Regionales Raumordnungsprogramm (RROP) Neuaufstellung 2025
VO: VgV Vergabeart: Nicht offenes Verfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
22.08.2025
02.09.2025 10:00 Uhr
12.09.2025

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Landkreis Emsland
03454-0-74
Ordeniederung 1
49716
Meppen
Deutschland
DE949
Fachbereich Hochbau - Raumordnung, Städtebau und Klimaschutz
Stephan.Cornelius@emsland.de
+49 5931442633

Angaben zum Auftraggeber

Kommunalbehörden
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Landkreis Emsland
03454-0-74
Ordeniederung 1
49716
Meppen
Deutschland
DE949
Fachbereich Recht
ausschreibungen@emsland.de
+49 5931442633
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
t:04131153308
Auf der Hude 2
21339
Lüneburg
Deutschland
DE935
Weitere Tel.-Nr.:-3307, -3308
vergabekammer@mw.niedersachsen.de
+49 413115-3306
+49 413115-2943

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

71300000-1
71000000-8
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Der Landkreis Emsland ist Träger der Regionalplanung und beabsichtigt sein Regionales Raumordnungsprogramm (RROP) neu aufzustellen. Darin ist die angestrebte räumliche und strukturelle Entwicklung des Landkreises darzulegen. Die Aufstellung des RROP erfolgt nach § 13 Raumordnungsgesetz (ROG) und § 5
Niedersächsisches Raumordnungsgesetz (NROG). Die Notwendigkeit für eine Neuaufstellung des RROP ergibt sich aus dem Anpassungsbedarf der Festlegungen des RROP an die Festlegungen des Landes-Raumordnungsprogramms (LROP) Niedersachsen 2022 sowie der laufenden LROP-Änderung. Zum anderen ist aufgrund der im Zeitverlauf eingetretenen vielfältigen Entwicklungen im Kreisgebiet eine umfassende, nur im Rahmen einer Neuaufstellung zu bewältigende Fortschreibung des RROP 2010 erforderlich.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Der Landkreis Emsland beabsichtigt, die Neuaufstellung des RROP an
einen qualifizierten Auftragnehmer extern zu vergeben.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Jahren
2

Verzögerung der Plangenehmigung

1
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Ordeniederung 1
49716
Meppen
Deutschland
DE949

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Gesamtpreis

Das Zuschlagskriterium Preis fließt insgesamt mit 40 % Gewichtung ein.
Das Honorarangebot für sämtliche Leistungen ist als ein Pauschalangebot (Netto) unter Verwendung des zur Verfügung gestellten Vordrucks "Preisblatt" abzugeben.

Für die Bewertung des Zuschlagskriteriums Preis wird eine prozentuale Relation der Preise vorge-nommen. Dabei werden die Angebotspreise der Bieter (Hi) zueinander in Beziehung gesetzt und an-schließend wird ermittelt, um wieviel Prozent sich die Angebotspreise (Hi) vom besten (i. d. R. dem niedrigsten) Angebotspreis (Hmin) unterscheiden. Dabei erhält der Quotient Hmin : Hmin = 1 für das beste Preisverhältnis 10 Wertungspunkte. Alle übrigen Quotienten werden bei den höher liegenden Preisen Hi kleiner als 1 und die Wertungspunkte liegen entsprechend niedriger.
Die einmaligen Kosten der Projektumsetzung gehen als Gesamtsumme aus allen Leistungsbereichen in die Preisbewertung ein. Die Stundensätze gehen nicht mit in die Preisbewertung des Zuschlagskriteriums Preis ein.
Angebote mit dem 2-fachen des niedrigsten Nettogesamtpreises oder höher erhalten eine Punktzahl von 0.

Gewichtung
40,00

Zuschlagskriterium

Qualität
fachliche Qualifikation - Berufserfahrung des Projektleiters

Das Zuschlagskriterium fachliche Qualifikation fließt mit 10 % Gewichtung ein.
Kriterium: Berufserfahrung des Projektleiters
im Leistungsbereich formelle räumliche Entwicklungsplanung in Deutschland, vorzugsweise aus dem Bereich der regionalen Raumordnung, und im Leistungsbereich konzeptionelle Regionalpla-nung in Deutschland (vorzugsweise Niedersachsen)

Gewichtung
10,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Konzeptbewertung

Die Qualität der angebotenen Leistung wird anhand des eingereichten Konzeptes ermittelt. Die Qualität des Konzeptes fließt mit 30 % in die Bewertung ein.
Die Erfüllung sämtlicher Leistungsbestandteile wird durch eine mehrköpfige Jury (besetzt mit Mitarbeitenden aus dem Fachbereich Hochbau - Raumordnung, Städtebau und Klimaschutz und dem Kreisbaudezernenten) beurteilt.
Mit einem Punktesystem von 0 bis 10 Punkten wird jedes der folgenden fünf Kriterien bewertet.
Konzeptkriterium 1: formelle Korrektheit, Vollständigkeit
Konzeptkriterium 2: Aufgabenverständnis
Konzeptkriterium 3: logischer Aufbau, zielführende Struktur
Konzeptkriterium 4: Methodik, Herangehensweise
Konzeptkriterium 5: Zeitplanung/ Stundenkalkulation

Die ermittelten Punktwerte werden im Anschluss zusammengerechnet. Für eine abschließende Berücksichtigung des Angebotes müssen mindestens 50 % der 50 möglichen Punkte erzielt werden.
Die Gesamtpunktzahl der Konzeptbewertungskriterien wird durch die Anzahl der Konzeptbewertungskriterien geteilt und fließt gewichtet (30 %) in die Gesamtpunktzahl ein.

Weitere Einzelheiten zum Punktesystem werden im Rahmen der Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt.

Gewichtung
30,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Präsentation

Die Qualität der angebotenen Leistung wird zusätzlich anhand der Präsentation ermittelt. Die Qualität der Präsentation fließt mit 20 % in die Bewertung ein.

Die Erfüllung sämtlicher Leistungsbestandteile wird durch eine mehrköpfige Jury (besetzt mit Mitarbeitenden aus dem Fachbereich Hochbau - Raumordnung, Städtebau und Klimaschutz und dem Kreis-baudezernenten) beurteilt.
Mit einem Punktesystem von 0 bis 10 Punkten wird jedes der folgenden vier Kriterien bewertet.

Präsentationskriterium 1 (Projektleiter): Präsentationstechnik, Überzeugungskraft, Einhaltung Zeitrahmen
Präsentationskriterium 2 (Präsentation): Verständlichkeit, logischer Aufbau, zielführende Struktur
Präsentationskriterium 3 (Inhalt): Verständlichkeit, Nachvollziehbarkeit, Zweckdienlichkeit
Präsentationskriterium 4 (Präsentation und Inhalt): Aussagekraft gesamt
Die ermittelten Punktwerte werden im Anschluss zusammengerechnet. Für eine abschließende Berücksichtigung des Angebotes müssen mindestens 50 % der 40 möglichen Punkte erzielt werden.
Die Gesamtpunktzahl der Präsentationsbewertungskriterien wird durch die Anzahl der Präsentationsbewertungskriterien geteilt und fließt gewichtet (20 %) in die Gesamtpunktzahl ein.

Weitere Einzelheiten zum Punktesystem werden im Rahmen der Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt.

Gewichtung
20,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot.
Die Wirtschaftlichkeit ergibt sich aus dem zu ermittelnden Punktwert des Preises und dem Punktwert fachlichen Qualifikation und dem Punktwert der Qualität der angebotenen Leistungen.
Das wirtschaftlichste Angebot ist das mit dem höchsten Punktwert.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Nichtoffenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Der Auftraggeber verfährt nach der VgV und führt gem. § 14 Abs. 2 ein nicht offenes Verfahren mit Teilnahmewettbewerb durch.
Es besteht auf der ersten Stufe aus einem öffentlichen Teilnahmewettbewerb mit der Feststellung der Bewerber auf Mindesteignung und Auswahl geeigneter, fachkundiger und leistungsfähiger Unternehmen für die sich anschließende 2. Phase der Angebotserstellung.
Fragen, die allgemein mit der Ausschreibung und mit dem Teilnahmewettbewerb zusammenhängen, müssen schriftlich über die Bieterkommunikation der Vergabeplattform an die ausschreibende Stelle gerichtet werden.
Bis zur angegebenen Frist für Bewerberfragen werden Fragen zum Teilnahmewettbewerb beantwortet.
Die Angebotserarbeitung beginnt mit der Aufforderung ausgewählter Teilnehmer zur Angebotsabgabe und der Übersendung der vollständigen Vergabeunterlagen.
Die Bieter erstellen auf diese Grundlage ein Angebot. Das Angebot besteht aus einem schriftlichen Konzept sowie einem ausgefüllten Preisblatt für die geforderten Leistungsbestandteile.
Die Konzepte und Preisblätter werden auf Basis der Zuschlagskriterien bewertet. Die Bieter, die ein den Vorgaben der Ausschreibung entsprechendes Angebot abgegeben haben, werden zu einem Präsentationstermin eingeladen.
Im Präsentationstermin stellt der Projektverantwortliche des Bieters der Bewertungskommission das Büro, seine Person und die Konzeptbearbeitung ergänzend dar. Anschließend wird die Bewertung der Angebote abgeschlossen,

Der Teilnahmeantrag/das Angebot muss die in der Aufforderung zur Teilnahme/Angebotsabgabe geforderten Angaben, Erklärungen und Preise enthalten.
Der Auftraggeber behält sich vor gem. § 56 VgV Unterlagen vom Bewerber/Bieter nachzufordern. Werden die Unterlagen auch auf Nachforderung innerhalb einer Nachfrist gemäß § 56 VgV nicht vollständig in Bezug auf einzelne Nachweise oder Teile der Nachweise erbracht, wird das Angebot ausgeschlossen.

