Das Schöpfwerk Bullenbruch wird zur Steigerung der Förderleistung von 4 m³/s auf 6 m³/s und zur Optimierung der ökologischen Durchgängigkeit umgebaut. Zur Erhöhung der Förderleistung wird die Pumpentechnik inkl. der Stromversorgung komplett ausgetauscht. Die Optimierung der ökologischen Durchgängigkeit für den Fischabstieg soll durch fischschonende Pumpentechnik realisiert werden. Die Planung umfasst den Ingenieurbau, die gesamte technische Ausrüstung sowie Instandsetzungen am denkmalgeschützten Bestand.
Die im Folgenden beschriebenen sind nach den Leistungsbildern der HOAI 2021 zu erbringen.Der Auftraggeber hat bereits qualifizierte Vorleistungen erbracht. Diese Vorleistungen sind vom Auftragnehmer zwingend als verbindliche Planungsgrundlage zu übernehmen und fortzuführen. Die Vergütung reduziert sich um die bereits erbrachten Prozentpunkte nach § 8 HOAI.Das Honorar richtet sich nach den Leistungsbildern der aktuell gültigen HOAI.Prozentuale Honorarabschläge durch den Bieter sind im Rahmen des Wettbewerbs zulässig.
Nach HOAI Teil 3 Objektplanung im Abschnitt 3: Ingenieurbauwerke in den Leistungsphasen 1 bis 6 für- LPH 1 (Grundlagenermittlung): Zu 90 % erbracht. Restleistung (10 %) durch AN zu erbringen.- LPH 2 (Vorplanung): Zu 90 % erbracht. Restleistung (10 %) durch AN zu erbringen.- LPH 3 (Entwurfsplanung): Zu 50 % erbracht. Wiederholung der gesamten LPH 3 aufgrund der Abweichung von der bisher geplanten Pumpentechnik. Restleistung (100 %) durch AN zu erbringen.- LPH 4 (Genehmigungsplanung): Zu 100 % vollständig erbracht. Keine Leistung durch AN.- LPH 5 (Ausführungsplanung): Zu 100 % durch AN zu erbringen.- LPH 6 (Vorbereitung der Vergabe): Zu 100 % durch AN zu erbringen.Als besondere Leistungen sind folgende drei Leistungen zu erbringen:Der vorh. Erläuterungsbericht aus der Entwurfsplanung (LP3) ist im Rahmen der Wiederholung dieser Leistungsphase durch den AN auf die aktuelle Planungsvariante anzupassen und Fortzuschreiben.Der Entwurfsbericht ist für den Einbau von zwei drucklosen fischschonenden Rohrmantelschnecken erstellt. Ein Kostenvergleich zeigt das Lösungsvarianten mit Druckpumpen (z.B. Halbaxialpumpen) die Mortalitätsraten <5 % aufweisen wirtschaftlichere Lösungskonzepte für das Schöpfwerk ermöglicht.Neben den Grundleistungen sind folgende spezifische Aufgaben zwingend im Leistungssoll enthalten:EU-Maschinenverordnung 2023/1230: Moderation der Risikobeurteilungen aller Gewerke und Durchführung des Konformitätsbewertungsverfahrens für das Schöpfwerk als "Gesamtheit von Maschinen".BBQ-Management: Gestellung eines fachkundigen BBQ-Koordinators zur Planung und Umsetzung eines Betonbaukonzepts der Klasse BBQ-S nach DIN 1045-1000.Denkmalrechtliches Gutachten: Fachgerechte Dokumentation der geschützten Bausubstanz in Abstimmung mit dem Landkreis Stade gemäß Zusage I.3.2.12 des PFB.Fischereibiologische Begleitung: Nachweis der Fischverträglichkeit der Gesamtanlage sowie Monitoring des Fischabstiegs in der ersten Betriebsphase.Bauzeitliche Konzepte: Planung einer bauzeitlichen Entwässerung für 3 m³/s sowie Erstellung eines Sturmflut-Räumungskonzepts für die Baustelle.Schadstoffuntersuchung und REK: Erstellung eines Rückbau- und Entsorgungskonzepts für belastete Baustoffe (z. B. PCB, Asbest) im Bestand.Beweissicherung und Monitoring: Dokumentation des Zustands der Nachbarbebauung und der Brücke K36 sowie kontinuierliche Erschütterungsmessungen.
Nach HOAI Teil 4 Fachplanung im Abschnitt 1: Tragwerksplanung in den Leistungsphasen 1 bis 6- LPH 1-3 (Grundlagen-, Vor-, Entwurfsplanung): Zu jeweils 5 % erbracht. Restleistung (95 %) je LPH durch AN zu erbringen.- LPH 4 (Genehmigungsplanung): Zu 100 % durch AN zu erbringen.- LPH 5 (Ausführungsplanung): Zu 100 % durch AN zu erbringen.- LPH 6 (Vorbereitung der Vergabe): Zu 100 % durch AN zu erbringen.
Nach HOAI Teil 4 Fachplanung im Abschnitt 2: Technische Ausrüstung in den Leistungsphasen 1 bis 6- LPH 1-3 (Grundlagen-, Vor-, Entwurfsplanung): Zu jeweils 5 % erbracht. Restleistung (95 %) je LPH durch AN zu erbringen.- LPH 4 (Genehmigungsplanung): Zu 100 % durch AN zu erbringen.- LPH 5 (Ausführungsplanung): Zu 100 % durch AN zu erbringen.- LPH 6 (Vorbereitung der Vergabe): Zu 100 % durch AN zu erbringen.
Der Umbau des Schöpfwerks erfolgt am oben angegebenen Erfüllungsort. Die Planungsleistungen hierfür am Standort des beauftragten Ingenieurbüros.
Hinweis zur elektronischen Vergabe/Registrierung:Der öffentliche Auftraggeber weist darauf hin, dass Bewerber/Bieter sich auf der Vergabeplattform https://vergabe.niedersachsen.de freiwillig registrieren können (freiwillige Registrierung).Nur mit erfolgter Registrierung und Bestätigung der "Teilnahme am Verfahren" ist gewährleistet, dass Sie E-Mail-Benachrichtigungen über neue Nachrichten der Vergabestelle (z.B. Informationen zu Bieterfragen und Aktualisierung der Vergabeunterlagen) erhalten. Dies kann ohne Registrierung nicht gewährleistet werden.Hinweise zur Abgabe des Teilnahmeantrags:Der Teilnahmeantrag ist ausschließlich über die entsprechende Funktion der Vergabeplattform einzureichen. Hierzu ist ausreichend Zeit einzuplanen. Bitte senden Sie Ihren Teilnahmeantrag keinesfalls schriftlich, per E-Mail oder über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform.Sollten Probleme beim Hochladen des Teilnahmeantrages auftreten, wenden Sie sich bitte umgehend an den Betreiber der Vergabeplattform, protokollieren Sie dies und informieren Sie zusätzlich die Vergabestelle.Fragen zum Vergabeverfahren/Abgabe des Teilnahmeantrags sind ausschließlich über die Vergabeplattform zu stellen. Fragen, die bis spätestens 10 Tage vor Ablauf der Teilnahmefrist beim Auftraggeber eingegangen sind, werden beantwortet. Später eingehende Fragen gelten als nicht rechtzeitig gestellt und können unberücksichtigt bleiben.
