1) Angebote, die eine Beauftragung von Bauunternehmen, Architekten beinhalten, die nicht in den Bewerbungsunterlagen des Bieters benannt worden waren, werden nicht zugelassen; ebenso Angebote von Bietergemeinschaften, die sich erst nach Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmen gebildet haben. ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
2) Allen Bietern, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden und die fristgemäß ein den Ausschreibungsbedingungen entsprechendes Angebot mit den geforderten Unterlagen einreichen, aber letztlich nicht den Zuschlag erhalten, wird eine Entschädigung in Höhe von 20.000 EUR brutto gezahlt. Für Optimierungsvorschläge wird keine Entschädigung gezahlt.
Allen Bietern, die nach Aufforderung des Auftraggebers ihre angebotene Planung überarbeiten, aber letztlich nicht den Zuschlag erhalten, wird für jede weitere vom Auftraggeber durchgeführte Verhandlungsrunde, in der die Planung anzupassen war, eine Entschädigung in Höhe von 5.000 EUR brutto gezahlt.
Für das endgültige Angebot wird keine Entschädigung gezahlt.
Die Entschädigungen werden erst nach Abschluss des Vergabeverfahrens und nach Vorlage einer Rechnung und nur an die nicht berücksichtigten Bieter ausgezahlt.