Das Kriterium "Auftragsbezogene Qualifikation und Fachkompetenz" umfasst die Fachkunde und Erfahrungen des vorgesehenen Projektleiters sowie der hauptverantwortlichen Bearbeiter in der Erstellung von Antragsunterlagen, insbesondere der Umweltunterlagen im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens sowie Erfahrung bei der Begleitung eines Planfeststellungsverfahrens.
Für die Beurteilung der Fachkompetenz des Projektteams wird folgendes Unterkriterium mit angegebener absoluter Wichtung berücksichtigt:
B1 Vorstellung des Projektteams mit Nennung der Berufsabschlüsse und der Erfahrung des Projektteams. Für die Projektleitung und die hauptverantwortlichen Bearbeitenden sind Hochschulabschlüsse mit den entsprechenden Fachrichtungen nachzuweisen. (10 %)
Um die auftragsbezogene Qualifikation zu bewerten, sind im Verhandlungsgespräch durch das Projektteam verschiedene persönliche Referenzen vorzustellen, die in Bezug auf die gestellte Aufgabe stehen (siehe Leistungen in der Leistungsbeschreibung).
Mindestanforderung ist dabei bei der Vorstellung von persönlichen auftragsbezogenen Referenzprojekten des Projektteams das Vorliegen eines Landschaftspflegerischen Begleitplans.
Hierbei sind die zentralen Inhalte der jeweiligen Unterlage zu benennen und die Bewertungsaspekte vorzustellen. Insbesondere die auftragsbezogenen Schnittstellen sowie Besonderheiten bei Projekten sind herauszustellen.
Für die Beurteilung der auftragsbezogenen Qualifikation wird folgendes Unterkriterium mit angegebener absoluter Wichtung berücksichtigt:
B2 Vorstellung von persönlichen auftragsbezogenen Referenzprojekten unter Angabe von zentralen Inhalten, Bewertungsaspekten und auftragsbezogenen Schnittstellen.
(Mindestanforderung an eine persönliche Referenz: Erstellung eines LBP gem. § 26 HOAI) (40 %)