Es ist der Neubau des Sperrwerks Ruthenstrom zu planen.Das Sperrwerk Ruthenstrom wurde in Zeitraum 1977 - 1978 gebaut. Es liegt im Ruthenstrom bei Drochtersen in der Hauptdeichlinie der Unterelbe und schützt das Hinterland vor Sturmfluten - insbesondere die Insel Krautsand sowie die Orte Assel, Drochtersen und Dornbusch. Als Folge des Klimawandels / Meeresspiegelanstiegs sind die Bemessungswasserstände inkl. Vorsorgemaße an die neue Klimasituation angepasst worden. Mit dem Erlass des Niedersächsischen Umweltministeriums "Umsetzung der Niedersächsischen Küstenschutzstrategie 2020" vom 16.02.2021 wurde u.a. mit einem deutlich erhöhten Vorsorgemaß dem verstärkten Meeresspiegelanstieg Rechnung getragen. Die Überprüfung der Sperrwerke an der Unterelbe ergab für das Sperrwerk Ruthenstrom, dass der neue Bemessungswasserstand 2121 nicht mehr vom Bauwerk aufgenommen werden kann. Bei einem Bemessungswasserstand abzgl. des Vorsorgemaßes von 100cm ist die Standsicherheit des Sperrwerks Ruthenstrom aber noch gegeben. Eine Ertüchtigung, Anpassung oder Erhöhung des bestehenden Sperrwerks ist nicht möglich, so dass ein Ersatzneubau erforderlich ist.Die Planungen und der Neubau des Sperrwerks sollen in den nächsten Jahren durchgeführt werden, wobei der Neubau in naher Umgebung des vorhandenen Bauwerks realisiert werden soll. Da sich das Bauwerk in der Hauptdeichlinie der Tideelbe befindet, muss die neue Anlage auch den Anforderungen des Küstenschutzes gerecht werden. Die Funktionsfähigkeit des bestehenden Sperrwerks muss jederzeit gewährleistet sein, d.h. das neue Sperrwerk muss vollständig betriebsbereit sein, bevor das derzeit bestehende Sperrwerk zurückgebaut werden kann.
Gemäß HOAI 2021 sind folgende Leistungen zu erbringen:Nach Teil 3 Objektplanung im Abschnitt 3: Ingenieurbauwerke in den Leistungsphasen 1 bis 9Ingenieurbauwerk 1 = SperrwerkIngenieurbauwerk 2 = DeichIngenieurbauwerk 3 = ggf. BrückeIngenieurbauwerk 4 = ggf. SchöpfwerkNach Teil 4 Fachplanung im Abschnitt 1: Tragwerksplanung in den Leistungsphasen 1 bis 6Ingenieurbauwerk 1 = SperrwerkIngenieurbauwerk 3 = ggf. BrückeIngenieurbauwerk 4 = ggf. SchöpfwerkNach Teil 4 Fachplanung im Abschnitt 2: Technische Ausrüstung in den Leistungsphasen 1 bis 9Anlagegruppen 1 bis 5Derzeit ist davon auszugehen, dass mindestens die Leistungsphasen 1 bis 6 der Objektplanung Ingenieurbauwerk und Tragwerksplanung sowie die Leistungsphasen 1 bis 9 für das Leistungsbild Technische Ausrüstung durch Dritte geplant werden sollen.Nach Vertragsabschluss erfolgt jeweils eine stufenweise (leistungsphasenweise) Bauauftragung der jeweils nächsten Leistungsphase. Die Beauftragung des Auftragnehmers erfolgt für jede Leistungsphase gesondert schriftlich. Ein Anspruch auf Abschluss weiterführender Verträge nach Beendigung einer Leistungsphase für die folgende Leistungsphase besteht für den AN nicht.
Im Zusammenhang mit der Leistungsphase 1 der Objektplanung Ingenieurbauwerke ist als Besondere Leistung eine Verifizierung der vom AG durchgeführten vorläufigen Standortuntersuchung mit Festlegung des endgültigen Lagestandorts spätestens in der Leistungsphase 2 durchzuführen.
Der Neubau des Sperrwerks erfolgt an oben angegebenen Erfüllungsort. Die Planungsleistungen hierfür am Standort des beauftragten Ingenieurbüros.
Zur Ermittlung der Honorare ist in der Objektplanung Sperrwerk für die Leistungsphasen 1 bis 9 von anrechenbaren Kosten von 20 Mio. Euro, in der Tragwerksplanung für die Leistungsphasen 1 bis 6 von anrechenbaren Kosten von 15 Mio. Euro und in der Technischen Ausrüstung von anrechenbaren Kosten von 1 Mio. Euro auszugehen. Grundlage für die Ermittlung der Honorare sind die Tabellenwerke der HOAI 2021, hier sind jeweils entsprechende Zu- und Abschläge auf die angegebenen Werte zu machen.