Gem. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfverfahren nur auf Antrag einDer Antrag ist unzulässig, soweit1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4.mehr als 10 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Zusätzliche Angaben zum VerfahrenDie Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt in einem mehrstufigen Verfahren:1. Prüfung des form- und fristgerechten Eingangs der geforderten Unterlagen2. Prüfung auf Vollständigkeit der Unterlagen. Fehlen vereinzelt Unterlagen, kann der Auftraggeber unter Fristsetzung diese Unterlagen nachfordern, sofern ein Ausschluss nicht gesetzlich vorgesehen ist. Ein Anspruch der Bewerber auf Nachforderung durch den Auftraggeber besteht jedoch grundsätzlich nicht. Wenn innerhalb der vom Auftraggeber gesetzten Frist die nachgeforderten Erklärungen und Nachweise nicht vorgelegt und nicht aufgeklärt werden, erfolgt der Ausschluss vom weiteren Verfahren.3. Angaben zu Nachunternehmern, Eignungsleihe und Bewerbergemeinschaften müssen mit den Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb abgegeben werden.4. Anhand der zur Prüfung der Eignung des Bewerbers vorgelegten Erklärungen/Unterlagen der als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerber wird beurteilt, welche Bewerber besonders geeignet erscheinen und daher im weiteren Verfahren beteiligt werden sollen. Sollten mehr als fünf geeignete Bewerber einen Teilnahmeantrag fristgemäß und vollständig einreichen und die Mindestanforderungen erfüllen, behält sich der Auftraggeber das Recht vor, den Bewerberkreis zu beschränken.Es gibt eine Höchstzahl von Bewerbern, die für die zweite Phase des Verfahrens berücksichtigt werden: Geplante Mindestanzahl pro Los: 5 / Höchstanzahl pro Los: 5Hinweis VgV § 51 (3): Sofern die Zahl geeigneter Bewerber unter der Mindestanzahl liegt, kann der öffentliche Auftraggeber das Vergabeverfahren fortführen, indem er den oder die Bewerber berücksichtigt, die über die geforderte Eignung verfügen.5. Bei der Auswertung der Teilnahmeanträge werden die einzelnen Kriterien wie folgt gewichtet: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit 100%Die Vorgehensweise bei der Bewertung kann den Anlagen 005 und 006 entnommen werden. Im Hinblick auf die Bewertung der technischen bzw. beruflichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers sind ausschließlich die vorgelegten Referenzen maßgeblich. Im Rahmen der Bewertung der Eignung sind von dem Bewerber bis zu drei abgeschlossene Referenzen für das jeweilige Los ( Leistungsbild) gem. der Anlage 005 "Allgemeine Angaben zu Referenzen" mit Angabe des privaten oder öffentlichen Auftraggebers einzureichen. Die Referenzen müssen innerhalb der letzten 15 Jahren erbrachten worden sein und sollten eine hohe Vergleichbarkeit zum planenden Projekt aufweisen.Wichtiger Hinweis: Falls mit dem Teilnahmewettbewerb eine Bewerbergemeinschaft gegründet wird, bzw. Nachunternehmer beauftragt werden (s. Teilnahmeantrag), so können die Referenzen der Arge-Partner oder Nachunternehmer beigelegt werden.Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben aus den vorgelegten Referenzen zu überprüfen. Bei falschen Angaben behält sich der Auftraggeber vor, die Referenz von der Wertung auszuschließen.6. Sollten mehrere Bewerber die gleiche Punktzahl erhalten, behält sich der Auftraggeber vor, die abschließende Auswahl und Reduzierung des Bewerberkreises durch Los-Verfahren herbeizuführen.
Hinweise zur Abgabe Teilnahmeanträge/AngeboteDie elektronische Teilnahme- Angebotsabgabe ist nur für registrierte Unternehmen möglich.Die elektronische Teilnahme- Angebotsabgabe erfolgt über das Bietertool der Vergabeplattform Vergabe.Niedersachsen.de. Das Bietertool ist eine Desktop-Anwendung, welche sich automatisch installiert. Hiermit wird eine lokale Verschlüsselung der Angebote sichergestellt.Angebote dürfen nicht per einfacher E-Mail oder per Fax eingereicht werden.Bei elektronischer Teilnahme- Angebotsabgabe ist die Textform gem. § 126b BGB vorgeschrieben.
Fehlen vereinzelt Unterlagen, kann der Auftraggeber unter Fristsetzung diese Unterlagen nachfordern, sofern ein Ausschluss nicht gesetzlich vorgesehen ist. Ein Anspruch der Bewerber auf Nachforderung durch den Auftraggeber besteht jedoch grundsätzlich nicht. Wenn innerhalb der vom Auftraggeber gesetzten Frist die nachgeforderten Erklärungen und Nachweise nicht vorgelegt und nicht aufgeklärt werden, erfolgt der Ausschluss vom weiteren Verfahren.
Die Deckungssummen der Versicherung müssen mindestens betragen: Haftpflichtversicherung für Personenschäden: 1,5 Mio. EUR. Haftpflichtversicherung für sonstige Schäden (Vermögens- und Sachschäden): 1,5 Mio. EUR.Der Nachweis ist den Teilnahmeunterlagen beizufügen.
Es ist ein Mindestjahresumsatz der mindestens letzten 2 Jahre in Höhe von jeweils 150.000 Euro nachzuweisen.Der Nachweis ist den Teilnahmeunterlagen beizufügen.
Die Vorgehensweise bei der Bewertung kann den Anlagen 005 und 006 entnommen werden. Im Hinblick auf die Bewertung der technischen bzw. beruflichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers sind ausschließlich die vorgelegten Referenzen maßgeblich.Weitere Angaben hierzu unter dem Pkt. "Verfahren" Zusätzliche Informationen in dieser Bekanntmachung.
