Der Landkreis Emsland beabsichtigt im Rahmen von laufendenDigitalisierungsprojekten die Vergabe von Scandienstleistungen/ Aktendigitalisierungen. Zielsetzung ist die Bereitstellung eines umfassenden und qualitätsgesichert zur Verfügung stehenden Service für den technischen Leistungsteil der Digitalisierung vonPapieraktenbeständen aus diversen Bereichen der Verwaltung. Bezugsvolumen ist der Aktenbestand und das Schriftgut aus unterschiedlichen Bereichen der Verwaltung desLandkreises Emsland. Umfang und Struktur aller zu digitalisierenden Akten ist je Aktenbestand unterschiedlich, der gesamte Belegumfang der einzuscannenden Akten und Dokumente beträgt ca. 7 Mio. Belege, er ist überschlägig ermittelt und entsprechendgeschätzt worden. Einen deutlichen Schwerpunkt in der Menge der zu scannenden Bestände bilden Akten des Jugendamtes sowie der Ausländerbehörde. Die Terminierung für die Bereitstellung der Dienstleistung erfolgt je Aktenbestand nach Leistungsabrufenin Teilprojekten, die Bearbeitungszeit wird projektbezogen nach Relevanz und Dringlichkeit zwischen dem Landkreis Emsland als Auftraggeber und dem Auftragnehmer entschieden. Die Digitalisierung hat an einem Standort in Deutschlandzu erfolgen, der im Angebot anzugeben ist. Die Realisierung soll über den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem technisch und fachlich versierten Scan-Dienstleister erfolgen. Der Auftragnehmer soll Erfahrungen in der Scanverarbeitung von verschiedenen Aktenbeständen einer Kommunal-, Landes- oder Bundesbehörde haben. Die Rahmenvereinbarung soll mit Beginn 01.09.2025 für eine Laufzeit von zwei Jahren bis zum 31.08.2027 ausgeschrieben werden, eine zweimalige Vertragsverlängerung für jeweils ein Jahr ist möglich. Grundlage des abzuschließenden Rahmenvertrages sindneben den Angebotsunterlagen die allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen, Teil B (VOL/B) in der aktuellen Fassung und ergänzend die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) des Landes Niedersachsen für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen in der Fassung von 01.2020.
Der Bieter gewährleistet eine Aktenverarbeitung incl. Zwischenlagerung und spätere Vernichtung, die dem aktuellen Stand der Technik und dem Datenschutz der genannten Inhalte entspricht. Zudem hat er eine entsprechende Einlagerungstechnik etabliert. Gültigkeit für die Ausführung haben die in der Technischen Richtlinie 'BSI TR03138 RESISCAN' definierten Standards des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) für die Digitalisierung von Aktenbeständen. Die Etablierung dieser Standards muss durch ein entsprechendes Zertifikat nachgewiesen werde, eineEigenerklärung reicht nicht. Zusätzlich muss der Bieter eine gültige Zertifizierung nach ISO/IEC 27001 und ISO 9001 vorweisen. Alternativ werden Sicherheits-Attestate aus der Datenverarbeitung für das Bankwesen (z. B. Kundenakten) oder des Gesundheitswesens (z. B. Patientenakten, Personalakten) anerkannt. Die gültigeZertifizierung bzw. alternativen Nachweise sind im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs vorzulegen. Mit Abgabe eines Angebotes erklärt der Bieter verbindlich, dass mit Abschluss einer Rahmenvereinbarung die notwendigen technischen und zeitlichenKapazitäten zur Realisierung eines Einzelauftrages innerhalb von vier Wochen nach Aufforderung zur Verfügung stehen. Die Preisbildung erfolgt auf der Basis 'Preis pro Beleg'. Als Beleg ist ein einzelnes Dokumentenblatt (Papier, Folie, Fotografien oder sonstige scanbare