1. Erstellung eines Personaleinsatzplans mit verbindlicher Nennung des Projektverantwortlichen / Projektleiters und mit namentlicher Benennung der Personen, welche die Leistung erbringen sollen, getrennt nach Objektplanung Sperrwerk, Tragwerksplanung und Technische Ausrüstung. Für die genannten Personen ist ihre Qualifikation/Erfahrung z.B. mittels Referenzen der von ihnen bisher durchgeführten Projekte nachzuweisen. 2. Persönliche Vorstellung im Standort/Büro des AG des Projektverantwortlichen, des Projektleiters und ggf. der Person, welche die Leistung im Wesentlichen erbringen wird. Die Vorstellung soll anhand einer kurzen Präsentation (max. 30 min) erfolgen, in der auch das weitere Personal mittels eines Organigramms und Referenzen kurz vorgestellt wird.
Die unter 1. und 2. aufgeführten Kriterien werden zu gleichen Teilen bewertet.
Darstellung der ausführbaren Möglichkeiten (Aufzählung in tabellarischer Form) zum nachhaltigen Bauen in Bezug auf den einen Sperrwerksneubau insbesondere unter dem Aspekt einer möglichst langen Nutzungsdauer (ev. über dem Ansatz von 100 Jahren hinaus). Insbesondere sind die Aspekte Herstellung, Kosten (im Vergleich zu einer "konventionellen" Bauweise, Dauerhaftigkeit, Baustoffe, Wärmeschutz, Energieträger, Anlagentechnik zu betrachten.
Hinweis zur elektronischen Vergabe/Registrierung:Der öffentliche Auftraggeber weist darauf hin, dass Bewerber/Bieter sich auf der Vergabeplattform https://vergabe.niedersachsen.de freiwillig registrieren können (freiwillige Registrierung).Nur mit erfolgter Registrierung und Bestätigung der "Teilnahme am Verfahren" ist gewährleistet, dass Sie E-Mail-Benachrichtigungen über neue Nachrichten der Vergabestelle (z.B. Informationen zu Bieterfragen und Aktualisierung der Vergabeunterlagen) erhalten. Dies kann ohne Registrierung nicht gewährleistet werden.Hinweise zur Abgabe des Teilnahmeantrags:Der Teilnahmeantrag ist ausschließlich über die entsprechende Funktion der Vergabeplattform einzureichen. Hierzu ist ausreichend Zeit einzuplanen. Bitte senden Sie Ihren Teilnahmeantrag keinesfalls schriftlich, per E-Mail oder über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform.Sollten Probleme beim Hochladen des Teilnahmeantrages auftreten, wenden Sie sich bitte umgehend an den Betreiber der Vergabeplattform, protokollieren Sie dies und informieren Sie zusätzlich die Vergabestelle.Fragen zum Vergabeverfahren/Abgabe des Teilnahmeantrags sind ausschließlich über die Vergabeplattform zu stellen. Fragen, die bis spätestens 10 Tage vor Ablauf der Teilnahmefrist beim Auftraggeber eingegangen sind, werden beantwortet. Später eingehende Fragen gelten als nicht rechtzeitig gestellt und können unberücksichtigt bleiben.
