Die Dienstleistung beinhaltet die Jahresabschlussprüfungen und Testat der Jahresabschlüsse, Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse.
Die Dauer der Dienstleistung bezieht sich auf die Prüfung der Jahresabschlüsse der Geschäftsjahre 2025 - 2029.
Prüfungsumfang ist der Jahresabschluss zum 31. Dezember sowie der Lagebericht für das Wirtschaftsjahr. Der Prüfungszeitraum umfasst 5 Jahre . Das erste zu prüfende ist das Jahr 2025. Die Prüfung soll innerhalb eines fest vereinbarten Zeitraums von bspw. vier Wochen mit einem vorab zu benennenden Prüfungsteam durchgeführt werden; der Beginn der Prüfungshandlungen ist für das jeweilige Berichtsjahr mit der Universität abzustimmen. Der Entwurf des Prüfungsberichtes soll nach Vorgabe des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur (MWK) zum 30. Juni des dem Prüfungszeitraum folgenden Jahres vorliegen.
Prüfungsumfang ist der Jahresabschluss zum 31. Dezember sowie der Lagebericht für das Wirtschaftsjahr. Die durchzuführenden Prüfungen richten sich nach den Regeln des Niedersächsischen Hochschulgesetz (NHG) für Hochschulen in Trägerschaft einer Stiftung (§ 57 NHG) sowie der Bilanzierungsrichtlinie des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur (MWK) (3. Auflage Stand 01.10.2010). Gem. § 57 NHG sind auf den Jahresabschluss die Vorschriften des Handelsgesetzbuchs über große Kapitalgesellschaften sinngemäß anzuwenden. Der Prüfungsauftrag schließt nach § 57 Abs. 2 S. 3 NHG auch die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse nach § 53 Abs. 1 HGrG ein. Darüber hinaus ist das MWK berechtigt, den Prüfungsumfang um jährlich wechselnde sog. Schwerpunktprüfungen zu erweitern.
Die Prüfung und die Berichterstattung haben auf der Grundlage der Vorschriften der §§ 316 ff. HGB unter Beachtung der Bilanzierungsrichtlinie des MWK (3. Auflage Stand 01.10.2010) zu erfolgen.
Die Prüfung des Jahresabschlusses erstreckt sich auf die Ordnungsmäßigkeit des Rechnungswesens und muss deshalb neben der Buchführung auch den aufgestellten Jahresabschluss, den Anhang, den Lagebericht sowie den Anlagennachweis umfassen. Die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer hat ferner im Rahmen des Jahresabschlussprüfung vertiefende Prüfungshandlungen zur Aufgliederung und Erläuterung der Posten des Jahresabschlusses sowie zur Analyse der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage durchzuführen und darüber in einer Anlage zum Prüfungsbericht bzw. in gesonderten Abschnitten des Prüfungsberichtes Bericht zu erstatten.
Die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit dar Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse und des Haushaltsgrundsätze-Gesetz (HGrG) soll nach den Vorschriften § 53 HGrG und dem IDW-Prüfungsstandard (Fragenkatalog zur Prüfung nach § 53 HGrG, IDW PS 720) erfolgen.
Die Themen der vom MWK erwünschten jährlich wechselnden Schwerpunktprüfungen sind in der Regel hochschulspezifischer Natur (bspw. Durchführung der Trennungsrechnung, Organisation der Internen Revision, Verwendung von Studienqualitätsmitteln, Einhaltung von Haushaltsvorgaben des Landes Nds. etc.) und zusätzlich zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit des Rechnungswesens vorzunehmen.
Die Prüfungshandlungen der Schwerpunktprüfung können im vereinbarten Prüfungsumfang berücksichtigt werden.