Informationsträger mit Vorder- und Rückseite) zu verstehen. MehrereFormate sind dabei möglich. Die Übergabe beider Seiten - Vorder- und Rückseite unabhängig vom Informationsgehalt - muss im Belegpreis enthalten sein. Für den Auftrag gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/B) und diezusätzlichen Vertragsbedingungen des Landes Niedersachsen in der aktuellen Fassung von 01.2020. Der Auftrag wird als Rahmenvertrag über 24 Monate vergeben und beginnt mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung. Als Bestandteil des Rahmenvertrages ist der Abschluss eines AV-Vertrags vorgesehen, in dem der Auftragnehmer gegenüber dem Landkreis Emsland die Einhaltung technischer undorganisatorischer Maßnahmen gemäß Art. 28 Abs. 3 DSGVO erklärt. Neben den im Verfahren vorzulegenden wirtschaftlichen und fachlichen Nachweisen sind vergleichbare Referenzprojekte mit ähnlichem Belegvolumen aus den letzten fünf Jahren für drei Kommunal-, Landes oder Bundesverwaltungen nachzuweisen(=Mindestkriterium). Nachgewiesene Referenzprojekte zu Scanaufträgen von Akten einer Ausländerbehörde und Jugendamtsakten werden höher gewichtet, womit Bewerberihre Bewertung im Fall eines notwendigen Rankings während desTeilnahmewettbewerbs verbessern können. Der Landkreis Emsland behält sich vor, während des Vergabeverfahren nicht vollständig eingereichte bzw. fehlende Unterlagen nachzufordern.
Gewertet werden die in den Preisblättern von den Bieterneingetragenen Angaben. Es wird der angebotene Nettogesamtpreisgewertet. Das Angebot mit dem niedrigsten Nettogesamtpreis erhält die Maximalpunktzahl 600. Die weiteren Angebote erhalten Punktzahlen nach der folgenden Formel: Punktzahl=600 x (2- Nettogesamtpreis geteilt durch niedrigsten Nettogesamtpreis Angebote mit dem 2-fachen des niedrigstenNettogesamtpreises oder höher erhalten damit eine Punktzahl von 0. Negative Punktzahlen werden nicht vergeben.
Die Darstellungen der Bieter werden im Verhältnis zueinander bewertet (sog. relative Angebotswertung). Die Darstellung, dieim Vergleich zu den anderen Darstellungen die Erwartungen desAuftraggebers am besten erfüllt, erhält die Maximalpunktzahl. Die weiteren Darstellungen erhalten Punktzahlen entsprechend des Umfangs ihrer negativen Abweichung zur besten Darstellung. Erfüllen mehrere Darstellungen die Erwartungen des Auftraggebers in gleichwertigem Maße, erhalten sie die identische Punktzahl. UK 1 = Projektartige Realisierung der Einzelabrufe 30 Punkte UK 2 = Vorbereitung des Scanprozesses 30 PunkteUK 3 = Verfügbarkeit der Akten in der Verarbeitung 30 PunkteUK 4 =Bereitstellung /Übergabe der Digitalisate ins DMS 30 Punkte UK 5 =Optimierungsvorschläge im Scanprozess 30 PunkteMaximal können 150 Punkte erreicht werden.
Die Darstellungen der Bieter werden im Verhältnis zueinander bewertet (sog. relative Angebotswertung). Die Darstellung, die im Vergleich zu den anderen Darstellungen die Erwartungen desAuftraggebers am besten erfüllt, erhält die Maximalpunktzahl. Die weiteren Darstellungen erhalten Punktzahlen entsprechend des Umfangs ihrer negativen Abweichung zur besten Darstellung. Erfüllen mehrere Darstellungen die Erwartungen des Auftraggebers in gleichwertigem Maße, erhalten sie die identische Punktzahl. UK 1 = Konzept Datenschutz und Datensicherheit 70 Punkte UK 2 = Etablierung sicherheitstechnische Maßnahmen 70 Punkte UK 3 = Darstellung Qualitätssicherungsmaßnahmen 70 Punkte UK 4 = Optimierungsvorschläge für QS im Scanprozess 40 Punkte Maximal können 250 Punkte erreicht werden.