Zur Ermittlung des Honorars in der Objektplanung für die Leistungsphasen 1 - 6 ist von anrechenbaren Kosten in Höhe von 1.962.500 Euro auszugehen. Grundlage für die Ermittlung der Honorare sind die Tabellenwerke der HOAI 2021, hier sind jeweils entsprechende Zu- und Abschläge auf die angegebenen Werte zu machen. Eine Unterschreitung der Mindestwerte ist dabei unzulässig.Das Honorar richtet sich nach den Leistungsbildern der aktuell gültigen HOAI.Prozentuale Honorarabschläge durch den Bieter sind im Rahmen des Wettbewerbs zulässig.
Nach HOAI Teil 3 Objektplanung im Abschnitt 3: Ingenieurbauwerke in den Leistungsphasen 1 bis 6 für- LPH 1 (Grundlagenermittlung): Zu 90 % erbracht. Restleistung (10 %) durch AN zu erbringen.- LPH 2 (Vorplanung): Zu 90 % erbracht. Restleistung (10 %) durch AN zu erbringen.- LPH 3 (Entwurfsplanung): Zu 50 % erbracht. Wiederholung der gesamten LPH 3 aufgrund der Abweichung von der bisher geplanten Pumpentechnik. Restleistung (100 %) durch AN zu erbringen.- LPH 4 (Genehmigungsplanung): Zu 100 % vollständig erbracht. Keine Leistung durch AN.- LPH 5 (Ausführungsplanung): Zu 100 % durch AN zu erbringen.- LPH 6 (Vorbereitung der Vergabe): Zu 100 % durch AN zu erbringen.
Erstellung eines Personaleinsatzplans mit verbindlicher Nennung des Projektverantwortlichen / Projektleiters und mit namentlicher Benennung der Personen, welche die Leistung in der Objektplanung erbringen sollen. Für die genannten Personen ist ihre Qualifikation/Erfahrung z.B. mittels Referenzen der von ihnen bisher durchgeführten Projekte nachzuweisen. Es erfolgt eine Vorstellung des Personals und des Büros des AN am Sitz des AG im Rahmen eines 20 min. Vortrags durch den AN mit einer anschließenden Besprechung von 15 min.
Zur Ermittlung des Honorars in der Tragwerksplanung für die Leistungsphasen 1 - 6 ist von anrechenbaren Kosten in Höhe von 1.320.000 Euro auszugehen. Grundlage für die Ermittlung der Honorare sind die Tabellenwerke der HOAI 2021, hier sind jeweils entsprechende Zu- und Abschläge auf die angegebenen Werte zu machen.
Erstellung eines Personaleinsatzplans mit verbindlicher Nennung des Projektverantwortlichen / Projektleiters und mit namentlicher Benennung der Personen, welche die Leistung in der Tragwerksplanung erbringen sollen. Für die genannten Personen ist ihre Qualifikation/Erfahrung z.B. mittels Referenzen der von ihnen bisher durchgeführten Projekte nachzuweisen. Es erfolgt eine Vorstellung des Personals und des Büros des AN am Sitz des AG im Rahmen eines 20 min. Vortrags durch den AN mit einer anschließenden Besprechung von 15 min.
Zur Ermittlung des Honorars in der Technischen Ausrüstung für die Leistungsphasen 1 - 6 ist von anrechenbaren Kosten in Höhe von 1.000.000 Euro auszugehen. Grundlage für die Ermittlung der Honorare sind die Tabellenwerke der HOAI 2021, hier sind jeweils entsprechende Zu- und Abschläge auf die angegebenen Werte zu machen.
Erstellung eines Personaleinsatzplans mit verbindlicher Nennung des Projektverantwortlichen / Projektleiters und mit namentlicher Benennung der Personen, welche die Leistung in der Technischen Ausrüstung erbringen sollen. Für die genannten Personen ist ihre Qualifikation/Erfahrung z.B. mittels Referenzen der von ihnen bisher durchgeführten Projekte nachzuweisen. Es erfolgt eine Vorstellung des Personals und des Büros des AN am Sitz des AG im Rahmen eines 20 min. Vortrags durch den AN mit einer anschließenden Besprechung von 15 min.