Durchführung einer forstlichen Bodenschutzkalkung mit Luftfahrzeugen auf den Waldflächen der Waldschutzgenossenschaft Bad Essen auf einer Fläche von ca. 892 ha im Landkreis Osnabrück .Ausbringung von erdfeuchtem kohlensaurem Magnesiumkalk mit mind. 15% MgCo3 Anteil in gleichmäßiger Verteilung auf den zu kalkenden Flächen..
Die Kalke müssen der Düngemittelverordnung (in der neuesten Fassung) entsprechen. Die Gehalte an Schwermetallen dürfen die Richtwerte des Gütezeichens Düngekalke (RAL-GZ 545 ) nicht überschreiten.
Gemarkungen Bad Essen, Eielstädt, Wehrendorf und Hüsede
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammerden Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs.1GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Eintragung im Handelsregister, mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorlegen
Erklärung zur Tariftreue; mit dem Angebot vorzulegenErklärung zur NkernVO: mit dem Angebot vorzulegen