Kollaborierende Robotersysteme für technische berufsbildende Schulen
VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
30.06.2025
10.07.2025 10:00 Uhr
10.07.2025 10:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Landkreis Emsland
03454-0-74
Ordeniederung 1
49716
Meppen
Deutschland
DE949
Fachbereich Bildung, Kultur & Sport
ausschreibungen@emsland.de
+49 5931442633

Angaben zum Auftraggeber

Kommunalbehörden
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
t:04131153308
Auf der Hude 2
21339
Lüneburg
Deutschland
DE935
Weitere Tel.-Nr.:-3307, -3308
vergabekammer@mw.niedersachsen.de
+49 413115-3306
+49 413115-2943

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Lieferungen

CPV-Codes

42997300-4
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Beschaffung von 12 kollaborierenden Robotersystemen mit Schulungsumgebung, Software, Kamera und Greifer

Es erfolgt eine Förderung aus Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE); Programmgebiet Stärker entwickelte Region (SER); Förderperiode 2021-2027

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Lieferung und Aufbau von 12 kollaborierenden Robotersystemen mit Schulungsumgebung, Software, Kamera und Greifer für drei technische berufsbildende Schulen im Landkreis Emsland (4 Systeme je Standort); Schulungen

Umfang der Auftragsvergabe

550.000,00
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Monaten
12
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Beckstr. 23
49809
Lingen
Deutschland
DE949

Bezeichnung: Berufsbildende Schulen Lingen Technik und Gestaltung

Weitere Erfüllungsorte

Erfüllungsort

---
Nagelshof 83
49716
Meppen
Deutschland
DE949

Bezeichnung: Berufsbildende Schulen Meppen

Erfüllungsort

---
Fahnenweg 31-39
26871
Papenburg
Deutschland
DE949

Bezeichnung: Berufsbildende Schulen Papenburg Technik und Wirtschaft

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über dezimal gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Gesamtpreis

100 %
Gesamtbetrag (netto) gem. Leistungsverzeichnis

Gewichtung
1,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Der Auftraggeber behält sich vor gem. § 56 VgV Unterlagen vom Bewerber/Bieter nachzufordern.

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


Fragen zum Teilnahmewettbewerb sind auf der unten genannten Vergabeplattform zu stellen und werden nur bis zur angegebenen Frist eingereicht werden. Es wird dringend empfohlen, sich auf der Vergabeplattform zu registrieren. Ohne vorherige Registrierung erfolgt keine Benachrichtigung über Kommunikation oder Änderungen der Vergabeunterlagen.

https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YD0RMM8

Einlegung von Rechtsbehelfen

Information über die Überprüfungsfristen:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.

§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

3
Monate

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Der Auftraggeber behält sich vor gem. § 56 VgV Unterlagen vom Bewerber/Bieter nachzufordern.

Für alle Positionen muss eine ausführliche Dokumentation und Bebilderung beigefügt werden, die über die genaue Spezifikation des Gegenstandes Auskunft gibt. Ein Vergleich mit dem ausgeschriebenen Artikel muss ohne Rückfrage an den Bieter möglich sein. Beigefügte allgemeine Kataloge ohne entsprechende Zuordnung zu den Positionen des Leistungsverzeichnisses reichen nicht aus. Fehlen diese Dokumentationen und Bebilderungen, so wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Lieferungen

in den letzten drei1 Jahren vergleichbare Leistungen ausgeführt.
Eigenerklärung gem. 124 LD oder EEE;
inkl. Nachweise mit mindestens folgenden Angaben:
Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum

Eignungskriterium

Allgemeiner Jahresumsatz

Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen (Eigenerklärung gem. 124 LD oder EEE)

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Eignung zur Berufsausübung. Eigenerklärung gem. Formblatt 124 LD.
Die Bewerber können entsprechende Nachweise und Erklärungen nach § 48 VgV auch über ein Präqualifizierungsverzeichnis oder mit dem Formular der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nachweisen.
Hierzu sind die Registrierungsnummern im Angebotsblatt mit anzugeben.

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Im Falle einer Bietergemeinschaft ist eine Vollmacht für den bevollmächtigten Vertreter der Gemeinschaft vorzulegen, der die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und zur Entgegennahme der Zahlungen mit befreiender Wirkung berechtigt ist. ------ Die Mitglieder der Bieter-/ Arbeitsgemeinschaft haften als Gesamtschuldner gegenüber dem Auftraggeber.

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Die angegebenen Preise verstehen sich inklusive Lieferung und Montage frei Verwendungsstelle in den vorgesehenen Räumlichkeiten der Schule sowie Inbetriebnahme. Ferner inklusive Abtransport sämtlicher Verpackungsmaterialien.

Vorgaben Auftraggeberseits:
- eine Anlieferung per LKW (bis 40t Traglast) auf das Gelände ist möglich
- Der Zugang zum Aufstellort ist barrierefrei zugänglich (Standorte Lingen und Meppen)
- Standort Papenburg: Aufstellort ist im 1. OG, kein Fahrstuhl vorhanden, Treppenbreite entsprechend der Maßangaben im Leistungsverzeichnis ausreichend.

Etwaige Liefer-, Vertrags- und Zahlungs-, sowie Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers werden nicht Vertragsbestandteil.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

---

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung