Die Vergabe dieser Leistung erfolgt im Wettbewerb nach § 50 UVgO ohne Bindung an die übrigen Vorschriften der UVgO. Auch wenn der Ablauf und einzelne Regelungen dieses Verfahrens die Verhandlungsvergabe zum Vorbild haben, ist daraus keine umfassende Bindung an die UVgO abzuleiten. Mit freihändiger Vergabe ist hier nicht eine solche nach VOB/A gemeint.
Der Auftraggeber behält sich vor, analog zu § 12 Absatz 4 Satz 2 UVgO bei Vorliegen eines zuschlags- und vertragsreifen Angebotes den Zuschlag auch ohne weitere Verhandlung zu erteilen.
Die gesamte Kommunikation zu diesem Vergabeverfahren erfolgt elektronisch auf dieser Vergabeplattform. Bitte richten Sie auch Ihre Bieterfragen usw. an die Vergabestelle über diese Vergabeplattform.
Die Unterlagen 124_LD, 233_LD, 234_LD, 235_LD, 236_LD sind nur ausgefüllt abzugeben falls zutreffend, d.h. wenn Nachunternehmen eingesetzt werden sollen oder Bieter-/Arbeitsgemeinschaften gebildet werden sollen.