ein fiktives Angebot mit dem zweifachen Angebotspreis, sowie alle darüber liegenden Angebote, erhalten 0 Punkte.
Der Bieter hat mit dem Angebot seine Herangehensweise an die Auftragsausführung in Form eines Umsetzungskonzeptes darzustellen.
1. Alle Nachweise können in Form von Eigenerklärungen erfolgen, soweit sich aus der Ausschreibung nicht etwas anderes ergibt. Alle vom Auftraggeber bereitgestellten Formblätter sind zwingend zu verwenden.2. Alle weiteren Informationen zu diesem Vergabeverfahren wie Änderungen der Leistungsbeschreibung, Beantwortung von Bieterfragen oder sonstige verfahrensrelevante Informationen werden über das Vergabeportal bereitgestellt. Für Fragen und sonstige Kommunikation in diesem Verfahren ist ausschließlich die Kommunikationsfunktion des Vergabeportals zu verwenden.3. Der Teilnahmeantrag ist in deutscher Sprache abzufassen und bis spätestens zum Ende der Frist vorzulegen. Teilnahmeanträge müssen in elektronischer Form eingereicht werden. Die Abgabe ist ausschließlich über das Vergabeportal möglich.4. Eine Einreichung des Teilnahmeantrags per E-Mail, Telefax oder in schriftlicher Form ist nicht zulässig.5. Der Auftraggeber erstattet keine Kosten, die für die Teilnahme am Vergabeverfahren entstehen.6. Die Teilnehmer werden nach Maßgabe der genannten Eignungskriterien ausgewählt.Es sollen höchstens 5 geeignete Bewerber zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden. Eine Mindestzahl ist nicht vorgesehen, musste aus technischen Gründen jedoch angegeben werden. Überschreitet die Anzahl geeigneter Bewerber die Anzahl, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden soll, wird eine differenzierte Eignungsprüfung vorgenommen, um den Bewerberkreis zu reduzieren.Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl der Bewerber sind die Anzahl und die Vergleichbarkeit der von den Bewerbern angegebenen Referenzen. Eine Leistung ist grundsätzlich vergleichbar, wenn sie den Betrieb einer Motorwagenfähre betrifft. Die Bewertung erfolgt anhand folgender Maßgabe: Vergleichbarkeit der Referenzen.
Es soll eine klimaneutrale Fährverbindung geschaffen werden.
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrags zur Vergabekammer wird hingewiesen, insbesondere auf die Vorschrift des § 160 GWB, die folgenden Wortlaut hat:§ 160 GWB - Einleitung, Antrag(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzessionhat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung derVergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden;3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Der AG behält sich vor, die fehlenden Erklärungen und Nachweise soweit gesetzlich zulässig bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern, ist hierzu jedoch nicht verpflichtet.
Vorstehender Ausschlussgrund wurde nur beispielhaft ausgewählt. Es gelten alle zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und alle fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB. Im weiteren wird auf Ziff. 5.1.9. dieser Bekanntmachung verwiesen.
Jeder Bewerber muss seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit nachweisen. Ausländische Bewerber können anstelle der nachfolgend genannten Eignungsnachweise auch vergleichbare, andere Eignungsnachweise vorlegen. Mitglieder einer Bietergemeinschaft haben jeweils einzeln die aufgeführten Erklärungen mit ihrem Angebot vorzulegen.Alle vom Auftraggeber für das Vergabeverfahren bereit gestellten Formblätter sind zwingend zu verwenden.Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne fehlende Eignungsnachweise nachzufordern, ist hierzu aber nicht verpflichtet.Zum Nachweis der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignung), § 44 ff. VgV, sind die folgenden Nachweise zu erbringen:1. Soweit die Rechtsform des Unternehmens dies ermöglicht: unbeglaubigter Auszug aus dem Handelsregister, nicht älter als 12 Monate.2. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 und § 124 GWB.Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben,- in der die Bildung einer Bietergemeinschaft erklärt ist,- in der alle Mitglieder der Bietergemeinschaft aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertragsbevollmächtigte Vertreter bezeichnet wird,- in der bestätigt wird, dass dieser Vertreter gegenüber dem Auftraggeber alle Mitglieder - auch im Vergabeverfahren - rechtsverbindlich vertritt und dass alle Mitglieder für die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen als Gesamtschuldner haften.Beabsichtigt der Bewerber keine Bietergemeinschaft zu bilden, zum Nachweis seiner Eignung aber dennoch auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Wege einer Unterbeauftragung oder in sonstiger Weise zu verweisen (Eignungsleihe), so muss der Bewerber auch für den jeweiligen Eignungsleihgeber die erforderlichen Erklärungen und Unterlagen vorlegen sowie seine tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf dieses Unternehmern durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers nachweisen (§ 47 VgV).Auf Verlangen des Auftraggebers sind die Eigenerklärungen durch Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen.
WL 1: Eigenerklärung über den Umsatz mit vergleichbaren Leistungen in den letzten drei Jahren (2022-2024) WL 2. Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung sowie einer Schiffshaftpflichtversicherung mit ausreichenden Deckungssummen für Personen, Sach- und Umweltschäden bzw. Erklärung darüber, dass im Falle eines Vertragsschlusses eine solche abgeschlossen wird. Der konkrete Versicherungsschutz sowie die konkreten Deckungssummen werden zum Gegenstand der Verhandlungen gemacht.
TL1 Kurze Vorstellung (Profil/Beschreibung) des Bewerbers, aus der sich die Befähigung zur Erbringung von entsprechenden Leistungen zum Betrieb der Fähre ergibt.
TL 2 Referenzen: Angaben über die Ausführung von einschlägigen und vergleichbaren Projekten in den letzten maximal fünf Jahren seit Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (Eigenerklärungen). Die Referenzen sind in einer Liste in der Reihenfolge ihrer Übereinstimmung und Vergleichbarkeit mit diesem Vorhaben mit den folgenden Angaben aufzuführen:Benennung des Auftraggebers (sofern und soweit unter Wahrung des Datenschutzes möglich mit Ansprechpartner),Kurze Beschreibung des Projekts,Vergleichbarkeit mit der ausgeschriebenen Leistung,Projektbeginn und Laufzeit,Auftragswert.
Die Referenzen müssen dabei folgende Mindestanforderung abdecken:Ganzjähriger Betrieb von Motorwagenfähren innerhalb der letzten drei Jahre.Die Erfüllung der Mindestanforderung muss durch mindestens eine Referenz belegt werden.Bei Nichterfüllung der Mindestanforderungen wird der Bewerber vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
1. Im Fall der Auftragsvergabe an eine Bietergemeinschaft haften alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch.2. Im Fall der Eignungsleihe für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit haftet auch der Eignungsleihgeber gemäß § 47 Abs. 3 VgV.3. Dem späteren Angebot ist eine Erklärung über die Einhaltung der EU-Russland-Sanktionen beizufügen.