Lieferung von Säcken für die Sammlung und Abfuhr von Restabfall und Grünabfall im Landkreis Leer.Der Auftrag ist in zwei Lose unterteilt.
Lieferung von Restabfallsäcken:2.900.000 Restabfallsäcke in 50 l-Größe und 70 µ Materialstärke und 3.100.000 Restabfallsäcke in 30 l-Größe und 55 µ Materialstärke.Farbe: RAL 7005 (mausgrau) opak, Flachsäcke, vorgegebene Abmessungen bei geringer Toleranz, mit Verschlussband,Säcke im Positionsdruck einseitig weiß bedruckt, zu je 10 auf Rollen gerollt, Rollen mit bedruckter Banderole
Lieferung von Grünabfallsäcken:1.900.000 Grünabfallsäcke in 40 l-Größe und 60 µ Materialstärke und 240.000 Grünabfallsäcke in 20 l-Größe und 35 µ Materialstärke.Farbe: RAL 6018 (gelbgrün), farbig transparent mit 0,25 % Farbzugabe, Flachsäcke, vorgegebene Abmessungen bei geringer Toleranz, mit Verschlussband,Säcke im Positionsdruck bedruckt, zu je 10 auf Rollen gerollt, Rollen mit bedruckter Banderole,
Eine detaillierte Beschreibung der Anforderungen folgt in Kapitel 3 der Vergabeunterlagen
Die Lieferung der Säcke hat zu einem Lager in 26789 Leer zu erfolgen
100 % Preis
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass etwaige Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 Absatz 3 GWBunzulässig sind, soweit:1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Des Weiteren gilt: Die Frist für die Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 GWB endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (vgl. § 135 Absatz 2 Satz 2 GWB). Unter den Voraussetzungen des § 135 Absatz 3 GWB tritt die Unwirksamkeit nach § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB nicht ein.
Der AG behält sich vor, Bieter aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen unter Fristsetzung nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen (§ 56 Absatz 2 VgV). Für den Ausschluss von Angeboten bei fehlenden Unterlagenbzw. deren Nachforderungen gilt § 57 Absatz 1 Nr. 2 VgV. Der Bieter kann jedoch nicht darauf vertrauen, dass Unterlagen nachgefordert werden. Der AG entscheidet hierüber nach seinem Ermessen und kann auch dem Gesichtspunkt einer zügigen Abwicklung des Verfahrens Vorrang einräumen.Die Anforderung zusätzlicher Unterlagen, welche der AG für die Feststellung der Eignung und sonstige Angebotsprüfung für erforderlich ansieht, und die weitere Aufklärung von Angebotsinhaltenbleiben ebenso vorbehalten.
- aktueller Auszug aus dem Handelsregister nach Maßgabe des Landes, in dem der Bieter ansässig ist (zum Zeitpunkt des Endes der Angebotsfrist nicht älter als 3 Monate); der Bieter bestätigt mit der Abgabe des Angebotes, dass der dem Angebot beigefügte Auszug den aktuellen Eintragungsstand wiedergibt- ausgefüllte Bietererklärung (Kapitel 5.2)- ausgefüllte Eigenerklärung zur Umsetzung von Sanktionen gegen Russland (Kapitel 5.4)
- aktueller Auszug aus dem Berufsregister nach Maßgabe des Landes, in dem der Bieter ansässig ist (zum Zeitpunkt des Endes der Angebotsfrist nicht älter als 3 Monate); der Bieter bestätigt mit der Abgabe des Angebotes, dass der dem Angebot beigefügte Auszug den aktuellen Eintragungsstand wiedergibt- ausgefüllte Bietererklärung (Kapitel 5.2)- ausgefüllte Eigenerklärung zur Umsetzung von Sanktionen gegen Russland (Kapitel 5.4)
- für die letzten drei Geschäftsjahre: Erklärungen über den Gesamtumsatz des Unternehmens
- Eigenerklärung, dass ähnliche Produkte (Abfallsäcke mit mindestens 20 l Füllvolumen) in ähnlichem Umfang wie hier angeboten bereits geliefert wurden (Referenz):--mindestens 3 Referenzen aus den Jahren 2022 bis 2024; der jeweilige Referenzauftrag muss bereits beendet sein.Anzugeben sind jeweils der Auftraggeber, die Art und Menge (= Stückzahl) der gelieferten Abfallsäcke, der Auftragswert und der Lieferzeitraum.
- ausgefüllter Anbieterfragebogen zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung von Produkten aus Recyclingkunststoffen gemäß Kapitel 5.5 mit - soweit gemäß Anbieterfragebogen vorgesehen - weiteren Nachweisen und Erklärungen zur Qualität der angebotenen Abfallsäcke
Im Fall von Bietergemeinschaften: Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall und gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder.Im Fall der geliehenen Eignung in Bezug auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Gemeinsame Haftung für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe.Darüber hinaus sind die Bedingungen für die Ausführung des Auftrags den Vergabeunterlagen zu entnehmen.