Rattenbekämpfung 2026 - 2029
VO: UVgO Vergabeart:   Öffentliche Ausschreibung Status: Veröffentlicht

Auftraggeber

Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Stadt Haren (Ems)
Neuer Markt 1
49733
Haren (Ems)
Deutschland
+49 5932-8221
l.specken@haren.de
Zuschlag erteilende Stelle
Kommunikation

Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen

https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6Y6NRND6

Bereitstellung der Vergabeunterlagen

https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6Y6NRND6/documents

Auftragsgegenstand

Umfang der Beschaffung

Art und Umfang der Leistung

Bekämpfung der Ratten auf öffentlichen (städtischen) Flächen inkl. Gebäuden, Gewässer sowie in der Kanalisation im Gebiet der Stadt Haren (Ems)

Haupterfüllungsort

Stadt Haren (Ems)
Neuer Markt 1
49733
Haren (Ems)

Im Gebiet der Stadt Haren (Ems)

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

01.09.2026 - 31.08.2029

Laufzeit bzw. Dauer

01.09.2026
31.08.2029

Nebenangebote

Nein

Angaben zu den Losen

Nein

Bedingungen

Teilnahmebedingungen

Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung

Vergabe erfolgt nur an ein Schädlingsbekämpfungsunternehmen, dass von einem IHK-geprüften Schädlingsbekämpfer geleitet wird.

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Die Ratten jährlich durch eine Hauptbekämpfung bis zum Eintritt des Tilgungserfolges zu bekämpfen und anschließend den rattenfreien Zustand im Sinne des Vertrages bis zum Ende des jeweiligen 12-monatigen Bekämpfungszeitraumes durch ggf. notwendige Nachbekämpfung zu erhalten. Hierüber ist jährlich ein Nachweis zu erbringen.

Sonstige

Für den Fall, dass in ursächlichem Zusammenhang mit den Rattenbekämpfungsmaßnahmen Dritten ein Schaden entsteht, verpflichtet sich der Auftragnehmer, den Auftraggeber von allen Schadenersatzansprüchen gegenüber diesen Dritten freizustellen. Das gleiche gilt für Umweltschäden sowie Schadensfälle, die aufgrund mangelnder Beachtung der Gebrauchsanweisung von Bekämpfungsmittel durch Mitarbeiter des Auftragnehmers im Rahmen der Rattenbekämpfungsmaßnahmen entstehen.
Zur Sicherung dieser Verpflichtung hat der Auftragnehmer eine ausreichende Haftpflichtversicherung abzuschließen. Von der Versicherung müssen auch Schadensfälle erfasst werden, die nach Ende der Bekämpfungsmaßnahmen auftreten, aber noch ursächlich auf diese zurückzuführen sind. Als ausreichend wird eine Versicherung von mindestens 1.000.000, -- EUR für Personenschäden und 50.000, -- EUR für Sachschäden angesehen.

Bedingungen für den Auftrag

Wesentliche Zahlungsbedingungen

Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten

Verfahren

Verwaltungsangaben

Etwaige zusätzliche Angaben über die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und der Zugriffsmöglichkeit auf die Vergabeunterlagen.

Bieterfragen sind spätestens 7 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist einzureichen.

Schlusstermin für den Eingang der Angebote

16.07.2026 14:30 Uhr

Bindefrist des Angebots

16.08.2026

Weitere Angaben

Verschiedenes

Zusätzliche Angaben

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