Der Landkreis Emsland - Jobcenter - plant die Maßnahme "Neu-Start 2026" einzurichten.
Zur Zielgruppe gehören Arbeitslose und Arbeitssuchende im Bürgergeld-Bezug mit psychischen Beeinträchtigungen und multiplen Vermittlungshemmnissen und überwiegend geringen Chancen des Ein- und Wiedereinstiegs in den Arbeitsmarkt.
Gegenstand der Maßnahme nach § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 S. 1 SGB III ist die Kombination aus Elementen zur Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt sowie Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen (§ 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB III).
Den Teilnehmenden soll ein individueller Einstieg in die Maßnahme ermöglicht werden. Grundsätzlich handelt es sich um eine Maßnahme im Gruppenverband, jedoch soll die Maßnahme zusätzliche Einzelcoachingelemente und bei Bedarf aufsuchende Beratungselemente beinhalten. Inner-halb der Maßnahmen sollen die Teilnehmenden darin unterstützt werden, ihren Integrationsprozess aktiv selber mit zu gestalten, ihre Stärken und Ressourcen zu nutzen, vermittlungshemmende Faktoren abzubauen und individuelle Beschäftigungsalternativen für sich zu finden.
Dies soll im Maßnahmeverlauf durch eine individuelle berufliche Eignungsfeststellung, Arbeits- und Belastungserprobung in Werkstätten des Trägers sowie im regulären Betrieb und intensive Sozial- und Netzwerkarbeit erreicht werden.
Die Maßnahme soll folgende Hauptbereiche umfassen:
- Information, Einstieg und individuelle Aktivierung
- Individuelle berufliche Eignungsfeststellung und Belastungserprobung
- Bewerbungstraining
- Betriebliche Praktika
- Psychosoziale Angebote
- sozialpädagogische und psychosoziale Begleitung mit Einzelcoachingeinheiten
- regelmäßige Fallkonferenzen zwischen Träger, Fallmanagement und ggf. weiteren Unterstützenden
- Teilnehmendencafé
Die Maßnahme beginnt am 01.04.2026 und endet am 31.03.2027. Die Maßnahme kann bei Bedarf um 12 Monate verlängert werden.