Die Teilnahme/ Angebotserstellung wird nicht vergütet.

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


Fragen zum Teilnahmewettbewerb sind auf der unten genannten Vergabeplattform bis zum genannten Termin zu stellen und werden nur bis 6 Tage vor Abgabe der Teilnahmeanträge beantwortet. Es wird dringend empfohlen, sich auf der Vergabeplattform zu registrieren. Ohne vorherige Registrierung erfolgt keine Benachrichtigung über Kommunikation oder Änderungen der Vergabeunterlagen.

https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YD0RMP8

Einlegung von Rechtsbehelfen

Information über die Überprüfungsfristen:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.

§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Der Auftraggeber behält sich vor gem. § 56 VgV Unterlagen vom Bewerber/Bieter nachzufordern.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

5
5
Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Bewerber müssen die erforderliche Eignung für eine
ordnungsgemäße Ausführung des Auftrags unter Beweis stellen, indem entsprechende behördliche Referenzen vorgelegt werden, die nicht älter als 10 Jahre (Stichtag 01.01.2015) sind. Mindestanforderung:
ein Referenzprojekt des Bewerbers aus dem Bereich der konzeptionellen Regionalplanung in Deutschland, vorzugsweise
1. ein regionaler Raumordnungsplan
2. eine Referenz aus dem weiteren Bereich der formellen regionalen Entwicklungsplanung in Deutschland
3. vorzugsweise aus Niedersachsen

In den Referenzangaben (Anlage 1.1 der
Teilnahmeunterlagen) ist das/ sind die Referenzprojekt(e) zu beschreiben.
Beabsichtigt ist, mindestens 5 und maximal 5 Bewerber zur Angebotsabgabe aufzufordern.
Sollte die Zahl geeigneter Bewerber unter der Mindestzahl liegen, behält sich der Auftraggeber vor, das Vergabeverfahren fortzuführen und alle Bewerber aufzufordern, die über die geforderte Eignung verfügen.
Einzelheiten zur Auswertung des Teilnahmewettbewerbs:
- Es werden nur die Bewerber berücksichtigt, deren Teilnahmeunterlagen vollständig vorliegen.
- Die Referenzen der Bewerber müssen die geforderte Mindestanforderung erfüllen.
Für den Fall, dass mehr als 5 geeignete Bewerber vorliegen, werden zunächst die Bewerber ausgewählt, die die geforderte Mindestanforderung (siehe oben) mit einer Referenz aus dem Bereich der regionalen Raumordnungsplanung erfüllen.
Für den Fall, dass weiterhin mehr als 5 geeignete Bewerber vorliegen, werden die Bewerber aus-gewählt, die die geforderte Mindestanforderung (siehe oben) mit einer Referenz aus dem weiteren Bereich der formellen regionalen Entwicklungsplanung erfüllen.
Für den Fall, dass weiterhin mehr als 5 geeignete Bewerber vorliegen, werden die Bewerber ausgewählt, deren vorgelegte Referenzen aus Niedersachsen stammen.
Für den Fall, dass nach Durchführung dieser Auswahl weiterhin mehr als 5 geeignete Bewerber die geforderten Mindestanforderungen erfüllen, wird unter den verbliebenen geeigneten Bewerbern unter Einhaltung der Vergabegrundsätze ausgelost.

Einzelheiten sind der Bewerberinformation Teil 1 zu entnehmen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Rangfolge
1

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

Eigenerklärung gem. Teilnahmeantrag & Zusatzerklärungen.
Weitere Informationen enthält die mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte Bewerberinformation.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Eignung zur Berufsausübung.
Eigenerklärung gemäß Formblatt 124 LD.
Die Bewerber können entsprechende Nachweise und Erklärungen nach § 48 VgV auch über ein Präqualifikationsverzeichnis oder mit dem Formular der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nachweisen. Hierzu sind die entsprechenden Registriernummern im Formblatt Teilnahmeantrag anzugeben.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Im Falle einer Bietergemeinschaft ist eine Vollmacht für den bevollmächtigten Vertreter der Gemeinschaft vorzulegen, der die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und zur Entgegennahme der Zahlungen mit befreiender Wirkung berechtigt ist. ------ Die Mitglieder der Bieter-/ Arbeitsgemeinschaft haften als Gesamtschuldner gegenüber dem Auftraggeber.

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

§ 4 NTVergG Erklärung
Eigenerklärung Russlandsanktionen

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Erforderlich für den Teilnahmeantrag

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung