Straßenreinigungleistung - Einmal wöchentliche Straßenreinigung lt. besonderer Vertragsbedingungen der Stadt Haren (Ems) bei Unternehmerreinigung (Kehrkilometer/Woche)
Entsorgung Kehricht - Der Unternehmer sammelt den anfallenden Kehricht und führt ihn einer zugelassenen Verwertungsanlage zu. Die Abrechnung des angefallenen Kehrichts erfolgt anhand der Einreichung der Wiegescheine (t/Jahr)
Die Laufzeit dieses Vertrages beginnt am 01.01.2026 und endet am 31.12.2028. Der Vertrag verlängert sich zu gleichen Bedingungen um ein Jahr, wenn nicht eine Vertragspartei den Vertrag neun Monate vor Vertragsende kündigt. Die maximale Vertragsdauer beträgt vier Jahre.
Siehe Straßenreinigungsverzeichnis
Nach § 160 GWB kann gegen die Vergabeentschiedung innerhalb von 10 Kalendertagen nach Zugang der Zuschlagserteilung bei der Vergabekammer Niedersachsen ein Nachprüfungsantrag gestellt werden. Mängel im Vergabeverfahren sind unverzüglich, spätestens vor Ablauf der Angebotsfrist, geltend zu machen. Klagen gegen Entschiedungen der Vergabekammer sind innerhalb von 3 Monaten nach Zustellung des Bescheids beim zuständigen Verwaltungsgericht einzureichen.
Stadt Haren (Ems)Neuer Markt 149733 Haren (Ems)
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