Das Vergabeverfahren wird als EU-weites Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb gemäß § 119 Abs. 5des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und § 17 der Vergabeverordnung (VgV) durchgeführt.in der ersten Stufe des Vergabeverfahrens führt der Landkreis Emsland einen öffentlichen Teilnahmewettbewerb durch und fordert eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmen öffentlich zur Abgabe von Teilnahmeanträgen auf. Die Teilnahmefrist ist der Bekanntmachung zu entnehmen. Auf Basis der in der Bieterinformation genannten Kriterien werden 3-5 Unternehmen ausgewählt, die die geforderten Eignungen und Mindestkriterien (Eigenerklärungen, Nachweise, Referenzen, Zertifikate) nachweisen. Erfüllen mehr als fünf Unternehmen die geforderten Kriterien, erfolgt eine Auswahlentscheidung anhand der Qualitäten der nachgewiesenen Referenzprojekte. In der zweiten Stufe des Vergabeverfahrens werden die ausgewählten Unternehmen zur Abgabe eines indikativen Erstangebotes auf (Angebotsphase) aufgefordert. Es wird dann eine detaillierte Leistungsbeschreibung der Scandienstleistung zur Verfügung gestellt. In der anschließenden Verhandlungsphase wird mit den Bietern unter Beachtung der Gebote von Transparenz und Gleichbehandlung verhandelt. Den Ablauf der Verhandlungsgespräche (Termine, Agenda) wird den Bietern rechtzeitig bekanntgeben. Ziel der Verhandlungsgespräche ist, die Angebote inhaltlich zu verbessern. In der Verhandlungsphase kann über Leistungsinhalte, Preise und das vertragliche Regelwerk verhandelt werden. Der Landkreis behält sich vor, Änderungen am Leistungsbild für die Einholung der finalen Angebote vorzunehmen.Nach den Verhandlungsgesprächen werden die Bieter um Abgabe eines verbindlichen, finalen Angebotes gebeten. Der Landkreis Emsland behält sich die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Ebenso ist es möglich, dass mehr als eine Verhandlungsrunde durchgeführt wird.
Der Lk Emsland stellt Vergabeunterlagen überhttps://vergabe.niedersachsen.de zur Verfügung. Eine Registrierung wird empfohlen. Fragen zum Teilnahmewettbewerb sind hier zu stellen und werden nur dort bis 6 Tage vor Abgabe der Teilnahmeanträge beantwortet. Die Registrierung stellt sicher, dass bei Änderungen, Fragen, Antworten zum Verfahren automatisch über das Vergabeportal eine Nachricht erfolgt.
Die Rügefrist richtet sich nach dem Wortlaut des § 160 GWB. -----------Information über die Überprüfungsfristen: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß ineinem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemachtworden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt derEuropäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichungeiner Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Der Landkreis Emsland behält sich vor, während des Vergabeverfahren nicht vollständig eingereichte bzw. fehlende Unterlagen nachzufordern.
Eine Checkliste für die Erstellung des Teilnahmeantrages ist beigefügt.
Zwingende bzw. fakultativeAusschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Eigenerklärung gemäß Formblatt 124 LD Weitere Informationen enthält die mit dieser Bekanntmachung zur Verfügung gestellte Bewerberinformation.
Eigenerklärung gemäß Formblatt 124 LD
Eigenerklärung Umsatz, MitarbeitendeWeitere Informationen enthält die mit dieser Bekanntmachung zur Verfügung gestellte Bewerberinformation.
Eigenerklärung Zertifikate ---Zertifizierung nach DIN ISO 9001----Zertifizierung nach ISO/IEC 27001----Zertifizierung Erfüllung der Technischen Richtlinie 03138 "Ersetzendes Scannen" (TR-RESISCAN) des Bundesamts für Sicher-heit in der Informationstechnik (BSI)---
Weitere Informationen enthält die mit dieser Bekanntmachung zur Verfügung gestellte Bewerberinformation.
