Folgende Dokumente sind als Nachweise / Erklärungen zur Eignung mit der Angebotsabgabe vorzulegen:
1. Nachweis Entsorgungsfachbetrieb gemäß Entsorgungsfachbetriebe-Verordnung (EfbV)
2. Erklärung Tariftreue Niedersachsen (§ 4 Abs. 1 NTVergG)
3. Erklärung Russlandsanktionen
4. Formblatt 124 LD, VHB des Bundes "Eigenerklärung zur Eignung"
5. Formblatt 235, VHB des Bundes "Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen"
6. Formblatt 236, VHB des Bundes (auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle) "Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen"
7. Formblatt 234 (falls zutreffend) "Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft"
8. Ausgefülltes Angebotsschreiben 633
9. Ausgefülltes Leistungsverzeichnis/Preisblatt
10. Mindestens 3 prüfbare Referenzen über Leistungen der thermischen Entsorgung von Klärschlamm (2023-2026).
Zwingend mit Angebotsabgabe vorzulegen - da wertungsrelevant - ist die Benennung der vorgesehenen thermischen Entsorgungsanlagen und Transportentfernungen zur Ermittlung der durchschnittlichen Wegstrecke