Gem. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfverfahren nur auf Antrag einDer Antrag ist unzulässig, soweit1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Zusätzliche Angaben zum VerfahrenDie Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt in einem mehrstufigen Verfahren:1. Prüfung des form- und fristgerechten Eingangs der geforderten Unterlagen2. Prüfung auf Vollständigkeit der Unterlagen. Fehlen vereinzelt Unterlagen, kann der Auftraggeber unter Fristsetzung diese Unterlagen nachfordern, sofern ein Ausschluss nicht gesetzlich vorgesehen ist. Ein Anspruch der Bewerber auf Nachforderung durch den Auftraggeber besteht jedoch grundsätzlich nicht. Wenn innerhalb der vom Auftraggeber gesetzten Frist die nachgeforderten Erklärungen und Nachweise nicht vorgelegt und nicht aufgeklärt werden, erfolgt der Ausschluss vom weiteren Verfahren.3. Anhand der zur Prüfung der Eignung des Bewerbers vorgelegten Erklärungen/Unterlagen der als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerber wird beurteilt, welche Bewerber besonders geeignet erscheinen und daher im weiteren Verfahren beteiligt werden sollen. Sollten mehr als drei geeignete Bewerber einen Teilnahmeantrag fristgemäß und vollständig einreichen und die Mindestanforderungen erfüllen, behält sich der Auftraggeber das Recht vor, den Bewerberkreis zu beschränken.Es gibt eine Höchstzahl von Bewerbern, die für die zweite Phase des Verfahrens berücksichtigt werden: Geplante Mindestanzahl: 3 / Höchstanzahl: 3Hinweis VgV § 51 (3): Sofern die Zahl geeigneter Bewerber unter der Mindestanzahl liegt, kann der öffentliche Auftraggeber das Vergabeverfahren fortführen, indem er den oder die Bewerber berücksichtigt, die über die geforderte Eignung verfügen.4. Bei der Auswertung der Teilnahmeanträge werden die einzelnen Kriterien wie folgt gewichtet: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit 100%Die Vorgehensweise bei der Bewertung kann der Bewertungsmatrix entnommen werden. Im Hinblick auf die Bewertung der technischen bzw. beruflichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers, sind ausschließlich die vorgelegten Referenzen maßgeblich. Im Rahmen der Bewertung der Eignung werden für den Bewerber jeweils bis zu drei abgeschlossene oder Referenzen von kurz vor Abschluss stehenden Projekten berücksichtigt. Weitere Referenzen werden nicht berücksichtigt. Die Referenzen sind in Form einer Liste der in den letzten höchstens fünf Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen mit Angabe des Wertes, des Erbringungszeitpunkts und Angabe des privaten oder öffentlichen Auftraggebers.Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben aus den vorgelegten Referenzen zu überprüfen. Bei falschen Angaben behält sich der Auftraggeber vor, die Referenz von der Wertung auszuschließen.5. Sollten mehrere Bewerber die gleiche Punktzahl erhalten, behält sich der Auftraggeber vor, die abschließende Auswahl und Reduzierung des Bewerberkreises durch Los-Verfahren herbeizuführen.
Hinweise zur Abgabe Teilnahmeanträge/AngeboteDie elektronische Teilnahme- Angebotsabgabe ist nur für registrierte Unternehmen möglich.Die elektronische Teilnahme- Angebotsabgabe erfolgt über das Bietertool der Vergabeplattform Vergabe.Niedersachsen.de. Das Bietertool ist eine Desktop-Anwendung, welche sich automatisch installiert. Hiermit wird eine lokale Verschlüsselung der Angebote sichergestellt.Angebote dürfen nicht per einfacher E-Mail oder per Fax eingereicht werden.Bei elektronischer Teilnahme- Angebotsabgabe ist die Textform gem. § 126b BGB vorgeschrieben.Fragen zum Vergabeverfahren/Angebotsabgabe sind ausschließlich über die Vergabeplattform zu stellen. Fragen, die bis spätestens 10 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beim Auftraggeber eingegangen sind, werden beantwortet. Später eingehende Fragen gelten als nicht rechtzeitig gestellt und können unberücksichtigt bleiben.
Fehlen vereinzelt Unterlagen, kann der Auftraggeber unter Fristsetzung diese Unterlagen nachfordern, sofern ein Ausschluss nicht gesetzlich vorgesehen ist. Ein Anspruch der Bewerber auf Nachforderung durch den Auftraggeber besteht jedoch grundsätzlich nicht. Wenn innerhalb der vom Auftraggeber gesetzten Frist die nachgeforderten Erklärungen und Nachweise nicht vorgelegt und nicht aufgeklärt werden, erfolgt der Ausschluss vom weiteren Verfahren.
Die Deckungssummen der Versicherung müssen mindestens betragen: Haftpflichtversicherung für Personenschäden: 1,5 Mio. EUR. Haftpflichtversicherung für sonstige Schäden (Vermögens- und Sachschäden): 1,5 Mio. EUR.Der Nachweis ist den Teilnahmeunterlagen beizufügen.
Es ist ein Mindestjahresumsatz der mindestens letzten 2 Jahre in Höhe von jeweils 1 Mio. Euro nachzuweisen.Der Nachweis ist den Teilnahmeunterlagen beizufügen.
Bei der Auswertung der Teilnahmeanträge werden die einzelnen Kriterien wie folgt gewichtet: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit 100%Die Vorgehensweise bei der Bewertung kann der Bewertungsmatrix entnommen werden. Im Hinblick auf die Bewertung der technischen bzw. beruflichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers, sind ausschließlich die vorgelegten Referenzen maßgeblich.Weitere Angaben hierzu unter dem Pkt. 4. "Verfahren" Zusätzliche Informationen in dieser Bekanntmachung.
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