Eigenerklärung Referenzen =MindestkriteriumNachweis von drei mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbaren Referenzen (=ähnliches Belegvolumen, vergleichbare Aktenbestände) über die Durchführung von Scandienstleistungen in den letzten fünf Jahren für eine Kommunal-, Landes oder Bundesverwaltung mit mindestens folgenden Angaben: Ansprechpartner, Art der ausgeführten Leistung, Ausführungszeitraum.
Nachgewiesene Referenzprojekte zu Scanaufträgen von Akteneiner Ausländerbehörde und Jugendamtsakten werden höher gewichtet, womit Bewerber ihre Bewertung im Fall eines notwendigen Rankings während des Teilnahmewettbewerbs verbessern können.
Weitere Informationen enthält die mit dieser Bekanntmachung zur Verfügung gestellte Bewerber/Bieterinformation.
Eigenerklärung Lagerkapazität für Akten Eigenerklärung über eine in Deutschland vorhandene Lagerkapazität für die zur Zwischenlagerung vorgesehenen Aktenbelege.
1. Unabhängig davon, ob sich mehrere Unternehmen alsBietergemeinschaft bewerben oder für einen Teil der LeistungenNachunternehmer beauftragt werden sollen, sind die im Folgendendargestellten Nachweise und Erklärungen für jeden Bewerber abzugeben. - Im Falle einer Bietergemeinschaft ist eine Vollmacht für denbevollmächtigten Vertreter der Gemeinschaft vorzulegen, der dieMitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und zur Entgegennahme der Zahlungen mit befreiender Wirkung berechtigt ist. - Die Mitglieder der Bieter-/ Arbeitsgemeinschaft haften als Gesamtschuldner gegenüber dem Auftraggeber. ---------2. Die Bewerber können entsprechende Nachweise und Erklärungen nach § 48 VgV auch über ein Präqualifikationsverzeichnis oder mit dem Formular der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nachweisen. Hierzu sind die entsprechendenRegistriernummern im Formblatt Teilnahmeantrag anzugeben. -------3. Sollten mehr Bewerber die Mindestbedingungen erfüllen, erfolgt eine weitere Auswahl der Bewerber nach den nachfolgenden Eignungskriterien, die gemäß Auswahlmatrix bewertet werden.-------
- Bevorzugte Berücksichtigung von Bewerbern, deren Umsatzgrößen der mit dem Auftragsgegenstand vergleichbaren Leistungen in den letzten drei Jahren die der Mitbewerber deutlich übersteigt.--- Bevorzugte Berücksichtigung von Bewerbern mit nachgewiesenen Referenzprojekten zu Scanaufträgen von Akten einer Ausländerbehörde und/oder Jugendamtsakten.Diese Referenzen können auch innerhalb der drei mindestens nachzuweisenden Referenzprojekte aufgeführt sein.----- Bevorzugte Berücksichtigung von Bewerbern mit dem Nachweis einer vom BSI anerkannten Prüfstelle erbrachten Zertifizierung bzw. einer durch einen BSI-zertifizierten Auditor durchgeführten Zertifizierungsprüfung über die Erfüllung der Technischen Richtlinie 03138 "Ersetzendes Scannen" (TR-RESISCAN) des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI).
Im Falle einer Bietergemeinschaft ist eine Vollmacht füreinen bevollmächtigten Vertreter der Gemeinschaft vorzulegen, der die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, und zur Entgegennahme der Zahlungen mit befreiender Wirkung berechtigt ist. Die Mitglieder einer Bieter-/ Arbeitsgemeinschaft haften als Gesamtschuldner gegenüber dem Auftraggeber.
-----Erklärung gemäß § 4 NTVergG ------Eigenerklärung Art. 5k der Sanktionsverordnung (EU)-Vergaberechtliche Sanktionen gegen Russland-----