Gymnasium Dörpen Anlage eines Kleinspielfeldes
VO: VOB/A Vergabeart:   Öffentliche Ausschreibung Status: Veröffentlicht

Auftraggeber

Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Landkreis Emsland
Ordeniederung 1
49716
Meppen
Deutschland
Fachbereich Recht
Herrn Jörg Breukelmann
+49 5931441633
ausschreibungen@emsland.de
Kommunikation

Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen

https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YD0R4FX

Bereitstellung der Vergabeunterlagen

https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YD0R4FX/documents

Auftragsgegenstand

Art des Auftrags
Ausführung von Bauleistungen
Umfang der Beschaffung

Art und Umfang der Leistung

Der Landkreis Emsland beabsichtigt am Gymnasium in Dörpen, Schulstraße 6, eine Anlage für ein Kleinspielfeld zu errichten.
Zur Erstellung der Maßnahme kommen Erd-Beton-Pflaster- und Stahlbauarbeiten zum Tragen.

Gewerk:
Landschaftsbauarbeiten

Hauptmassen:
Ca. 120 m³ Erdarbeiten
Ca. 200 m Entwässerung/Drainleitungen
Ca. 14 Stk. Einzelfundamente 100x100x820cm
Ca. 350 m² Bitumentragschicht/ Kunststoffbelag
1 Stk. Soccerfeld mit Bandensystem 20 x 13 m

Die Maßnahme wird während der Sommerferien (Nds) 2025 und parallel zur Unterrichtszeit durchgeführt.

Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden

Haupterfüllungsort

Gymnasium Dörpen
Schulstraße 6
26892
Dörpen

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Mit der Ausführung ist zu beginnen am 21.07.2025.
Die Leistung ist zu vollenden (abnahmereif fertig zu stellen) am 25.09.2025.

Laufzeit bzw. Dauer

Nebenangebote

Nein

Hauptangebote

Ja

Angaben zu den Losen

Nein

Bedingungen

Teilnahmebedingungen

Verlangte Nachweise für die Beurteilung der Eignung des Bieters

Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.

Bestätigungen/Nachweise zu den in der "Eigenerklärung zur Eignung" abzugebenden Eigenerklärungen:
- Referenznachweise mit den im Formblatt Eigenerklärung zur Eignung genannten Angaben
- Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal
- Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer
- rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt
- Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen
- Entrichtung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung gemäß § 8 Abs. 2 NTVergG

Bedingungen für den Auftrag

Wesentliche Zahlungsbedingungen

Aufgrund der besonderen Natur oder Merkmale der Vereinbarung wird die Frist für die Schlusszahlung gem. § 16 Absatz 3 Nummer 1 VOB/B und den Eintritt des Verzuges gem. § 16 Absatz 5 Nummer 3 VOB/B verlängert auf 60 Tage.

Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten

Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung (§ 17 VOB/B)
Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist eine Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten.

Sicherheitsleistung für Mängelansprüche
Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt drei Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme), soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt.

gegebenenfalls Rechtsform, die die Bietergemeinschaft nach der Auftragsvergabe haben muss

Bieter-/Arbeitsgemeinschaft mit Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, zur Entgegennahme der Zahlungen mit befreiender Wirkung berechtigt ist und alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.

Verfahren

Verwaltungsangaben

Maßnahmen zum Schutz vertraulicher Informationen

Schlusstermin für den Eingang der Angebote

20.06.2025 11:00 Uhr

Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen

Nachforderung

Bindefrist des Angebots

01.08.2025

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

20.06.2025 11:00 Uhr

Landkreis Emsland
Ordeniederung 1
49716 Meppen

Weitere Angaben

Verschiedenes

Zusätzliche Angaben

Sicherheit für Mängelansprüche muss ab einer Abrechnungssumme von 250.000,- Euro, ohne Umsatzsteuer, geleistet werden.

Das Niedersächsische Tariftreue- und Vergabegesetz NTVergG vom 31.10.2013, geändert durch das Gesetz vom 31.12.2019, ist anzuwenden.

Etwaige Liefer-, Vertrags- und Zahlungs-, sowie Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers werden nicht Vertragsbestandteil.

Ab einer Auftragssumme von 100.000,- EUR (netto) ist vor Auftragsvergabe eine Urkalkulation in einem verschlossenen Umschlag abzugeben.

Der Auftraggeber ist bei Vergabe öffentlicher Aufträge verpflichtet, eine Abfrage gem. § 6 Abs. 1 WRegG beim Wettbewerbsregister zu stellen. Der Auftraggeber wird auf gesondertes Verlangen folgende Angaben beim Bieter abfragen: Firmenname, Rechtsform und Anschrift, Register-Nummer einschl. Registerart (z.B. HRB) und Registergericht (sog. "Register-Triple") sowie die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.

Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

Name und Anschrift der Stelle, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen wenden kann

Nachprüfungsstelle nach § 21 VOB/A beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Friedrichswall 1
30159
Hannover
Deutschland
+49 441/ 998566-30
+49 511/ 120-5770
nachpruefungsstelle@mw.niedersachsen.de
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