Mit der Abgabe des Angebotes erklärt der Bieter, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet ist, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
Die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterliegen, sind ordnungsgemäß erfüllt.
Unternehmen haben als Nachweis der Eignung für die
zu vergebende Leistung mit dem Angebot
- Entweder die in der Auftragsbekanntmachung oder
der Aufforderung zur Interessensbestätigung angegebenen
Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben,
Bescheinigungen und sonstige Nachweise)
- Oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung
(EEE) als vorläufigen Nachweis
vorzulegen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe)
sind auf gesondertes Verlangen die Unterlagen/die
EEE auch für diese abzugeben.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind Eigenerklärungen
(auch die der benannten anderen Unternehmen)
auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der
genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu
bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher
Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die
deutsche Sprache beizufügen.