Mahd und Mulchmahd von Landesnaturschutzflächen im NSG Bleckriede (Feucht- und Nassgrünland).
Das Naturschutzgebiet (NSG) Bleckriede (Kennziffer HA 158, Landkreis Diepholz) ist Teil des EU-Vogelschutzgebietes V40 "Diepholzer Moorniederung" und beheimatet national bedeutsame Wiesenvogel-Brutpopulationen, u.a. von Uferschnepfe und Rotschenkel. Auch Großer Brachvogel, Bekassine, Kiebitz und weitere Wiesenvogelarten haben hier größere Bestände. Derzeit sind zahlreiche Landesnaturschutzflächen im NSG Bleckriede nicht verpachtet. Um weiterhin eine erfolgreiche Wiesenvogelbrut zu ermöglichen und die Populationen stabil zu halten, muss jeweils zum Frühjahr eine gute Habitatqualität vorliegen, d.h. kurzrasiges Grünland mit intakter Grasnarbe ohne größere Beschädigungen des Bodens, und ohne größere Ablagerungen von letztjährigem Aufwuchs. Folgende Leistungen werden ausgeschrieben:
- Mahd von insgesamt ca. 50 ha Nass- und Feuchtgrünland auf Niedermoorboden bis spätestens 15.08.2025- Abfuhr und sach- und ordnungsgemäße Entsorgung des Grünschnitts- Mulchmahd zur Herstellung der Kurzrasigkeit bis spätestens 25.10.2025
Aufgrund der hohen Bedeutung für den Wiesenvogelschutz und der speziellen Standorteigenschaften (Moorboden, hohe Wasserstände) bestehen besondere Anforderungen an eine fachkundige und naturschutzgerechte Umsetzung. Die Grasnarbe und die Bodenoberfläche dürfen bei der Durchführung der Maßnahmen nicht bzw. höchstens geringfügig beschädigt werden. Ortsfremden Bietern wird dringend empfohlen, sich die Flächen im Vorfeld anzusehen. Ggf. kann auch ein Termin mit dem Auftraggeber zur gemeinsamen Begutachtung vereinbart werden.
Nach Abschluss aller Leistungen im Jahr 2025 kann der Auftraggeber den Vertrag bis spätestens 4 Wochen vor dessen Auslaufen, also bis zum 30.11.2025, um ein weiteres Jahr verlängern. Jährliche Verlängerungen können bis einschließlich 2028 vereinbart werden.
Die zu pflegenden Landesnaturschutzflächen liegen im NSG HA 158 Bleckriede im Landkreis Diepholz, Samtgemeinde Kirchdorf.
Für die Bepunktung für des Zuschlagskriteriums "Preis" erhält der niedrigste Wert 10 Punkte. Ab dem zweifachen Wert des niedrigsten Wertes werden keine Punkte mehr vergeben, die zwischenliegenden Werte werden anhand einer 10 stufigen Skala interpoliert.
Es sind jährlich die gleichen Arbeiten durchzuführen: Eine Mahd mit Abfuhr des Mahdgutes im Juli/August und eine Mulchmahd im Oktober. Nach Durchführung der Leistungen in 2025 kann der Vertrag um ein Jahr verlängert werden. Jährliche Verlängerungen sind bis einschließlich 2028 möglich.
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Es gelten die in § 160 Abs. 3 genannten Fristen.
Gemäß § 56 Abs. 2 VGV kann der öffentliche Auftraggeber den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.
Gemäß § 56 Abs. 3 VGV ist eine Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Bieter und Bieterinnen müssen den Unternehmensumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre angeben.
Bieterinnen und Bieter müssen angeben, dass Ihr Unternehmen entweder in einem Berufsregister eingetragen ist oder dass Sie Mitglied bei einer Berufsgenossenschaft sind.
Es sind Referenzen zu vergleichbaren Aufträgen innerhalb der letzten 5 Jahre im Kennblatt Referenzen anzugeben.
Bieterinnen und Bieter müssen sich zu Insolvenzverfahren und Liquidation gemäß Formblatt 124_LD Eigenerklärung äußern.
Bieterinnen und Bieter müssen eine Haftpflichtversicherung nachweisen. Die Deckungssummen betragen:- Haftpflichtversicherung für Personenschäden: 1,5 Mio. EUR.- Haftpflichtversicherung für sonstige Schäden: 1,5 Mio. EUR.