Wirtschaftsprüfer
VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
07.08.2025
13.08.2025 10:00 Uhr
13.08.2025 10:01 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Lüneburg
811305048
21335
21335
Lüneburg
Deutschland
DE935
Vergabestelle
vergabestelle@leuphana.de
041316770
+49 4131677-1850

Angaben zum Auftraggeber

Stiftungen des öffentlichen Rechts auf Landesebene
Bildung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Niedersachsen beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
04131153308
Auf der Hude 2
21339
Lüneburg
Deutschland
DE935
susanne.Biermann@rv-lg.niedersachsen.de
+49 4131115-0
+49 4131115-2943

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

79200000-6
79211200-8
79212000-3
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Die Stiftung Universität Lüneburg beabsichtigt die Beauftragung der Dienstleistung für Jahresabschlussprüfungen und Testat der Jahresabschlüsse, Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse.

Die Dauer der Dienstleistung bezieht sich auf die Prüfung der Jahresabschlüsse der Geschäftsjahre 2025 - 2029.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Die Dienstleistung beinhaltet die Jahresabschlussprüfungen und Testat der Jahresabschlüsse, Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse.

Die Dauer der Dienstleistung bezieht sich auf die Prüfung der Jahresabschlüsse der Geschäftsjahre 2025 - 2029.

Prüfungsumfang ist der Jahresabschluss zum 31. Dezember sowie der Lagebericht für das Wirtschaftsjahr. Der Prüfungszeitraum umfasst 5 Jahre . Das erste zu prüfende ist das Jahr 2025. Die Prüfung soll innerhalb eines fest vereinbarten Zeitraums von bspw. vier Wochen mit einem vorab zu benennenden Prüfungsteam durchgeführt werden; der Beginn der Prüfungshandlungen ist für das jeweilige Berichtsjahr mit der Universität abzustimmen. Der Entwurf des Prüfungsberichtes soll nach Vorgabe des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur (MWK) zum 30. Juni des dem Prüfungszeitraum folgenden Jahres vorliegen.

Prüfungsumfang ist der Jahresabschluss zum 31. Dezember sowie der Lagebericht für das Wirtschaftsjahr. Die durchzuführenden Prüfungen richten sich nach den Regeln des Niedersächsischen Hochschulgesetz (NHG) für Hochschulen in Trägerschaft einer Stiftung (§ 57 NHG) sowie der Bilanzierungsrichtlinie des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur (MWK) (3. Auflage Stand 01.10.2010). Gem. § 57 NHG sind auf den Jahresabschluss die Vorschriften des Handelsgesetzbuchs über große Kapitalgesellschaften sinngemäß anzuwenden. Der Prüfungsauftrag schließt nach § 57 Abs. 2 S. 3 NHG auch die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse nach § 53 Abs. 1 HGrG ein. Darüber hinaus ist das MWK berechtigt, den Prüfungsumfang um jährlich wechselnde sog. Schwerpunktprüfungen zu erweitern.

Die Prüfung und die Berichterstattung haben auf der Grundlage der Vorschriften der §§ 316 ff. HGB unter Beachtung der Bilanzierungsrichtlinie des MWK (3. Auflage Stand 01.10.2010) zu erfolgen.

Die Prüfung des Jahresabschlusses erstreckt sich auf die Ordnungsmäßigkeit des Rechnungswesens und muss deshalb neben der Buchführung auch den aufgestellten Jahresabschluss, den Anhang, den Lagebericht sowie den Anlagennachweis umfassen. Die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer hat ferner im Rahmen des Jahresabschlussprüfung vertiefende Prüfungshandlungen zur Aufgliederung und Erläuterung der Posten des Jahresabschlusses sowie zur Analyse der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage durchzuführen und darüber in einer Anlage zum Prüfungsbericht bzw. in gesonderten Abschnitten des Prüfungsberichtes Bericht zu erstatten.

Die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit dar Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse und des Haushaltsgrundsätze-Gesetz (HGrG) soll nach den Vorschriften § 53 HGrG und dem IDW-Prüfungsstandard (Fragenkatalog zur Prüfung nach § 53 HGrG, IDW PS 720) erfolgen.

Die Themen der vom MWK erwünschten jährlich wechselnden Schwerpunktprüfungen sind in der Regel hochschulspezifischer Natur (bspw. Durchführung der Trennungsrechnung, Organisation der Internen Revision, Verwendung von Studienqualitätsmitteln, Einhaltung von Haushaltsvorgaben des Landes Nds. etc.) und zusätzlich zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit des Rechnungswesens vorzunehmen.

Die Prüfungshandlungen der Schwerpunktprüfung können im vereinbarten Prüfungsumfang berücksichtigt werden.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Jahren
5
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Universitätsallee 1
21335
Lüneburg
Deutschland
DE935

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über nach Punkten gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Qualität
Qualität

Qualität gem. Wertungsmatrix

Gewichtung
50,00

Zuschlagskriterium

Kosten
Honorar

Honorar gem. Preisblatt

Gewichtung
40,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Präsentation

Die Präsentation soll die methodischen Ansätze und Instrumente sowie die Herangehensweise an die ausgeschriebene Leistung darstellen.

Gewichtung
10,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6Y6WRMEJ

Einlegung von Rechtsbehelfen

Vermeintliche Verstöße gegen das Vergaberecht sind dem Auftraggeber binnen 10 Kalendertagen nach der Möglichkeit zur Kenntnisnahme bzw. deren Bemerken schriftlich mitzuteilen. Bieter können sich nicht zu ihren Gunsten auf Fehler in den Vergabeunterlagen berufen, sofern sie diese bemerken, jedoch nicht die Vergabestelle über die Fehler in Kenntnis zu setzen.
Wir weisen an dieser Stelle ausdrücklich auf die Präklusion gem. § 160. Abs. 3 Pkt. 4 GWB sowie die entsprechenden/ einschlägigen vergaberechtlichen Regelungen (GWB/VgV) hin.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

60
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante
Angaben / Unterlagen werden nicht nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Referenzen für vergleichbare Dienstleistungen in den letzten drei Jahren.

Finanzierung

siehe Vergabeunterlagen

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

siehe Vergabeunterlagen

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Noch nicht bekannt

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung